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Ankündigung einer neuen Zusatz-Sammelklage von Verbrauchern, die zwischen 1. Januar 2006 und 31. Januar 2014 mit ISDAfix-Finanzinstrumenten gehandelt haben

ID: 1639730


(ots) - Dies ist eine neue Mitteilung über
einen zusätzlich vorgeschlagenen Vergleich (der "vorgeschlagene
Vergleich") in der Sache Alaska Electrical Pension Fund, et al. gegen
Bank of America, N.A., et al., der aktuell beim District Court der
Vereinigten Staaten, New York Süd (das "Gericht") anhängig ist. Sie
richtet sich an die Mitglieder der Sammelklägergruppe und macht auf
ein neues, zusätzliches Vergleichsabkommen aufmerksam, das fünf
Beklagte involviert: BNP Paribas (in der Klage als "B.N.P. Paribas
SA" bezeichnet); ICAP Capital Markets LLC (zum aktuellen Zeitpunkt
als Intercapital Capital Markets LLC bekannt); Morgan Stanley & Co.
LLC; Nomura Securities International, Inc.; und Wells Fargo Bank,
N.A. (gemeinsam als "die sich neu einigenden Beklagten" bezeichnet),
in einer Sammelklage gegen die sich neu einigenden Beklagten und
weitere Beklagte, die sich bereits zuvor auf einen Vergleich geeinigt
haben. Den Beklagten, darunter den sich neu einigenden Beklagten,
wird vorgeworfen, an wettbewerbswidrigen Handlungen beteiligt gewesen
zu sein, die sich auf ISDAfix-Finanzinstrumente, wie unten definiert,
unter Verletzung des Abschnitts 1 des Sherman Act, 15U.S.C. § 1,
ausgewirkt haben. Darüber hinaus wird bestimmten Beklagten in der
Klage vorgeworfen, sich ungerechtfertigt nach dem Common Law
bereichert und ISDA Master Agreements verletzt zu haben. Die Klage
wurde von Personen eingebracht, die Transaktionen mit
ISDAfix-Finanzinstrumenten abgewickelt haben. Alle Angeklagten
bestreiten, dass ihrerseits ein Fehlverhalten bestanden hätte.

Mit den sich neu einigenden Beklagten wurde ein Vorschlag in Bezug
auf einen Vergleich ausgehandelt. Dieser besteht unabhängig von den
bereits durch das Gericht genehmigten Vergleichen, an denen andere
Beklagte im selben Verfahren beteiligt waren (die "genehmigten
Vergleiche"). Die sich neu einigenden Beklagten haben sich bereit




erklärt, 96 Millionen US-Dollar zu bezahlen (der "Vergleichsfonds").
Dieser Betrag besteht zusätzlich zu jenem Fonds in Höhe von 408,5
Millionen US-Dollar im Zusammenhang mit den bereits zuvor gerichtlich
bestätigten Vergleichsabkommen. Bevor eine Zahlung erfolgt, wird das
Gericht eine Anhörung abhalten, um gegebenenfalls diese zusätzlichen
Vergleichsvorschlägen zu bestätigen. Mit einer Genehmigung des
vorgeschlagenen Vergleichsabkommens durch das Gericht gilt das
Gerichtsverfahren als vollständig abgeschlossen.

Unter bestimmten Ausnahmen umfasst die Sammelklage alle Personen
oder Organisationen (gemeinsam die "Personen"), die vom 1. Januar
2006 bis 31. Januar 2014 im Zusammenhang mit einem
ISDAfix-Finanzinstrument Zahlungen erhalten oder geleistet haben oder
diesbezüglich Abwicklungen, Abschlüsse oder Geschäfte getätigt haben,
oder im Besitz dieses Finanzinstruments waren. Für die Zwecke dieser
Vergleiche bedeutet "ISDAfix-Finanzinstrument" (i) sämtliche
Zinsderivate, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Swaps, Swap
Spreads, Swap-Futures, Varianz-Swaps, Volatilitäts-Swaps,
Range-Accrual-Swaps, Constant Maturity Swaps, Constant Maturity Swap
Optionen, digitale Optionen, Swaptions mit Barausgleich, physisch
abgerechnete Swaptions, Swapnote-Futures, Swapnote-Futures mit
Barausgleich, Steepener, Flattener, Inverse Floater, Snowballs,
zinsgebundene strukturierte Schuldverschreibungen sowie digitale und
kündbare Zinssammler (Range Accrual Notes), sofern sie auf USD lauten
oder sich auf USD-Zinssätze beziehen und (ii) alle Finanzinstrumente,
Produkte oder Transaktionen, die in irgendeiner Weise mit USD ISDAfix
Benchmark-Sätzen in Verbindung stehen, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf Instrumente, Produkte oder Transaktionen, die sich auf
USD ISDAfix Benchmark-Sätze beziehen, sowie alle Instrumente,
Produkte oder Transaktionen, die für die Bestimmung oder Berechnung
von USD ISDAfix Benchmark-Sätzen maßgeblich sind.

Für alle, die sich unsicher sind, ob sie als Beteiligte in der
Sammelklage in Frage kommen, sind weitere Informationen,
einschließlich einer ausführlichen Mitteilung zum zusätzlich
vorgeschlagenen Vergleich (die "Mitteilung"), unter
www.ISDAfixAntitrustSettlement.com zu finden oder telefonisch beim
Vergleichsverwalter unter 1-844-789-6862 (USA) oder +1-503-597-5526
(international) zu erhalten.

Mitglieder der Sammelklägergruppe, die sich nicht von der
Sammelklägergruppe ausschließen, sind berechtigt, ein Anspruchs- und
Freigabeformular einzureichen (das "Klageformular"). Klageformulare
finden Sie unter www.ISDAfixAntitrustSettlement.com. Die Höhe der
jeweiligen Zahlung wird durch einen Verteilungsplan definiert, der
vom Gericht zu genehmigen ist. Der vorgeschlagene Plan ist in seiner
Funktion derselbe, der auch im Zusammenhang mit den bereits zuvor
gerichtlich bestätigten Vergleichsabkommen durch das Gericht
endgültig bestätigt wurde. Genauere Informationen finden Sie unter
www.ISDAfixAntitrustSettlement.com. Ein Datum für die Distribution
des Vergleichsfonds wurde noch nicht festgelegt. Klageformulare
müssen spätestens bis zum 23. Dezember 2018 eingehen.

Die Mitglieder der Sammelklage müssen keine weiteren Schritte
setzen, sofern sie in Verbindung mit den bestätigten
Vergleichsabkommen bereits zeitgerecht ein gültiges Klageformular
eingereicht haben. Eine solche Einreichung gilt als rechtzeitig und
gültig auch in Bezug auf dieses zusätzlich vorgeschlagene
Vergleichsabkommen. Personen, die sich unsicher sind, ob sie dies
bereits getan haben, können telefonisch den Vergleichsverwalter unter
1-844-789-6862 (USA) oder +1-503-597-5526 (international)
kontaktieren.

Mitglieder der Sammelklage, die sich nicht von der
Sammelklägergruppe ausschließen, haben bestimmte Rechte an die sich
neu einigenden Beklagten und die freigestellten beklagten Parteien
abzutreten, wie auch in der detaillierten Mitteilung und der
Vergleichsvereinbarung erläutert, die unter
www.ISDAfixAntitrustSettlement.com abrufbar ist. Mitglieder der
Sammelklage, die sich nicht am vorgeschlagenen Vergleichsabkommen
beteiligen möchten, müssen sich selbst vor dem 13. Oktober 2018 von
der Sammelklage ausschließen.

Mitgliedern der Sammelklage steht es frei, das vorgeschlagene
Vergleichsabkommen oder den Antrag des Hauptrechtsbeistands in Bezug
auf gerichtlich gewährte Anwaltsgebühren, Kosten und verliehene
Vergütungen zugunsten der Sammelkläger im Zusammenhang mit der
Sammelklage und dem vorgeschlagenen Vergleich zu kommentieren oder
diesem zu widersprechen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Ein
solcher Einwand oder Kommentar muss vom jeweiligen Sammelkläger bis
zum 13. Oktober 2018 bei Gericht eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Ausschluss aus der Klägergruppe oder zum
Einreichen eines Kommentars oder eines Einspruchs bei Gericht finden
Sie unter www.ISDAfixAntitrustSettlement.com.

Das Gericht hält am 8. November 2018 beim District Court der
Vereinigten Staaten, New York Süd, Thurgood Marshall United States
Courthouse, 40 Foley Square, Gerichtssaal 1105, New York, NY 10007
eine mündliche Verhandlung ab, um zu prüfen, ob die vorgeschlagene
Regelung und die Anträge des Hauptrechtsbeistands in Bezug auf
beantragte Anwaltsgebühren, Kosten und Vergütungen zugunsten der
Sammelkläger zu genehmigen sind. Mitglieder der Sammelklage oder ihre
Anwälte können darum ersuchen, auf eigene Kosten bei der Anhörung zu
erscheinen und vorzusprechen, müssen dies aber nicht tun.

Das Gericht hat die unten aufgeführten Anwälte als Hauptanwälte
ernannt, um die Sammelkläger in diesem Verfahren zu vertreten:

Daniel L. David W. Christopher
Brockett Mitchell M. Burke
Quinn Robbins Scott+Scott,
Emanuel Geller Attorneys
Urquhart Rudman at Law, LLP
& & Dowd, 600 West
Sullivan, LLP 655 Broadway,
LLP 51 West Suite 3300
Madison Broadway, San Diego,
Avenue, Suite CA 92101
22nd 1900
Floor San
New York, Diego, CA
NY 10010 92101



Pressekontakt:
Julie Kearns
jkearns(at)scott-scott.com

Toby Futter
TobyFutter(at)quinnemanuel.com

Original-Content von: United States District Court for the Southern District of New York, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.08.2018 - 19:09 Uhr
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