Golze-Skandal: AfD-Fraktion geht mit juristischen Mitteln gegen Landesregierung vor (FOTO)
(ots) -
Bereits am 21. Juli 2018 hat die AfD-Fraktion im Landtag
Brandenburg im Skandal um das gemeinschaftliche Versagen von
Gesundheitsministerin Golze, Staatssekretärin Hartwig-Tiedt und des
Chefs des Landesgesundheitsamtes Mohr, Akteneinsicht beantragt. Bis
heute verweigert die Landesregierung diese Akteneinsicht.
Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion,
Dr. Rainer van Raemdonck: "Das ist ein unerhörter Vorgang! Gegenüber
der Presse beteuern Woidke und Golze unisono ihren Aufklärungswillen
im Skandal um Behördenversagen und den Handel mit möglicherweise
unwirksamen Krebsmedikamenten. Doch was wirklich passiert ist, wollen
beide wohl geheim halten. Es ist unsere Aufgabe, als Abgeordnete die
Regierung zu kontrollieren. Auch und vor allem über das Mittel der
Akteneinsicht. Aber die wird uns von Rot-Rot ohne jede Begründung
verweigert. Damit verstoßen Woidke und seine Truppe gegen unsere
Verfassung. Die Öffentlichkeit und wir müssen uns fragen: Wieviel
größer als angenommen ist der Skandal? Was steht in den Akten, dass
die Opposition sie auf keinen Fall sehen soll?"
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im
Gesundheitsausschuss, Birgit Bessin, ergänzt:
"Zu dem Medikamentenskandal gesellt sich jetzt noch ein
Vertuschungsskandal der Landesregierung aus SPD und Linken. Die
Abgeordneten des Landtages werden in ihrem Recht auf
Informationsfreiheit erheblich eingeschränkt. Uns steht es zu,
''unverzüglich'' Einsicht in alle Akten der Landesregierung zu
erhalten. Woidke und sein Kabinett ignorieren dieses Recht einfach.
Sie schwafeln stets davon, wie wichtig es sei, die Demokratie zu
stärken. Und wie sieht es in diesem Fall aus, in dem ein
Regierungsmitglied betroffen ist? Sie verstoßen gegen die Gesetze
unseres Landes. Warum? Gibt es etwas zu verdecken oder zu vertuschen?
Täglich gibt es neue Spekulationen um kriminelle Mitarbeiter,
kriminelle Firmen, ja sogar die Mafia. Von wirklicher Aufklärung
jedoch keine Spur. Für mich steht fest: Wer uns die verfassungsmäßig
garantierte Akteneinsicht verweigert, der hat etwas zu verbergen.
Was? Das werden wir herausfinden - ob das Golze, Woidke und Co. passt
oder nicht."
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Datum: 07.08.2018 - 10:41 Uhr
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