ICO der Envion AG - Anwaltlich gesetzte Frist fruchtlos verstrichen
CLLB Rechtsanwälte reichen erste Klagen für Investoren aus dem Envion ICO gegen Envion AG und weitere Verantwortliche beim Landgericht Berlin ein
(IINews) - Berlin, München, 08.08.2018
Wie bereits in der Presse berichtet, wurden von Seiten des Vorstands der Envion AG, Matthias Woestmann IT-Forensiker der Blockchain Intelligence Group (BIG) beauftragt, die Vorgänge rund um die ca. 20 Mio. mehrproduzierten EVN-Token zu untersuchen. Nach Aussage des Vorstands wurden die Vorwürfe nunmehr auch technisch bestätigt. Zwischenzeitlich wurden eine Reihe weiterer Vorwürfe gegen die Verantwortlichen des Envion ICO erhoben und im Rahmen von Schadenersatzforderungen von Seiten diverser Anleger mit anwaltlicher Hilfe in Form von Rückabwicklungsbegehren außergerichtlich geltend gemacht.
Nachdem entsprechende Aufforderungsschreiben von Seiten der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in Namen eine Reihe Investoren an die Envion AG, deren Vorstand Matthias Woestmann und die Trado GmbH trotz Fristsetzung unbeantwortet blieben, wurden nun von Seiten der Kanzlei CLLB beim Landgericht Berlin die ersten Schadenersatzklagen gegen die Envion AG und Trado GmbH eingereicht.
Die Klagen werden in erster Linie auf Prospekthaftung, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und die Verletzung aufsichtsrechtlicher Vorschriften gestützt, erklärt die Kanzlei CLLB.
In den letzten Wochen wurden der Kanzlei CLLB von Envion-Token-Investoren aus der ganzen Welt Unterlagen und Informationen zugespielt, die nunmehr mit Hilfe weiterer Investoren und Spezialisten ausgewertet und im Rahmen der Klageschrift verarbeitet wurden.
Der Umfang der mit den nunmehr eingereichten Klageschriften geltend gemachten Schadenersatzansprüche bewegt sich im oberen sechsstelligen Bereich.
Fast täglich melden sich weitere Geschädigte, die den Erwerb der EVN-Token aufgrund des in der Presse bereits ausführlich dokumentierten Envion-Skandals rückabwickeln möchten, erklärt das Team von CLLB Rechtsanwälte, weiter.
Die nunmehr eingereichten Klageschriften sind allesamt auf Rückabwicklung des EVN-Investments gerichtet.
Sollte den Klagen stattgegeben werden, müssen die dortigen Beklagten nicht nur das im Rahmen des Envion ICO investierte Kapital an die Anleger zurückzahlen, sondern zudem auch deren Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie die in der Zwischenzeit angefallenen Zinsen erstatten.
Die von der Kanzlei CLLB vertretenen Investoren werfen den Verantwortlichen des Envion ICO u.a. vor, über wesentliche Umstände auf Seiten der Initiatoren des ICO getäuscht worden zu sein, die für den Erwerb der EVN Token eine entscheidende Rolle gespielt haben.
Weiter wird die Verletzung diverser aufsichtsrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Regelungen des zum Schutz von Verbrauchern eingeführten Kreditwesengesetzes (KWG) geltend gemacht.
Wie bereits in der Presse berichtet, erhielt der Vorstand der Envion AG Ende Februar 2018 u.a. Kenntnis davon, dass zusätzlich zu den im Whitepaper prospektierten 100 Mio. EVN Token rund 20 Mio. weitere, „illegale“ Token erzeugt wurden, ohne die Anleger und Investoren darüber zu informieren. Davon sind offenbar mehr als 20 Mio. Token an entsprechenden Kryptobörsen (Crypto-Exchanges) verkauft und damit versilbert worden. Anleger erklärten nun gegenüber der Kanzlei CLLB, dass sie die EVN nicht erworben hätten, hätten sie gewusst, dass „hinter ihrem Rücken“ weitere Token produziert werden, die den Kurswert der EVN Token verwässern.
Nun liegt nach Aussagen des Vorstands der Envion AG eine aktuelle und umfangreiche technische Analyse des ICO durch die Experten der kanadischen BIG vor. Die Vorwürfe der Anleger wurden durch die BIG bestätigt. Auch die Staatsanwaltschaft Berlin hat bereits ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet, um mögliche strafrechtliche Auswirkungen zu klären.
Da die Vorwürfe der prospektwidrigen Mehrproduktion von EVN Token von Seiten der Geschäftsführung der Envion AG öffentlich zugestanden wurden, ist weder für die Investoren, noch für die Kanzlei CLLB nachvollziehbar, warum das Unternehmen auf anwaltliche Schreiben ihrer Investoren nicht reagiert, erläutert Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB.
Zwischenzeitlich liegt diversen Anlegern auch das Urteil aus dem Rechtstreit zwischen der Quadrat Capital GmbH und der Trado GmbH vor. Aus dem Urteil ergibt sich u.a., dass von Seiten der Trado GmbH das für die Gründung der Envion AG erforderliche Stammkapital in Höhe von € 112.000,00 in Form eines Darlehens an die Envion AG zur Verfügung gestellt wurde. Im Gegenzug ließ sich die Trado GmbH im Rahmen eines sog. Wandeldarlehens die Option einräumen, an Stelle der Rückzahlung des Darlehensbetrags 81% der Aktien der Envion AG zu erhalten. Nach diversen Pressemitteilungen der Envion AG wurden im Rahmen des ICO mehr als € 80.000.000,00 erlöst.
Die für die Gewährung des Darlehens in Höhe von € 112.000,00 gewährten Aktien dürften somit mehr als € 64.000.000,00 Wert sein. Das entspräche einem Zinssatz von mehr als 55.000,00 % zu Gunsten der Trado GmbH und zu Lasten der Envion AG.
Ein Hinweis auf die Trado GmbH und das vorgenannte Darlehen findet sich nach bisherigem Kenntnisstand weder im Whitepaper, noch im Prospekt der Envion AG.
Investoren bei Envion sollten prüfen, ob ihnen ggf. ebenfalls Schadenersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist darüber hinaus für sämtliche Hinweise und Unterlagen dankbar, die zur weiteren Aufklärung verwendet werden können.
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Datum: 08.08.2018 - 12:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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