OLG München beabsichtigt, Berufung der Grünewerte Wertzins 2 GmbH zurückzuweisen.
Wie die hier auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei meldet, gibt es zumindest juristisch gute Nachrichten für die mittlerweile sehr verunsicherten Anleger der Grünewerte Wertzins 2 GmbH.
(IINews) - Wie die Kanzlei bereits im Januar und April 2018 meldete, hat das Landgericht München I die Grünewerte Wertzins 2 GmbH jeweils zur Rückzahlung der Anlagebeträge nebst Zinsen an die von der Kanzlei vertretenen Kläger verurteilt hat.
Zur Erinnerung: Die betreffenden Anleger hatten jeweils eine als „Wertzins Plus 1 Tranche 2016“ bezeichnete Anlage bei der Grünewerte Wertzins 2 GmbH erworben. Zwischen den Parteien war zunächst eine Rückzahlung von 110 % des valutierten Anlagebetrages zum 31.12.2016 vereinbart.
Die Grünewerte Wertzins 2 GmbH berief sich nach dem Fälligkeitszeitpunkt jedoch auf eine sogenannte „qualifizierte Nachrangklausel“.
Die von den Anlegern daraufhin beauftragte BSZ e,V. Anlegerschutzkanzlei hat ihre Klagen darauf gestützt, dass die „qualifizierte Nachrangklausel“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grünewerte Wertzins 2 GmbH nicht wirksam in die Verträge mit einbezogen worden sind.
Nachdem das Landgericht München I zwischenzeitlich mit den Urteilen aus Januar und April 2018 diese Auffassung bestätigt hat, legte die Grünewerte Wertzins 2 GmbH Berufung zum Oberlandesgericht München ein.
Das Oberlandesgericht München gab in diesen Verfahren jedoch jetzt zu erkennen, dass es beabsichtige, die Berufungen zurückzuweisen.
„Auch wenn die Hinweise des OLG München noch keine abschließende Entscheidung darstellen, bestätigen die Ausführungen des OLG München jedoch unsere Rechtsauffassung“ erklärt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie die Grünewerte Wertzins 2 GmbH auf diese Hinweise reagieren wird.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erhalten zunehmend Anfragen von Anlegern der Grünewerte Wertzins 2 GmbH aber auch der Grüne Werte Energie GmbH, die Darlehensverträge mit einer formularmäßig geregelten Nachrangigkeit abgeschlossen haben. Die Kanzlei hat in den vergangenen Wochen diverse Klagen beim Landgericht München I eingereicht. Die bisher von den zuständigen Gerichten geäußerte Rechtsauffassung verdeutlicht, dass die Anleger nicht rechtlos gestellt sind.
Anleger, die sich von einer formularmäßig vereinbarten Nachrangklausel benachteiligt oder überrascht fühlen sollten unbedingt juristischen Rat von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einholen.
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grünewerte Wertzins 2 GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grünewerte Wertzins 2 GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllblbl
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''''RECHT § BILLIG'''' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Datum: 08.08.2018 - 15:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1638147
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
Telefon: 060719816810
Kategorie:
Geldanlage
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 191 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"OLG München beabsichtigt, Berufung der Grünewerte Wertzins 2 GmbH zurückzuweisen.
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).