Deutsche Umwelthilfe bewertet Entwurf des Luftreinhalteplans Düsseldorf als rechtswidrig - Ministerpräsident Laschet knickt vor Dieselkonzernen ein und will bis 2024 die "Saubere Luft" verweigern
(ots) - Deutsche Umwelthilfe reichte vergangenen Freitag
beim Verwaltungsgericht Düsseldorf im Rahmen des
Zwangsfeststellungsverfahrens ihre Stellungnahme ein - DUH fordert
Umsetzung von zonalen Diesel-Fahrverboten in der Landeshauptstadt
spätestens zum 1.1.2019 und Ausdehnung auf Euro 5 Diesel ab September
2019 - Einhaltung der Grenzwerte für den Luftschadstoff
Stickstoffdioxid (NO2) in Düsseldorf ist durch konsequente
Aussperrung von Diesel-Stinkern bereits Ende 2019 möglich
In dem Zwangsvollstreckungsverfahren für "Saubere Luft" vor dem
Verwaltungsgericht Düsseldorf (3 M 123/18) hat die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) am 24. August 2018 eine Stellungnahme zu dem von
dem Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Luftreinhalteplan
eingereicht. Diesen hatte die Bezirksregierung Düsseldorf erst zu
Beginn des Erörterungstermins zum Zwangsvollstreckungsantrag der DUH
am 21. August 2018 veröffentlicht. Die DUH bewertet in ihrer
zwölfseitigen Stellungnahme den Entwurf des Luftreinhalteplans als
rechtswidrig. Dieser enthält, ganz offensichtlich auf persönliche
Anweisung des Ministerpräsidenten Armin Laschet, keine
Diesel-Fahrverbote. Zudem sollen die Grenzwerte für das
Diesel-Abgasgift NO2 nicht ''schnellstmöglich'', sondern erst in sechs
Jahren eingehalten werden.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der jetzt
vorgelegte Entwurf des Luftreinhalteplans dokumentiert die politische
Einflussnahme. Die hierin aufgeführten 65 Maßnahmen zur
Luftreinhaltung liegen fast ausnahmslos nicht im
Verantwortungsbereich der Landesregierung, sind unwirksame
Alibimaßnahmen oder werden in den wenigen ernsthafteren Maßnahmen
nicht konkret. Eine Einzelbewertung erfolgte ebenfalls nicht. Jedes
Jahr sterben in Düsseldorf 100 bis 200 Menschen vorzeitig an den
Folgen des Dieselabgasgiftes NO2 und tausende Menschen erkranken
daran. Die Bürger haben jetzt das Recht auf Saubere Luft - noch in
diesem Winter und nicht erst in sechs Jahren. Offensichtlich regieren
die Diesel-Konzerne auch in der Düsseldorfer Staatskanzlei durch,
anders ist dieser ''Dieselstinker-Plan'' nicht zu erklären."
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
erklärt: "Der Planentwurf ignoriert die Vorgaben des
Bundesverwaltungsgerichts. Grund dafür ist die politische Vorgabe des
Ministerpräsidenten, keine Fahrverbote auszusprechen. Dass ein
Ministerpräsident schon nach dem Lesen der Pressemitteilung über ein
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Devise ausgibt, eine in dem
Urteil als verhältnismäßig und letztlich zwingend gebotene Maßnahme
nicht umzusetzen, ist bereits für sich genommen skandalös. Wenn diese
politische Vorgabe nun in den Luftreinhalteplan korporiert wird, ist
dies durch nichts zu rechtfertigen. Der Fall Sami A. nimmt sich im
Vergleich hierzu nur wie ein laues Lüftchen dessen aus, was diese
Landesregierung tut: Den eigenen politischen Willen über Anordnungen
der Gerichte zu stellen, nun sogar bei höchstrichterlichen Urteilen,
wie dem Fahrverbotsurteil des Bundesverwaltungsgerichts."
Die DUH bedauert, die NRW-Landesregierung im Rahmen eines
gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens zwingen zu müssen, ein seit
dem 27.2.2018 rechtskräftiges Urteil zur ''schnellstmöglichen
Einhaltung'' der Luftqualitäts-Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2
einzuhalten. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in
Leipzig muss in Düsseldorf noch in diesem Winter ein zonales
Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter
kommen, das ab dem 1.September 2019 auf Diesel-Fahrzeuge der
Abgasnorm Euro 5/V ausgedehnt werden muss.
Hintergrund:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Klage-Verfahren der DUH
für "Saubere Luft" in Düsseldorf im Jahr 2016 (3 K 7695/16) das Land
NRW dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf ggf.
durch Diesel-Fahrverbote so zu ändern, dass alle erforderliche
Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr
gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40
µ/m3 ergriffen werden. Diese Entscheidung ist seit dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7 C 26.16)
rechtskräftig. Das BVerwG hatte entschieden, dass zonen- und
streckenbezogene Diesel-Fahrverbote zwingend anzuwenden sind, wenn es
durch andere Maßnahmen nicht möglich ist, die Luftschadstoffwerte für
NO2 ''schnellstmöglich'' einzuhalten.
Die DUH hatte am 21. Juni 2018 einen Antrag auf
Zwangsvollstreckung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Ziel
ist die Umsetzung des Urteils für "Saubere Luft" des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Die internationale
Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für "Saubere
Luft" der DUH.
Links: Stellungnahme der DUH zum Entwurf des Luftreinhalteplans
Düsseldorf vom 24.8.2018: http://l.duh.de/p180827a
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 8847280, 0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 27.08.2018 - 10:30 Uhr
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