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Dieselskandal: Klage als Anspruchshäufung gegen VW eingereicht - Widerruf Autokredit und Schadensersatz

ID: 1641700


(ots) - HAHN Rechtsanwälte hat jetzt gegen Volkswagen eine
Klage als sogenannte Anspruchshäufung beim Landgericht Braunschweig
eingereicht. Dabei werden Ansprüche auf Rückabwicklung eines
Autokreditvertrages gegen die VW Bank GmbH mit
Schadensersatzansprüchen gegen Volkswagen AG als Hersteller
kombiniert. Dabei handelt es um eine sogenannte Anspruchshäufung,
deren Voraussetzungen in Paragraph 260 ZPO normiert sind. Vorliegend
klagt der Inhaber eines VW Tiguan TDI. "Die Anspruchshäufung in einem
Klagverfahren gegen zwei VW-Gesellschaften kann für einen
rechtsschutzversicherten Mandanten einen besonderen Charme haben",
sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Der
Kläger hemmt durch Einreichung der Klage neben dem Anspruch auf
Rückabwicklung des Autokredits auch die Verjährung bezüglich seiner
Schadensersatzansprüche gegen VW als Hersteller des
abgasmanipulierten Dieselfahrzeuges. Somit verbleibt dem Kläger eine
weitere Chance, falls seine Ansprüche auf Rückabwicklung des
Autokredits gerichtlich nicht durchgesetzt werden sollten", ergänzt
Hahn. Bei Schadensersatz gegen VW als Hersteller beim Einbau des EA
189-Motors droht der Eintritt der Verjährung bereits zum 31.12.2018.

"Die Anmeldung eines Schadensersatzanspruchs gegen VW über das
neue Musterfeststellungsverfahren halten wir in der Regel für nicht
zielführend", sagt Hahn weiter. "Das Musterfeststellungsverfahren
selbst dürfte sich bei zwei bis drei Instanzen allein über mindestens
fünf Jahren hinziehen. Bis dahin hätte das abgasmanipulierte
Dieselfahrzeug im Regelfall etwa 100.0000 km mehr auf der Uhr. Wegen
des Volkswagen zustehenden Wertersatzes für gefahrene Kilometer wäre
der Schadensersatzanspruch dann bereits "abgefahren" und nicht mehr
werthaltig Deswegen halten wir schon wegen der langen Zeitdauer das




Musterfeststellungsverfahren bei der Anmeldung von
Schadensersatzansprüchen von Dieselfahrern für eine gefährliche
Mogelpackung", meint Hahn.

"Bei Autokreditverträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen
wurden, müssen sich Verbraucher wegen einer Gesetzesänderung nach
unserer Auffassung nicht einmal einen Wertersatz für gefahrene
Kilometer anrechnen lassen", sagt Hahn weiter. "Die Folge eines
wirksamen Widerrufs ist dann, dass Autobesitzer ihr mehrere Jahre
altes Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren sind. Ob ein
Schadensersatzanspruch gegen den Dieselhersteller oder eine
Rückabwicklung eines Autokredits nach Widerruf erfolgversprechender
ist oder möglicherweise eine Kombination beider Ansprüche, muss im
Einzelfall geprüft werden", sagt Hahn. HAHN Rechtsanwälte vertritt
beim Abgasskandal mehr als 2.000 Betroffene und verklagt bereits
diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn
liegen bereits positive Urteile von sieben deutschen Landgerichten
vor. HAHN Rechtsanwälte haben jüngst beim Landgericht Hamburg ein für
den Verbraucher positives Versäumnisurteil erstritten. Durch den
Widerruf eines Autokredits können auch Besitzer von Benzinern ihr
Fahrzeug kostengünstig zurückgeben. HAHN Rechtsanwälte bietet allen
betroffenen Verbrauchern einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere
Informationen können Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und
Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und der assoziierte Partner Lars Murken-Flato sind
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die
Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in
Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.08.2018 - 09:34 Uhr
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