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In Italien fällt der Routerzwang

ID: 1640274


(ots) - Die italienische Regulierungsbehörde "AGCOM" hat
die Verordnung "Delibera 348-18-CONS" zur freien Endgerätewahl in
Italien veröffentlicht. Private und gewerbliche Nutzer können demnach
ab November ihr Endgerät frei wählen und profitieren somit von allen
Vorteilen der Endgerätefreiheit. Eine Allianz aus Verbraucher- und
Handelsverbänden, unabhängigen Providern und VTKE hat sich im Vorfeld
besonders für die Endgerätefreiheit eingesetzt. Daher begrüßt der
Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller diesen Schritt
ausdrücklich und erhofft sich eine Signalwirkung für andere
europäische Staaten.

Freie Endgerätewahl führt zu mehr Vielfalt im Markt

Der Wettbewerb um das beste Endgerät für alle Zugangstechnologien
(DSL, Kabel, Glasfaser und LTE) wird die Innovationskraft der Branche
in Italien weiter stärken. Davon profitieren die Kunden, die aus
einer Vielzahl an hochleistungsfähigen Endgeräten auswählen können.
Die neue Endgerätefreiheit gilt auch für bestehende Verträge.

Erfolg in Deutschland

In Deutschland können Anwender bereits seit 1. August 2016 ihr
Endgerät frei wählen. Der Wettbewerb um das beste Endgerät - wie zum
Beispiel Router, Telefone, Telefonanlagen, Alamierungssysteme usw. -
hat in den vergangenen zwei Jahren zu einer größeren Vielfalt an
innovativen, leistungsfähigen Produkten im Markt geführt. Davon
profitieren vor allem die Anwender. Sie können die Produkte
einsetzen, die ihrem Bedarf nach Leistung, Funktionalität und
Sicherheit am besten entsprechen.

Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE)
setzt sich für die Sicherung der Erfolge der Liberalisierung des
Telekommunikationsmarktes generell und die Wiederherstellung der
Endgerätefreiheit im Besonderen ein.



Pressekontakt:




Urban Bastert
Telefon 030 39976-214
Mail: u.bastert(at)avm.de

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Datum: 16.08.2018 - 10:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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