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Unfall beim Vereinssport - So sind Kinder richtig abgesichert (FOTO)

ID: 1641431


(ots) -
Ob Fußball, Hockey oder Tennis - mit dem Schulanfang beginnt für
viele Kinder auch wieder die Saison für das Training im Sportverein.
Doch was passiert, wenn sich der Sprössling dabei verletzt? Wer
übernimmt die Kosten, die durch einen Sportunfall entstehen? Die
Experten der DVAG klären auf.

Die Sommerpause geht zu Ende, das Training in den Sportvereinen
nimmt allmählich wieder Fahrt auf - und Eltern hoffen auf eine
erfolgreiche, vor allem aber verletzungsfreie Saison ihrer jungen
Wirbelwinde. Laut Angaben des Deutschen Olympischen Sportbundes
kicken hierzulande im Alter von sieben bis vierzehn Jahren rund 81
Prozent der Jungs und 61 Prozent der Mädels im Fußballclub oder sind
anderweitig in Sportvereinen aktiv. Die schlechte Nachricht dabei:
Jede neunte Unfallmeldung, die bei Versicherungen eingeht, betrifft
einen Sportunfall.

Fußball sticht hier besonders heraus: Beim Kicken ereignet sich
jeder vierte Trainingsunfall. Aber auch andere Sportarten, bei denen
Kinder rennen, springen, tanzen, schlagen, werfen, schießen oder
kämpfen, bergen Verletzungsgefahren. Die Experten der Deutschen
Vermögensberatung AG (DVAG) raten Eltern, die
Vereinsversicherungspolice ihrer Kinder zu überprüfen und empfehlen
zudem eine private Unfallversicherung.

Ist man als Vereinsmitglied gut abgesichert?

Ob Groß oder Klein, alle Vereinsmitglieder profitieren bei einem
Unfall meist von einer sogenannten Gruppenunfallversicherung. Der
Landessportverbund schließt diese "Sportversicherung" für alle
Mitgliedsvereine ab. Oftmals sind im Versicherungspaket eine
Unfallpolice und eine Haftpflichtversicherung enthalten", erklären
die Versicherungsprofis der DVAG. Wenn also beispielsweise ein
Fußballer einen Gegenspieler während des Matchs foult, schützt die
Versicherung vor Schadenersatzansprüchen. Manchmal sind sogar




Rechtsschutz, Kranken- und Reisegepäckversicherung im Leistungsumfang
enthalten. Alle Trainingseinheiten und Wettkämpfe, aber auch direkte
Hin- und Rückwege sind abgedeckt. Nicht eingeschlossen sind
allerdings Trainingseinheiten, die Mitglieder auf eigene Faust
organisieren und von denen weder Verein noch Trainer etwas wissen.

Warum eine private Unfallversicherung?

Die Sportversicherung der Vereine ist lediglich als
Grundversorgung gedacht. Viele Risiken sind von Beginn an
ausgeschlossen. Außerdem sind die Versicherungssummen in der Regel
vergleichsweise niedrig und lassen sich auch nicht durch
Extrabeiträge erhöhen. Deshalb ist Vorsicht geboten, wenn eine
Verletzung besonders schlimm ist, verschleppt wird oder nicht richtig
ausheilt. Der erlittene Schaden kann ein finanzielles Risiko
bedeuten, insbesondere bei dauerhaften Unfallfolgen wie Invalidität.
Dabei gilt: Je schwerwiegender die bleibenden gesundheitlichen Folgen
eines Unfalls sind, desto kostspieliger sind meist die späteren
Ausgaben. "Deshalb ist es gerade für Kinder besonders sinnvoll, eine
private Unfallversicherung abzuschließen. Diese greift bei allen
privaten Unfällen - nicht nur im Sportverein, sondern auch wenn die
Kinder mit Freunden auf dem Bolzplatz kicken", so die DVAG-Experten.

Greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht?

Nein, wer sich auf die gesetzliche Unfallversicherung verlässt,
sei gewarnt: Diese übernimmt zwar Pflege- und Reha-Kosten, jedoch nur
bei Unfällen, die in der Schule und auf den jeweiligen Hin- und
Rückwegen passieren. In der Freizeit, sprich auch beim Vereinssport,
greift sie nicht.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit über 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung rund 6 Millionen Kunden zu den Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!"

Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie
unter www.dvag.de



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG
Sylvia Herbrich
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
E-Mail: pressemeldung(at)dvag-presseservice.de
Tel.: 069-2384-127

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Datum: 21.08.2018 - 12:17 Uhr
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