Versicherte Sachen in der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist der unverzichtbare Schutz für unser Hab und Gut.
(IINews) - Die Hausratversicherung gehört zu den unverzichtbaren Versicherungen in Deutschland. Sie schützt den Hausrat gegen alle möglichen Schadensfälle, z. B. durch Feuer, Wasser oder Einbruch.
Nach den Allgemeinen Bedingungen der Hausratversicherung (VHB 2008) zählen zum Hausrat Sachen, die zur Einrichtung dienen wie Möbel, Teppiche Gardinen oder Bilder. Weiterhin werden zum Hausrat auch Gegenstände zum Gebrauch hinzugerechnet. Darunter fallen Geschirr, Bekleidung oder Haushaltsgeräte.
Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und.sparen.de/hausratversicherung.html
Außer den Gebrauchsgegenständen gehören aber auch die sogenannten Verbrauchsgegenstände zum Hausrat, wie z. B. Nahrungs- und Genussmittel. Aber auch Bargeld und Wertsachen gehören mit Entschädigungsgrenzen zum Hausrat. Antike Möbel sind Bestandteil der versicherten Sachen ebenso wie Schmuck. Für letzteren bestehen aber nach den VHB 2008 Entschädigungsgrenzen. Der Versicherungsnehmer muss also seine Versicherungssumme um den Wert des Schmuckes erhöhen, um nicht in eine Unterversicherung zu geraten.
Zum Sachbegriff des Hausrates gehören weiterhin Haustiere, Pflanzen, Brillen, Musikinstrumente und technische Geräte, die den Hobbies der Versicherungsnehmer dienen (z. B. Modelleisenbahn). Im Keller sind teure, alte Weine gelagert? Auch diese fallen unter den Schutz der Hausratversicherung.
Campinggeräte, Sportausrüstung, Photoapparate oder Videokameras werden in der Regel außerhalb der Wohnung genutzt, unterliegen aber trotzdem dem Versicherungsschutz, wenn eine versicherte Gefahr vorliegt - der Raub im Urlaub gehört dazu, nicht aber der Trickdiebstahl.
Die Abgrenzung zwischen Gebäude- und Hausratversicherung ist manchmal schwierig. Die Einbauküche, die z. B. von einem Tischler individuell für den Raum der Küche gestaltet wurde, ist ein Gebäudebestandteil und gehört nicht mehr zur Hausratversicherung. Dagegen fallen wiederum serienmäßig gefertigte Einrichtungsgegenstände unter dem Begriff Hausrat, auch wenn diese für einen Raum passend gekauft oder geschnitten wurden.
Ein Raumteiler, der aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt wird und transportabel ist, gehört ebenso in den Schutz der Hausratversicherung wie private Rundfunkempfangsanlagen oder eine selber beschaffte und angebrachte Markise am Balkon.
Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de
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Datum: 19.02.2010 - 09:50 Uhr
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