ADAC Test Rollersharing: Ein Trend, der Spaß macht /
Rollerverleihsysteme funktionieren meist unkompliziert und verlässlich / Mängel bei rechtlichen Klauseln (FOTO)
(ots) -
Modern, jugendlich, flott, flexibel - mit einem Wort: trendig. So
präsentiert sich ein neues Angebot auf dem Feld der Shared-Mobility,
das sogenannte Rollersharing. Suchen, buchen, aufsitzen und los
geht''s mit dem e-Roller durch die Stadt. Dass die Fahrt mit so einem
Roller durchaus zu einem positiven Erlebnis werden kann, zeigt das
Ergebnis eines ADAC Tests der sechs derzeit relevanten
Rollerverleihsysteme in fünf deutschen Städten. Es gab ausschließlich
positive Noten: vier Mal "gut", zwei Mal "ausreichend".
Positiv zu nennen ist zum Beispiel die einfache und schnelle
Registrierung. Die modernen e-Roller waren größtenteils technisch in
Ordnung und sauber. Bis auf coup stellten alle Anbieter zwei Helme
und Hygienehauben für ihre Zweisitzer zur Verfügung. Die
Kostenstruktur ist ebenso übersichtlich wie die Darstellung des
Geschäftsgebiets, innerhalb dessen man den Roller wieder abstellen
muss.
Am besten funktioniert hat das System eddy in Düsseldorf.
Besonders erfreulich war das dichte Netz. Auch boten die Roller eine
sehr gute Qualität. Mehr zu bemängeln war bei emmy in München und
stella in Stuttgart, die sich den letzten Platz in der Wertung
teilen. In München mussten die Tester durchschnittlich 896 Meter zum
nächsten Roller laufen. Eine Fahrt wurde wegen zu geringen
Reifendrucks abgebrochen. In Stuttgart standen die Flitzer im Schnitt
661 Meter vom Ausgangspunkt entfernt. Außerdem schlug die hohe Gebühr
bei einer Pause ebenso negativ zu Buche wie die mit 500 Euro höchste
Selbstbeteiligung bei der Versicherung.
Diese Selbstbeteiligung reichte von 150 Euro bei coup bis zu
besagten 500 Euro bei stella. Eine Möglichkeit, sie zu senken, gab es
bei keinem Anbieter. Darüber hinaus fanden sich in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen aller Verleiher Klauseln, die den Kunden
teilweise deutlich benachteiligen. Dazu gehört zum Beispiel die
sogenannte Umkehr der Beweislast, wonach der Kunde im Schadenfall
beweisen muss, dass er den Schaden nicht verursacht hat.
Ärgerlich ist, wenn erst mühsam Vorschäden ermittelt und gemeldet
werden müssen. So gab es bei coup keine Schadenliste, in der
Vorschäden zum Abgleich aufgeführt sind. Bei emmy war die Liste
häufig leer, obwohl optische Schäden vorhanden waren. Zu einer
Zitterpartie wird die Fahrt auf einem Roller mit einem Akkustand von
weniger als 15 Prozent. Laut Aussage der Anbieter sollten solche gar
nicht mehr im System sein - was sie aber hie und da waren.
Generell gab es bei allen Verleihsystemen zu wenige Informationen
zu den Rollern, also zum Beispiel zum Fahrverhalten bei zwei Personen
oder bei Nässe, dem Verbot der Nutzung von Kraftfahrstraßen oder über
verschiedene Fahrmodi.
Im Test standen nur die Anbieter einer Stadt, die mindestens seit
einem Jahr im Markt agieren. Das traf für die Städte Berlin,
Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zu. Je Verleihsystem und
Stadt waren die Tester vom 11. bis zum 27. April 2018 auf zehn
Rollern unterwegs, machten sich also insgesamt 60-mal auf den Weg.
Dabei wurden der Leihvorgang, der Roller selbst und die Fahrt
gewertet.
Die detaillierten Ergebnisse gibt es unter
www.adac.de/rollersharing
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Datum: 09.08.2018 - 09:00 Uhr
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