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Ist in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut? Jetzt Ansprüche geltend machen!

ID: 1638817

VW-Fahrzeugbesitzer deren Autos mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestattet sind, können jetzt ihre Ansprüche gegen VW zunächst außergerichtlich geltend machen.


(IINews) - Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen den Hersteller.

VW ist bei den Fahrzeugen die mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestattet sind, für den Einbau der Funktion zur Manipulation der Emissionswerte auf dem Prüfstand verantwortlich. Die Käufer solcher Fahrzeuge wurden von VW in vorsätzlicher sittenwidriger Weise geschädigt. Dieser Sachverhalt wurde bereits mehrfach gerichtlich festgestellt.

Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet, dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen Mangel eines Fahrzeugs. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.

Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs.

•Die Sittenwidrigkeit der Täuschung ergibt sich aus dem Umstand, dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich höher liegt als während des Durchlaufens des Prüfzyklus.

•Die Täuschung hat einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Viele geschädigte Fahrzeugbesitzer haben aber bisher wegen befürchteter hoher Kosten nichts unternommen.

Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. vertritt man den Standpunkt, dass die betroffenen Fahrzeugbesitzer einen berechtigten Anspruch gegen den VW Konzern haben und daher nicht unbedingt ihre Ansprüche klageweise vor Gericht durchsetzen müssen.





•Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. lässt über die EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH für jedes seiner Fördermitglieder direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung geltend machen.

•Express verlangt im Namen der betroffenen Kunden von VW, dass die getäuschten Fahrzeugkäufer so gestellt werden, als ob sie den Kaufvertrag nicht geschlossen hätten. Das gilt auch für die Fahrzeuge, bei denen bereits das von VW bereit gestellte Software-Update erfolgt ist.

Der von EXPRESS für die betroffenen Autobesitzer geltend zu machende Anspruch gegen den VW Konzern ist berechtigt und ergibt sich aus § 826 BGB nachdem derjenige, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenen Weise einem anderen vorsätzlich einen Schaden zufügt, dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.

•„Dass die betroffenen Autobesitzer im Sinne des § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig von dem VW Konzern geschädigt wurden, ist bereits mehrfach gerichtlich bestätigt worden“ sagt UTR e.V. Pressesprecher Holger Douglas. Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist ist auch Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“.

Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert, dass in dem betreffenden Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, hätten sie dieses Auto niemals gekauft.

•Die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit und Realisierungsgewissheit und damit auch sicherer Dispositionsgrundlagen, werden den vom Abgasskandal betroffenen Autofahrern willkürlich vorenthalten. Der Rechtsstaat wandelt sich zum Richterstaat.

Fahrzeugbesitzer deren Auto mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestattet ist und die am Ende des Tages nicht als die „Dummen“ dastehen wollen, sollten jetzt unbedingt handeln.

„Wer jetzt meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam und dazu droht auch noch ein Fahrverbot.

•Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.

Teilnehmer sind:

•UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
•BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
•EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
•1 Prozessfinanzierungsgesellschaft
•4 BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
•Journalisten aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik

Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.

Der UTR e.V. lässt über die EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH für jedes seiner Fördermitglieder direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung gelten machen.

Damit wird zunächst eine außergerichtliche Erledigung angestrebt.

Die geschädigten Autokäufer können wählen welche Forderung durchEXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH geltend gemacht werden soll.

1.Auto zurück – Geld zurück.

2.Umtausch gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.

3.Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertverlust.

Autokäufer können sich gerne den Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne anschließen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch durch EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH geltend machen lassen.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Danach macht EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH beim Hersteller Ihres Fahrzeugs Ihren berechtigten Anspruch geltend.

Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.

Sie können den den PayPal Button nutzen.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom(at)email.de
Internet:
https://dokudrom.wordpress.com
https://twitter.com/dokudrom


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Autokäufer können sich gerne den Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne anschließen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch durch EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH geltend machen lassen.



Leseranfragen:

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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 10.08.2018 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Horst Roosen
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Kategorie:

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