BDI zur geplanten Reform der Außenwirtschaftsverordnung: Bundesregierung muss bei Investitionen ausländischer Investoren mit Augenmaß vorgehen
(ots) - Zu der geplanten Reform der
Außenwirtschaftsverordnung äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer
Joachim Lang: "Bundesregierung muss bei Investitionen ausländischer
Investoren mit Augenmaß vorgehen"
- "Deutschland ist auf ein offenes Investitionsklima angewiesen.
Das Kapital wird heute zunehmend von den dynamischen
Wachstumsmärkten der Schwellenländer angezogen. Eine kluge
Wirtschaftspolitik muss sich darum kümmern, attraktiv für
Investoren zu bleiben.
- Die Bundesregierung muss bei der Novellierung der
Außenwirtschaftsverordnung mit Augenmaß vorgehen. Es ist gut,
dass sie jetzt für klare Verhältnisse sorgen will. Investoren
brauchen Rechtssicherheit. Eine Absenkung der Prüfschwelle muss
auf sensible sicherheitsrelevante Bereiche beschränkt werden und
sich strikt am Schutz der nationalen Sicherheit orientieren.
- Investitionen von ausländischen Investoren sind wichtig für den
Standort Deutschland. Fast drei Millionen Arbeitnehmer arbeiten
hierzulande für Unternehmen in ausländischer Hand."
Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse(at)bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu
Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.08.2018 - 12:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1637683
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Handel
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 60 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"BDI zur geplanten Reform der Außenwirtschaftsverordnung: Bundesregierung muss bei Investitionen ausländischer Investoren mit Augenmaß vorgehen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).