Der VW-Abgas-Skandal ist auch ein Entschädigungs-Skandal im Rechtsstaat Deutschland.
VW war als erster Fahrzeughersteller aufgeflogen, weil der Konzern mit seiner BlueMotion-Technologie eine Produktlinie auf den Markt gebracht hatte, die im Kundenbewusstsein fest mit dem Wunsch nach Sparsamkeit und Umweltfreundlichkeit verknüpft ist - und hat seine Kunden massiv getäuscht.
(IINews) - Auch die anderen betroffenen Hersteller Audi, Skoda, Seat, Porsche, Fiat, Mercedes und Opel geben bei der Vermarktung ihrer Fahrzeuge mit Dieselmotoren vor, auf diese Eigenschaften großen Wert zu legen.
Aber die Wirklichkeit sieht völlig anders aus.
VW-Autobesitzer in Amerika wurden wegen des Abgasbetrugs schnell und unbürokratisch entschädigt. Die betroffenen Kunden hatten die Wahl zwischen einer Rückgabe des Autos oder einer Motorreparatur kombiniert mit einer Schadensersatzzahlung.
Ganz anders im Rechtsstaat Deutschland: Hier werden die geschädigten Autofahrer genötigt ein (zweifelhaftes) Software Update aufspielen zu lassen, sonst droht die Fahrzeug Stilllegung.
Statt Entschädigung die kalte Enteignung.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ hat der renommierte Sachverständige Prof. Georg Wachtmeister (TU München) in einem Gutachten festgestellt, das die Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte, dass Softwareupdates nicht geeignet seien, die Abgasproblematik zu lösen. Die einzig effektive Maßnahme sei der Einbau eines SCR-Kat.
•Die Argumente der Automobilhersteller gegen diese Lösung hält er nicht für überzeugend. Bezeichnenderweise wird über dieses Gutachten aktuell wenig berichtet. Klar ist, dass die Hardwarenachrüstung, also Einbau des SCR-Kat, ein geeignetes Mittel sein könnte, um die Emissionen zu reduzieren und die EURO-6-Norm zu erreichen.
Willkommen im Rechtsstaat Deutschland: Welche Verbraucherrechte haben die geschädigten Autobesitzer?
Kunden stehen im vorliegenden Fall individuell unterschiedliche Rechte gegenüber unterschiedlichen "Anspruchsgegnern" zu. Darüber hinaus haben alle betroffenen Kunden aber auch direkte Ansprüche gegen Volkswagen.
•Anspruchsgegner bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Händler. Allerdings tritt der Händler in manchen Fällen, gerade bei Gebrauchtwagenkäufen, tatsächlich nur als Vertreter auf. Bei solchen Kommissionsgeschäften ist der eigentliche Verkäufer dann oft jemand Drittes. Nicht selten ist Volkswagen selbst der eigentliche Verkäufer und somit Anspruchspartner.
•Ein weiterer Anspruch kann sich aus einer Garantie ergeben. Eine Garantie ist eine vertraglich vereinbarte Leistung. Anders als die Gewährleistung, die gesetzlich besteht. Hier muss ebenfalls auf die Details geachtet werden.
Garantiegeber für die Neuwagengarantie ist Volkswagen selbst.
Für eine eventuelle Garantieverlängerung kann Vertragspartner ein Händler, aber auch die Volkswagen Versicherung AG sein. Der Inhalt der verschiedenen Garantien, ist unterschiedlich. Grundsätzlich können hier Bedingungen ausgehandelt werden, was bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich ist. Allerdings sind auch nicht hier alle Bedingungen, die zusätzliche Verpflichtungen vorsehen, als wirksam zu erachten. Insbesondere dann, wenn es sich um eine bezahlte Verlängerung handelt, kann dem Kunden nicht jedwede Einschränkung zugemutet werden.
Eine weitere Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem sogenannten Deliktsrecht. Dieser Anspruch richtet sich direkt gegen Volkswagen. Hätte Volkswagen die Manipulation nicht vorgenommen, hätten die Fahrzeuge andere Abgas- und Verbrauchswerte. Genau diese besseren Werte werden aber nicht erreicht. Da Volkswagen diesen Umstand bewusst herbeigeführt hat, ist Volkswagen also Anspruchsgegner, um den daraus entstandenen Minderwert auszugleichen.
Bei der Überprüfung muss aber sehr genau auf die Einzelheiten geachtet werden. Wenn ein Ausgleich für eine Wertminderung besteht, ist es grundsätzlich hilfreich, wenn mehrere Anspruchsgegner zur Verfügung stehen. Daher muss für jeden in Betracht kommenden Anspruchsgegner individuell festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind.
Insbesondere muss individuell die Verjährung überwacht werden, da die unterschiedlichen Ansprüche unterschiedlichen Fristen unterliegen.
Was ist wenn das Software-Update schon vorgenommen wurde?
Unterstellt, dass sich nach dem Rückruf die Fahrzeuge schlechter darstellen, als vorher, also etwa einen Mehrverbrauch oder Leistungsverlust aufweisen, bestehen selbstverständlich Ansprüche.
Der grundlegende Anspruch, dass das Fahrzeug in einen solchen Zustand versetzt wird, wie es einmal gekauft bzw. beworben wurde, besteht weiterhin. Er entfällt nur dann, sollte es Volkswagen schlichtweg unmöglich sein, diesen technischen Zustand zu erreichen.
Ferner kann der Schaden geltend gemacht werden, der durch Leistungseinbußen oder bei Mehrverbrauch eingetreten ist. Das Auto ist dann weniger wert, als man es sich beim Abschluss des Kaufvertrages erwarten durfte. Der Minderwert ist dabei nicht unerheblich. Gerade Verbrauch und Leistung sind zwei der wichtigsten wertbildenden Faktoren bei einem Fahrzeug. Dieser Anspruch kann im Wege einer Kaufpreis-Minderung geltend gemacht werden.
Wenn der entstandene Schaden von gewisser Intensivität ist, besteht die Möglichkeit, eine Rückabwicklung vorzunehmen und das Fahrzeug gegen Kaufpreiserstattung zurückzugeben. Weil das betroffene Fahrzeug eine gewisse Weile genutzt wurde, muss man sich einen anteiligen Abzug für den sogenannten Nutzungsvorteil gefallen lassen.
Betroffene Fahrzeugbesitzer können also zwischen den Ansprüchen wählen.
Viele Käufer hängen an ihrem Fahrzeug, so dass eine Rückabwicklung nicht in ihrem Sinne wäre.
Bei einer rechtlichen Bewertung stellt sich immer die Frage nach der effektivsten Vorgehensweise. Wir meinen daher, dass gleichwohl grundsätzlich zunächst außergerichtlich vorgegangen werden sollte.
Durch die außergerichtliche Tätigkeit versperren sich betroffene Fahrzeugbesitzer nicht die Möglichkeit, später zu klagen. Gegebenenfalls kann eine Klage aufgrund der verjährungshemmenden Maßnahmen problemlos nachträglich erhoben werden
Gerichte entscheiden im Diesel-Skandal in vielen Fällen immer noch „im Namen des Volkes“ gegen das Volk!
Trotzdem: „Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen. Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.
Der UTR e.V. verzichtet darauf ergangene Urteile in irgendeiner Form zu kommentieren. Es trägt aber sicher erheblich mit dazu bei, dass die Verbraucher ihr Vertrauen in die Gerichte immer mehr verlieren. Im Namen des Volkes geht anders! Oder um es mit einem Altbundespräsidenten zu sagen:“
Was ist das für ein Rechtsstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“!
Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert, dass in dem betreffenden Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, hätten sie dieses Auto niemals gekauft.
Die Autohersteller geben bei der Vermarktung ihrer Fahrzeuge mit Dieselmotoren vor, auf Umweltfreundlichkeit, Sparsamkeit und Langlebigkeit großen Wert zu legen. Aber die Wirklichkeit sieht völlig anders aus.
Die Kunden wurden massiv getäuscht und haben nun Fahrzeuge auf dem Hof stehen die erhebliche Wertverluste zu verzeichnen haben.
Dazu kommen noch drohende Fahrverbote für Teilbereiche der Innenstädte. Viele Kleintransportunternehmen, Kranken – und Behinderten-Fahrdienste, sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Die Auto- oder Leasing-Raten müssen weiterhin bedient werden. Bei Ende des Leasingvertrages drohen hohe Nachzahlungen wegen erheblicher Wertverluste der Betrugs-Diesel.
Wenn Gesetze, Vorschriften und Regeln in unserem „Rechtsstaat“ noch eine Rolle spielen, darf es unter keinen Umständen sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden. Wo bleibt da sonst die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz?
Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet, dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen Mangel eines Fahrzeugs. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.
Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs. Mit dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neu- oder Gebrauchtwagens, haben Sie ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben.
Die EU hatte schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen für illegale Abschalteinrichtungen fordert.
Wörtlich heißt es in der Verordnung 715/2007: „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“
Und auch die deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor. Ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt kann je Fahrzeug mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belegt werden. Aber die Bundesregierung tut nichts dergleichen und hält weiter ihre schützende Hand über die Autoindustrie.
Das Ergebnis:
•Die Autohersteller täuschen und vertuscht weiter!
•Die Konzerne bemühen sich nicht im Geringsten um eine Wiedergutmachung des Schadens.
•Die Gerichte entscheiden „im Namen des Volkes“ gegen das Volk!
UTR-TIPP für betroffene Dieselkäufer:
Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag unserer Meinung nach wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.
Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar hohe Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen.
Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.
„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.
Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer Meinung nach nichtig.
Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.
Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – bundesweit“.
•Wer einen berechtigten Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten.
•Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.
•Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
•Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
•Er hat kein Kostenrisiko.
•Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision.
•Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per E-Mail, Fax oder Post ihre Unterlagen einreichen.
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Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Dieselmotor vermiesen wollen. Früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!
…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…
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Datum: 25.08.2018 - 12:08 Uhr
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