Weiterbildungspflicht Hausverwalter mit Praxis-Seminaren
Mehr Wissen, schnelleres und entspannteres Arbeiten für Mitarbeiter von Hausverwaltungs-Firmen
(IINews) - Die Weiterbildungspflicht für Mitarbeiter von Hausverwaltungs-Firmen sorgt für erhöhten Informationsbedarf. Andreas Schmeh, Fachexperte für Hausverwaltungs-Unternehmen in Deutschland, bietet nicht nur seit fast zehn Jahren Fachseminare für Immobilienverwalter an, er klärt auch über die neuen gesetzlichen Bestimmungen auf.
Seit 1.8.2018 besteht für Mitarbeiter von Wohnimmobilienverwalter eine gesetzliche Weiterbildungspflicht. Mitarbeiter und Inhaber sind ab nun verpflichtet, sich in einem Zeitraum von jeweils drei Jahren mit mindestens 20 Stunden fortzubilden. "Alle Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben und selbstständig Kundenanliegen erledigen, sind zur Weiterbildung verpflichtet" berichtet der Mitarbeiter von PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH aus Karlsruhe. Seiner Meinung nach gehören Mitarbeiter in der Buchhaltung (Miet- und WEG-Buchhaltung), in der Objektbetreuung (Objektbetreuer, Versammlungsleiter, Teamassistenzen), in der technischen Betreuung oder Abwicklung von Versicherungsschäden dazu ebenso wie Geschäftsführer von Hausverwaltungs-Betrieben. Der 3-Jahres-Zeitraum beginnt im Jahr 2018 zu laufen, bis 2020 müssen alle Hausverwalter-Mitarbeiter also bereits zwanzig Pflichtstunden mindestens Fortbildung absolviert haben.
Die Themen der Fortbildung und die Mindestanforderungen an die Weiterbildungsmaßnahmen sind in der Makler -und Bauträgerverordnung erläutert, berichtet Andreas Schmeh. In der "Vierten Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vom 9.Mai 2018" seien auch alle Seminarthemen aufgeführt, die für die Weiterbildungspflicht anerkannt werden. Schmeh`s Arbeitgeber, PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH aus Karlsruhe veranstaltet bereits seit fast zehn Jahren Fachseminare für Mitarbeiter von Hausverwaltungs-Firmen. "Für uns ist das nichts Neues" schmunzelt der Fachmann aus dem Badischen. Mehr als 7.000 Seminarbesucher hat das Unternehmen die letzten Jahre in seinen Seminaren weitergebildet. Im Zusammenhang mit der neuen Verordnung werde sein Unternehmen nun aber einige zusätzlichen Themen aufnehmen und das Prozedere der Seminare geringfügig verändern. "Ja, die Vorschriften auch für die Seminaranbieter haben sich verändert." berichtet er schmunzelnd. Wichtig ist ihm jedoch, dass er vor allem einen Nutzen im Besuch von Fachseminaren sieht: "Die Mitarbeiter bekommen aktuelles Wissen, können dadurch schneller und effizienter arbeiten und sorgen so auch für entspannteres Arbeiten im Betrieb." Vor allem aber würden Kunden schnell erkennen, wenn Mitarbeiter höher qualifiziert sind: "Ja, dann werden die Mitarbeiter auch als Fachleute anerkannt. Und das ist eineBestätigung für den Einzelnen und so macht ihm die Arbeit auch mehr Spaß" berichtet er aus eigener Erfahrung.
In der nun kommenden Weiterbildungs-Saison bietet das Unternehmen folgende Seminarthemen an: "WEG-Buchhaltung - einfach, kompakt und verständlich", "WEG-Jahresabrechnung einfach, rechtssicher und verständlich" vorwiegend für Buchhalter in Hausverwaltungs-Unternehmen. Für Objektbetreuer und Assistenzen und Geschäftsführer sind die Dauerbrenner "Perfekte Eigentümerversammlung-rechtssicher, zeitsparend-professionell", "Bauliche Maßnahmen in der WEG rechtssicher vorbereiten, beschließen und abwickeln" sowie "Bautechnik für Hausverwalter-Kaufleute-typische Mängel erkennen und beseitigen". Für die bessere Organisation einer Hausverwaltungsfirma werden folgende Seminarthemen angeboten: "Stoppt den Wahnsinn im Hausverwalterbüro mit besserer Organisation, mehr Zeit, mehr Geld, weniger Stress" sowie "Digitalisierung in der Hausverwaltung-so profitieren Sie in nur 4 Wochen". Im Mietbereich werden mit dem berühmten Karlsruher Rechtsanwalt Thomas Hannemann Mietrechtstage in Mannheim und Karlsruhe angeboten und für Verkäufer von Hausverwaltungs-Firmen das Spezialseminar "Der Verkauf Ihrer Hausverwaltung-rechtssicher, profitabel und vertraulich."
"Schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe" rät Andreas Schmeh. Bilden Sie sich und Ihre Mitarbeiter fort, erfüllen damit die gesetzliche Weiterbildungspflicht und erweitern so die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter.
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Datum: 10.08.2018 - 09:30 Uhr
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