Sicher unterwegs mit Vespa und Co.
(ots) - Ein 50er-Roller ist gerade in der Stadt oder im
Urlaub für viele das ideale Verkehrsmittel. Vor allem Inhaber der
Führerscheinklasse B (Pkw), die sich ein solches Kleinkraftrad
zulegen oder in den Ferien mieten wollen und vorher noch nie damit
gefahren sind, sollten einige Tipps beachten.
- Für Roller und Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist der Führerschein der
Klasse AM erforderlich (ab 16 Jahre, ansonsten ist dieser im
Pkw-Führerschein Klasse B enthalten). Vor der ersten Fahrt
sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der
Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer
schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten
geben.
- Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht
überall fahren. Kraftfahrstraßen (beschildert durch das
quadratische Schild weißes Auto auf blauem Grund) sind
ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt.
- Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist
dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet.
- Beim Fahren lieber mittig auf der Straßenseite oder sogar eher
links fahren, um gefährlichen Überholmanövern vorzubeugen.
- Außerdem beim Fahren immer den Rückspiegel im Auge behalten und
beim Fahren immer den Blick in die Richtung richten, in die man
fährt.
- Bekleidung: Ein geeigneter Helm ist Pflicht, feste Schuhe (keine
Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke
und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz.
- "Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten. Wer
ganz nach vorne will, muss die wartenden Fahrzeuge links
überholen, aber nur, wenn ausreichend Seitenabstand vorhanden
ist.
Roller gibt es heute nicht mehr nur klassisch zum Mieten -
Rollersharing wird auch deutschlandweit immer beliebter. Deshalb hat
der ADAC in fünf deutschen Städten E-Roller-Sharing getestet. Die
Ergebnisse veröffentlicht der Club am Donnerstag, 9. August.
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Datum: 08.08.2018 - 11:06 Uhr
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