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AXA Crashtests: Lautlos, schnell, riskant - urbane Mobilität 2030 (FOTO)

ID: 1642407


(ots) -
Drohnen, E-Bikes und Sharing-Konzepte: Die urbane Mobilität wird
sich bis 2030 maßgeblich verändern. An ihren Crashtests in Dübendorf,
Schweiz, zeigen die Unfallforscher von AXA in drei Crashversuchen,
welche Risiken diese Trends mit sich bringen.

Veränderte Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung, neue Konzepte
wie Car- oder Bike-Sharing sowie zukunftsgerichtete Ideen wie
Transport-Drohnen werfen neue Fragen für die Sicherheit in der Stadt
der Zukunft auf. Das Jahr 2030 scheint zwar noch weit weg.
Schlüsselentscheidungen bezüglich Infrastruktur und
Gesetzesgrundlagen werden aber heute gefällt.

Drohnen - neue Risiken aus der Luft

Während der Güterverkehr mittelfristig weiterhin von Lastwagen und
Lieferwagen dominiert sein dürfte, werden heute schon neue Formen der
Güterverteilung via Roboter und Drohnen getestet. Im privaten Bereich
sind bereits heute zahlreiche Drohnen in der Luft - und es werden
immer mehr. Die meisten von ihnen werden von Hobby-Piloten gesteuert.

"Erste Unfälle mit Drohnen sind bereits passiert. Zum Glück blieb
es bisher bei Sachschäden. Mit der zunehmenden Verbreitung von
Drohnen ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis auch erste
Personenschäden durch Drohnen verursacht werden", sagt Bettina Zahnd,
Leiterin Unfallforschung & Prävention bei AXA Schweiz.

AXA fordert Kennzeichnungspflicht für Drohnen und Ausbildung für
Piloten

Was bei unsachgemäßer Steuerung einer Drohne passieren kann, zeigt
AXA beim ersten Crashversuch. Eine neun kg schwere Transportdrohne
stürzt in das Seitenfenster eines Autos und bricht in den Führerraum
ein. Für die Fahrzeuginsassen hat ein solcher Unfall schwere bis
tödliche Verletzungen zur Folge. Auch kleine Drohnen können
erheblichen Schaden verursachen oder gar Menschen und Tiere




verletzen. Um das Risiko solcher Unfälle zu vermeiden, fordern die
Unfallforscher von AXA Schweiz, dass sämtliche Piloten einer Drohne
ab 500 g Gewicht eine obligatorische Theorie-Prüfung absolvieren, für
Drohnen ab 900 g zusätzlich eine praktische Weiterbildung. Zudem
sollen sämtliche Drohnen ab 250 g registriert und gekennzeichnet
werden, um im Falle eines Unfalls nachverfolgen zu können, wem die
Drohne gehört.

"Heute kann in der Schweiz jeder, der möchte, eine Drohne fliegen,
ohne Kennzeichnung oder Ausbildung. Für Unfallopfer ein Missstand,
denn grundsätzlich haftet der Drohnenpilot für Schäden gegenüber
Dritten, und seine Versicherung würde die Kosten übernehmen. Kann der
Unfallverursacher nicht ausfindig gemacht werden, bleibt der
Geschädigte auf seinen Kosten sitzen", so Zahnd.

In Deutschland gilt seit Oktober 2017 eine Kennzeichnungspflicht
für Drohnen ab 0,25 kg - es muss eine Plakette mit den Adressdaten
des Besitzers angebracht sein. Ab 2 kg Gewicht der Drohne muss der
Besitzer besondere Flugkenntnisse nachweisen. Für Drohnen ab 5 kg
Gewicht braucht er eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde, in über
100 m Flughöhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche
Ausnahmeerlaubnis vorliegt. Über Wohngrundstücken,
Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen gilt
ein generelles Flugverbot.

E-Bike-Unfälle nehmen weiter zu - mit gravierenden Folgen

Beim zweiten Crash, den AXA zeigt, überholt ein Cargo E-Bike mit
45 km/h ein herkömmliches Fahrrad. Dabei kollidiert es frontal mit
einem entgegenkommenden Personenwagen. "Da E-Bikes schneller
unterwegs sind als herkömmliche Fahrräder, kommt es immer öfter zu
Überholmanövern. Allerdings fehlt dafür meist der Platz - gerade in
der Stadt", sagt Bettina Zahnd. Wie riskant ein solches Manöver sein
kann, veranschaulicht der Crashversuch - für den E-Bike-Fahrer hat
ein solcher Zusammenstoß schwere bis tödliche Verletzungen zur Folge.

Während der Autoverkehr immer sicherer wird und jährlich weniger
Insassen verletzt werden, nehmen Unfälle mit Zweirädern stetig zu.
Gemäß ASTRA hat in der Schweiz die Zahl der Unfälle mit
Personenschaden seit 2013 bei Fahrrädern um 13 Prozent zugenommen,
bei E-Bikes sogar um mehr als 130 Prozent. In Deutschland ist laut
Statistischem Bundesamt die Zahl der Radfahrer-Unfälle mit Todesfolge
von 354 (2013) auf 393 (2016) gestiegen. In 2016 sind 364 Fahrer von
E-Bikes verunglückt, 3.167 Fahrer von Pedelecs (Unfälle mit
Beteiligung von Radfahrern insgesamt in 2016: 81 272). Zu den
häufigsten Unfallursachen bei Fahrradunfällen (inklusive Pedelecs)
gehört dabei eine nicht angepasste Geschwindigkeit. Zweirad-Unfälle
haben oft schwere Verletzungen zur Folge, da der Fahrer, wenn
überhaupt, meist nur durch einen Helm geschützt ist. Verletzen sich
bei E-Bike-Unfällen überdurchschnittlich oft ältere Personen, trifft
es bei Fahrradunfällen oftmals junge Menschen.

Zweirad-Infrastruktur verbessern

Wie eine Umfrage von AXA bei 1.000 Schweizerinnen und Schweizern
zeigt, nutzen 27 Prozent der 18- bis 34-Jährigen das Fahrrad täglich
oder mehrmals in der Woche als Verkehrsmittel - und dies überwiegend
im Stadtverkehr. "Die Zunahme an Zweirädern und E-Bikes in der Stadt
erfordert ein Überdenken der Infrastruktur. Für die Stadt der Zukunft
benötigen wir breitere und wo immer möglich separate Fahrstreifen,
die das gegenseitige Überholen von Zweirädern mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten zulassen", sagt Bettina Zahnd.

Ein weiteres Risiko stellt die Geschwindigkeit der E-Bikes dar.
Mehr als 45 Prozent der befragten E-Bike-Fahrer geben an, dass andere
Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit nicht richtig einschätzen
können. "Autofahrer müssen sich daran gewöhnen, dass Fahrrad nicht
gleich Fahrrad ist", sagt Bettina Zahnd. Zudem sei es im Hinblick auf
die zunehmende Verbreitung von shared E-Bikes in den Städten wichtig,
auch die - teils ungeübten - E-Bike-Fahrer zu sensibilisieren.

"Oft ist sich ein E-Bike-Fahrer selber gar nicht bewusst, wie
schnell er unterwegs ist. Wir empfehlen daher die standardmäßige
Installation von Tachos an E-Bikes, insbesondere bei den schnellen
Modellen", so Zahnd.

Sharing: wünschenswert - aber auch riskant

Ein weiterer Trend für die Stadt der Zukunft ist Car-Sharing. Wie
aus der Schweizer AXA-Studie hervorgeht, nutzen gerade junge Leute
häufig die Möglichkeit, ein Auto bei Eltern oder Bekannten
auszuleihen. 79 Prozent der 18-24-Jährigen, die einen Führerausweis
besitzen, gaben an, dass sie sich privat ein Auto ausleihen, bei den
25-34-Jährigen sind es 68 Prozent. Daneben gibt es auch immer mehr
kommerzielle Car-Sharing-Anbieter.

"Sharing ist aus Kosten-, Platz- und Umweltgründen sehr
wünschenswert", sagt Bettina Zahnd. "Die Kehrseite dieses Trends ist,
dass bei nicht regelmäßiger Nutzung mit einem ausgeliehenen Auto
oftmals die Routine fehlt, und man sich zulasten der Aufmerksamkeit
für den Verkehr auf die Bedienung des Fahrzeugs konzentrieren muss",
so Zahnd.

Im dritten Crashversuch übersieht ein unerfahrener Fahrer eines
Personenwagens an einer Kreuzung einen E-Roller. Bei der Kollision
mit dem Fahrzeug erleidet der Roller-Fahrer schwerste Verletzungen.
Die Insassen im Personenwagen erleiden hingegen höchstens leichte
Verletzungen. Dass solche Unfälle zunehmen werden, lässt sich schon
heute aus der Schadenstatistik ablesen. In den letzten zehn Jahren
haben sich die Schäden im Bereich "Führen fremder Fahrzeuge" bei AXA
Schweiz mehr als verdoppelt.

"Bei Fahrzeugen, die auf privater oder kommerzieller Basis
regelmäßig an andere, eher unerfahrene Fahrer ausgeliehen werden,
empfehlen wir Automaten sowie Fahrerassistenzsysteme wie
Notbremsassistenten und moderne Parkassistenten. Diese können helfen,
die Zahl der Unfälle zu reduzieren", sagt AXA Unfallforscherin
Bettina Zahnd.

Geräuschloser Verkehr fordert alle Sinne

Bei Elektro-Fahrzeugen dürfe zudem das fehlende Geräusch als
Risikofaktor nicht unterschätzt werden. "Elektro-Autos sind im
Unterschied zu anderen Autos äußerst leise beim Anfahren. Bislang
waren wir daran gewöhnt, dass man andere Verkehrsteilnehmer hört.
Heute haben wir es immer öfter mit sehr leisen Fahrzeugen zu tun -
neben E-Autos auch E-Bikes und E-Roller. Man kann sich daher immer
weniger auf die Ohren verlassen, sondern muss mit allen Sinnen bei
der Sache sein", erklärt Zahnd.

Forderungen der AXA Unfallforschung & Prävention, Schweiz

Für Drohnen:

- Europaweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für
sämtliche Drohnen ab 250 g
- Obligatorische Theorie-Prüfung für sämtliche Piloten mit einer
Drohne ab 500 g, für Drohnen ab 900 g zusätzlich eine praktische
Weiterbildung
- Technische Anforderungen: Drohnen sollten in der Lage sein,
Flugverbotszonen automatisch zu erkennen
- Flugraumüberwachung: Flüge von Drohnen ab 2 kg sollten
angemeldet werden, damit der übrige Flugverkehr entsprechend
informiert ist
- Europaweite Harmonisierung der Drohnenkategorien und -gesetze.
Im Moment gelten für dieselbe Drohne unterschiedliche Regeln je
nach Land

Für den Zweiradverkehr / E-Bikes:

- Separate, von der Straße und von Fußwegen abgetrennte Fahrspuren
für Fahrräder, E-Bikes und andere Ein- bis Zweiräder
- Breitere Fahrstreifen, so dass schnelle E-Bikes langsamere
Zweiräder überholen können
- Für schnelle E-Bikes standardmäßiger Tacho, damit der Fahrer
stets weiß, wie schnell er unterwegs ist und sein Tempo den
Straßenverhältnissen und der Höchstgeschwindigkeit anpassen kann



Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
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Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
E-Mail: sabine.friedrich(at)axa.de

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Datum: 23.08.2018 - 14:00 Uhr
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