P&R Container: Ordnungsgemäße fehlerfreie Forderungs-Anmeldung ist für Rechtsunkundige kaum zu bewältigen.
Insolvenzrechtler zu P&R: "Anleger sind nicht Containereigentümer". Die Insolvenz des Containeranbieters P&R verunsichert zehntausende Investoren. Ein Insolvenzverwalter rät am 8. 8. 2018 in FONDS Professionell online, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, damit die Forderungsanmeldung fehlerfrei ist.
(IINews) - Das Gericht hat kürzlich die Insolvenzverfahren über die deutschen P&R-Gesellschaften eröffnet. Die Anleger erhalten jetzt vorausgefüllte Formular zur Anmeldung ihrer Forderungen. Wie wahrscheinlich ist es, dass Anleger mit den Formularen zurechtkommen und ohne anwaltliche Unterstützung alles richtig ausfüllen, fragt FONDS Professionell online den Insolvenzrechtler Frank-Rüdiger Scheffler.
Er meint, Forderungsanmeldungen aus rechtlich komplexeren Anspruchsgrundlagen, zum Beispiel aus unerlaubten Handlungen, sogenannte "deliktische Schadenersatzansprüche", seien kompliziert. Der Forderungsgrund müsse vollständig benannt und belegt werden. Das könnten oftmals nur Rechtskundige bewerkstelligen. Die ordnungsgemäße Anmeldung sei aber wichtig, weil nur diese Forderungen vom Insolvenzverwalter festgestellt werden und nur dann die Verjährung gehemmt werden kann.
Scheffler äußert sich in FONDS Professionell online auch zur wichtigen Frage der Eigentumsübertragung bei P&R-Containern. "Die Übersendung des Eigentumszertifikats begründet kein Eigentum. Außerdem wurden diese Zertifikate in allen mir bekannten Fällen erst weit nach der Einigung über den Eigentumsübergang ausgetauscht."
Außerdem bewertet der Insolvenzexperte die Frage, ob Anwälte die besseren Anlegervertreter sein, wenn sie Mitglieder der Gläubigerausschüsse sind. "Ein Gläubigerausschussmitglied ist zur Verschwiegenheit hinsichtlich der Informationen verpflichtet, die er bei seiner Tätigkeit im Gläubigerausschuss erhält. Insofern bringt diese Stellung den von ihm vertretenen Mandanten grundsätzlich keinen Vorteil, wenn sich der Anwalt an die Verpflichtung hält. ... Im Übrigen hat ein Gläubigerausschussmitglied nicht nur die Interessen seiner Mandanten, sondern aller Gläubiger zu wahren."
Für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss und auf den Gläubigerversammlungen ist die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
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Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
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Datum: 08.08.2018 - 13:51 Uhr
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