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P&R Anleger fragen: „Mein Anlageberater hat mir einen Anwalt empfohlen, soll ich mich an diese Empfehlung halten?“

ID: 1643841

Wir raten Ihnen sich vor Augen zu führen, dass die Interessen, die Ihr Anlageberater hat, mit den Ihrigen als P&R-Anleger diametral gegenüber stehen. Da ist es nicht günstig, wenn ein Anwalt dadurch in Zwiespalt kommt, weil er durch den Kontakt mit dem Vertrieb sich nicht 100 % für Sie als Anleger einsetzt.


(IINews) - gewordenen Containerinvestments verpflichtet ist, liegt es nahe, dass er Ihnen einen Anwalt empfiehlt, der ihn selbst ungeschoren davon kommen lässt.

Solche Praktiken sind zwar ungesetzlich, kommen jedoch im Einzelfall vor.

Uns ist von verschiedenen Quellen – für unseren Geschmack recht unheilvolle – Verbindungen, in die auch andere Vertriebsagenturen eine Rolle spielen, mehrfach berichtet worden. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine derartige Empfehlung dazu dienen kann, nicht nur Ihre Rechte zu verkürzen, sondern zusätzlich Ihnen noch Werbung und Verkauf eines anderen Kapitalinvestments schmackhaft zu machen.

•Solches Vorgehen nennt man Interessenwiderstreit; er führt dazu, dass Sie – ob Sie es wissen oder nicht – auf einen Teil Ihrer Rechte grundlos verzichten.

•Wählen Sie in jedem Fall einen Anwalt, der nur auf Ihrer Seite steht und Ihnen versichert, dass er sich nicht von Vertriebsmitarbeitern beauftragen lässt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erläutern Ihnen, wie Sie Ihre Forderungen in der richtigen Höhe und mit korrekter Begründung zur Insolvenztabelle anmelden, damit Sie im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen und Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz von Vertrieb und Anlagevermittlern verlangen können.

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

•Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.





Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

•Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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P&R Insolvenzverfahren: Der 29. August, der 14. September. Was P&R-Anleger darüber wissen sollten!
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Datum: 29.08.2018 - 09:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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