Doppische Vermögensbewertung kommunaler Anlagegüter und Inventur in Sachsen-Anhalt durch die GIS-Dienst GmbH am Beispiel der Stadt Könnern
(PresseBox) - GIS-Dienst GmbH ist ein mittelständisches Dienstleistungs-Unternehmen und bietet u.a. Geodatenerfassung vor Ort und angeschlossene Vermögensbewertungsservices seit 2007 im Sektor der kommunalen Dienstleistungen in Ost- und Süddeutschland an. Das Land Sachsen Anhalt startete bereits frühzeitig (seit 2007) mit der Umsetzung der doppischen Eröffnungsbilanzen. Dazu wurden bis 2010 kommunale Anlagegüter konventionell per Digitalisierung und Einzelbildnachweisen erfasst. Dieser Bericht soll u.a. zeigen, welche Vorteile sich für die Kommunen aus mittelfristig in der Folge durchgeführten Inventuren ergaben, die anhand von reproduzierbaren Prozederes durch den Dienstleister durchgeführt wurden. Die erste Inventur in Sachsen -Anhalt wurde dabei von GIS-Dienst 2016 für die Stadt Könnern realisiert.
Die Stadt Könnern verfügt über ca. 160 km kommunale Verkehrsflächen, die zusammen mit dem Straßenmobiliar (Leuchten, Verkehrszeichen, Bänke, Bushaltestellen) als Teil des kommunalen Anlagevermögens durch GIS-Dienst GmbH für die doppische Eröffnungsbilanz erfasst und bewertet wurden. Ausgangspunkt war die Realisierung eines durchgängigen Ordnungssystems für die Zuordnung der Sachdaten (Baujahre, Belagsarten, Bauklassen, Schadensparameter etc.) im Geoinformationssystem. Dies wurde bereits 2011-2013 durchgeführt. Die Straßen wurden teils begangen, teils befahren und georeferenzierte Einzelbilder angefertigt. Gleichzeitig erfolgte eine ad hoc-Bewertung visuell vor Ort.
In der Folge entstanden auf Basis buchhalterischer Berechnungsgrundlagen die Vermögenswerte unter Zuordnung vorhandener Rechnungen oder auf Grundlage von Ersatzwerten, die vom Land festgelegt wurden. Die Übergabe erfolgte in Form einer Schnittstellendatei für die Anlagenbuchhaltung. Diese bildeten einen Teil der Eröffnungsbilanz der Stadt Könnern.
Bei der vor-Ort-Begehung erfolgt gleichzeitig eine Aufnahme der Objekte des straßenbegleitenden Zusatzbestandes, d.h. Leuchten, Bänke, Abfallkörbe, Buswartehallen in Katalogform zur späteren Wertermittlung.
In 2016 war bereits eine Inventur mit körperlicher Erfassung der Anlagegüter vor Ort notwendig geworden, da viele Straßen überproportionale Abnutzungserscheinungen gezeigt hatten. Damit wurde den gesetzlichen Vorgaben des Landes Sachsen -Anhalt, als auch den spezifischen Entwicklungen vor Ort Rechnung getragen.
Auf Basis der in 2011 entwickelten Struktur erfolgte darauf eine Befahrung- diesmal mit moderner 360° Videotechnik unter strikter Einhaltung der Reproduzierbarkeit der Bewertungsregimes.
Im Verlauf der Inventur zeigte sich bereits eine deutliche Verringerung des Anlagevermögens, da viele Straßen abgeschrieben waren, oder kurz vor der grundhaften Sanierung standen und entsprechend bewertet werden konnten.
Buchhalterisch bedeutete dies mit außerplanmäßigen Abschreibungen rechnen zu müssen.
Anschließend erfolgte eine aktuelle Flurstücksbewertung für Flurstücke unter Verkehrsflächen auf Realnutzungsbasis (Bodenwertermittlung). Dazu wurde im GIS aus den digitalisierten Einzelflächen der Fahrbahn und der Nebenflächen eine Verschneidung mit den unter der Infrastrukturfläche liegenden Flurstücksflächen aus den ALKIS-Daten 2016 durchgeführt.
Anschließend erfolgte eine aktuelle Flurstücksbewertung für Flurstücke unter Verkehrsflächen auf Realnutzungsbasis (Bodenwertermittlung). Dazu wurde im GIS aus den digitalisierten Einzelflächen der Fahrbahn und der Nebenflächen eine Verschneidung mit den unter der Infrastrukturfläche liegenden Flurstücksflächen aus den ALKIS-Daten 2016 durchgeführt.
Für die Bewertung der Verschneidungsflächen folgte die Stadt Könnern den Vorgaben des Landes Sachsen-Anhalts. Entsprechend der Bewertungsrichtlinie BewertRL LSA ist die Realnutzung (Grund und Boden auf dem die Straße erstellt wurde) für die doppische Eröffnungsbilanz zu bewerten. Die Verschneidungsflächen der Straßenflurstücke werden gemäß BewertRL, Abs. 5.3 g, und die Restflächen nach Festlegung der kommunalen Richtlinie 2016 der Stadt Könnern angesetzt. Diese Flächenverschneidungen sind in Abhängigkeit von Änderungen an den ALKIS-Daten in kürzeren Zeitabständen (2 Jahre) zu wiederholen und spielen eine Rolle für den Straßenneuerwerb bzw. die Abgabe von Straßen aus dem gewidmeten Bestand der Stadt.
Fazit: Die Stadt Könnern verfügt mit diesem präzisen Erfassungsprozedere über eine umfangreiche Sach- und Geodatenbank, mit der viele Aufgaben im Bereich des Bauamtes und der Kämmerei bezüglich der Anlagegüter Verkehrsflächen und Zusatzbestand abgedeckt werden konnten. Die Aufnahme und Bewertung der Inventur nahm ein reichliches halbes Jahr in Anspruch. Dabei lieferten die Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung Könnern wertvolle und kompetente Zuarbeiten. Eingespart wurde einerseits vor allem die sonst meist langwierige und mühevolle Arbeit des Einpflegens von Vermögenswerten in die Anlagenbuchhaltung, die auf Basis maschinell errechneter Vermögenswerte über eine Schnittstellendatei realisiert wurde. Durch die Verringerung des Anlagevermögens sanken die Abschreibungen, die zu refinanzieren gewesen wären, was zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen konnte.
Mit den übergebenen Daten wurde dem Bauamt ermöglicht, über die Einführung eines Straßenmanagements nachzudenken, dass weitere Benefits in Hinsicht auf die obligatorischen jährlichen Straßenerhaltungsmaßnahmen bieten würde.
Insgesamt sind Inventuren auf Basis des hier beschriebenen Prozederes nicht nur für doppisch buchende Kommunen, sondern auch im Bereich der Haushaltskameralistik, wie sie in Thüringen und Bayern noch im Rahmen der Wahlfreiheit möglich sind, ein hervorragendes Mittel zur Verwaltung des kommunalen Anlagevermögens auf digitaler Basis im hauseigenen GIS-System und in der Anlagenbuchhaltung. Umso mehr verwundert es, dass Kommunen sich nach wie vor davor scheuen, dieses Thema in die Hand zu nehmen und auf die in der Bundesrepublik bis in die 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts vorherrschenden Statements zu vertrauen, dass die Einnahmen gegenüber den Ausgaben der Haushalte in jedem Fall überwiegen. Spätestens seit Einführung der Doppik in den meisten Bundesländern hat sich sehr oft das Gegenteil herausgestellt. Dies war auch eindeutig im beschriebenen Beispiel der Fall.
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Datum: 23.08.2018 - 16:37 Uhr
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