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Tod ohne Vorwarnung: Was muss jetzt geregelt werden? (FOTO)

ID: 1643142


(ots) -
Ein Wimpernschlag und alles ist anders: Der plötzlich eintretende
Tod eines geliebten Menschen ist für Angehörige besonders schlimm.
Die Monuta Versicherungen klären mit Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M.,
unter anderem auf Erbrecht spezialisiert, auf, inwiefern für den
abrupten Todesfall vorgesorgt werden kann, damit der bürokratische
Aufwand für Angehörige so gering wie möglich bleibt.

Schlaganfall, Herzinfarkt, Autounfall - es kann jeden Tag
passieren und jeden von uns treffen: der plötzliche Tod. Alleine im
August letzten Jahres kamen in Deutschland über 300 Menschen in Folge
eines Verkehrsunfalls ums Leben, belegen Zahlen des Statistischen
Bundesamtes. Für die Angehörigen ein Albtraum. Doch neben Schock und
Trauerbewältigung müssen die Angehörigen vor allem "organisatorische
Belange" regeln. Eine finanzielle Absicherung sowie wichtige
Vorsorgedokumente entlasten die Hinterbliebenen enorm und nehmen
ihnen eine große Bürde. Im Folgenden klären die Monuta Versicherungen
mit Unterstützung von Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M. darüber auf,
welche Dokumente und Vollmachten essentiell sind.

1. Bei einer Bestattung summieren sich schnell die Kosten. Was
wird oft vergessen?

Lutz Arnold: Oft wird der finanzielle Aufwand unterschätzt, den
eine Bestattung haben kann: die eilig gedruckten Einladungskarten,
der Sarg, der Blumenschmuck, die Kosten des Bestatters, der
Grabstein, das Grab selbst sowie die städtischen Gebühren müssen
bezahlt werden. Nicht selten kommt es vor, dass mit dem Verstorbenen
ein Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist besteht. Die Folge:
Schnell sind Summen von 7.000 bis 9.000 Euro erreicht, die einer der
Angehörigen vorstrecken und sich hinterher mühevoll von der Erbmasse
zurückholen muss - sofern diese überhaupt ausreicht.

2. Was müssen Hinterbliebene bei Vollmachten, Verträgen und




digitalem Nachlass beachten?

Lutz Arnold: Um welche Verträge und Rechnungen sich Angehörige
kümmern müssen, ist leider nicht so leicht herauszubekommen. Ohne
Vollmacht dürfen sie auch von Dritten, wie beispielsweise der Bank
oder dem Vermieter, keine Auskunft erhalten. Am sinnvollsten ist es,
die Kontoauszüge des Verstorbenen der letzten zwölf Monaten
durchzugehen. So wird recht schnell ein erster Überblick geschaffen.
Darüber hinaus sollten persönliche Passwörter und Login-Daten für
bestimmte Vertrauenspersonen zugänglich sein. Das ermöglicht
Hinterbliebenen, sich unkompliziert auch um das digitale Erbe zu
kümmern. Dabei ist der digitale Nachlass gleich zu behandeln wie der
analoge. Vor allem das Testament ist für Angehörige enorm wichtig und
sollte schon zu Lebzeiten nicht vernachlässigt werden. Jene
bevollmächtigte Person, die die Aufgabe hat, die Trauerfeier zu
organisieren, sollte mit einer Vorsorge- beziehungsweise
Generalvollmacht ausgestattet werden. Achtung: Beinhaltet die
Vollmacht nicht die Klausel ''über den Tod hinaus'', ist sie nach dem
Tode nicht gültig und somit nicht rechtswirksam.

Nicht selten sind heftige Streitigkeiten unter den Erben und
Angehörigen im Nachgang vorprogrammiert. Besonders in der Trauerphase
sollten sich Hinterbliebene nicht damit beschäftigen müssen. Eine
Sterbegeldversicherung kann hier aus meiner Sicht große Abhilfe
verschaffen, vor allem wenn es sich um finanzielle Uneinigkeit
handelt.

Checkliste Vorsorgedokumente - für den Fall der Fälle

Rechtlich:

- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Sorgerechtsverfügung (bei minderjährigen Kindern)
- Bestattungsverfügung

Finanziell:

- Sterbegeldversicherung für finanzielle Absicherung abschließen

Organisatorisch:

- Festhalten medizinischer Informationen zu Allergien, Krankheiten
und anderen ge-sundheitlichen Beeinträchtigungen
- Gegebenenfalls Organspende-Ausweis ausfüllen
- Passwortlisten (Stichwort: digitales Erbe - Login-Daten
detailliert aufschreiben)
- Hinweise, wie Bestattung ablaufen soll (zum Beispiel: Erd- oder
Feuerbestattung?)
- Namenslisten (Wer soll zur Trauerfeier kommen? Wer soll sich um
die Trauerfeier kümmern?)

Persönlicher Tipp von Lutz Arnold: Alle nötigen Informationen in
einem sogenannten "Not-fallordner" aufbewahren - im Falle des
plötzlichen Todes ist das eine nicht zu unterschätzen-de Hilfe für
Angehörige.

Über Lutz Arnold

Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M. hat an der Universität zu Köln
Rechtswissenschaften studiert. Danach erwarb er in Großbritannien den
Titel "Master of Law (LL.M.)" in Wirtschaftsrecht. Er ist Autor der
Fachbücher "Allgemeines Verwaltungsrecht", "Öffentliches Recht" und
"Verfassungsrecht". Beruflich war er in verschiedenen Unternehmen
u.a. in leitenden Vertriebsfunktionen tätig. Seine Kanzlei ist seit
2003 auf Anlegerschutzrecht, Vermittlerrecht, Vorsorgeverfügungen und
Erbrecht spezialisiert. Hier sind 20 Mitarbeiter an den Standorten
Berlin und Dresden tätig. Herr Arnold ist verheiratet und hat eine
Tochter. Zu seinen Hobbies gehören vor allem "Natur erleben" und
Reisen.

Über Monuta

Monuta ist in den Niederlanden seit 1923 Spezialist für
Bestattungen. In Deutschland gehört das Unternehmen zu den führenden
Anbietern im Bereich der Sterbegeldversicherung und bietet mit der
Trauerfall-Vorsorge eine einzigartige Form der
Hinterbliebenen-Absicherung an. Diese geht im Gegensatz zur
klassischen Sterbegeldversicherung über die rein finanzielle
Absicherung hinaus und bietet einen umfassenden, individuellen Schutz
bis hin zur kompletten Organisation der Bestattung.

Weitere Informationen zur Monuta Trauerfall-Vorsorge unter:
www.monuta.de



Pressekontakt:

Anwaltskanzlei Arnold
Inh. Lutz Arnold
Prager Str. 3
01069 Dresden
Tel: +49 (0) 351/426406-20
Fax: +49 (0) 351/426406-30
info(at)anwaltskanzleiarnold.de
www.anwaltskanzleiarnold.de

Monuta
Marketing & PR
Susanne Jennen
Niederkasseler Lohweg 191
40547 Düsseldorf
Tel: +49 (0) 211 522 953-14
Fax:+49 (0) 211 522 953-519
sjennen(at)monuta.de

JDB MEDIA GmbH
Monuta Presseagentur
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20357 Hamburg
Tel: +49-(0)40-468832-640
Fax:+49-(0)40-468832-32
monuta(at)jdb.de

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Datum: 27.08.2018 - 11:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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