InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Sozialversicherungsrecht

ID: 1637558

Gesetzliche Unfallversicherung: Kein Versicherungsschutz für Kind bei Betreuung durch Großmutter


(IINews) - In vielen Familien passen regelmäßig auch Verwandte wie zum Beispiel die Großeltern auf die Kinder auf. Erleidet ein Kind während dieser Betreuung einen Unfall, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Gesetzlich unfallversichert sind Kinder nur bei einer staatlich organisierten oder vermittelten Betreuung. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Bundessozialgericht entschieden.

BSG, Az. B 2 U 2/17 R



Hintergrundinformation:

Die Großeltern spielen in vielen Familien eine wichtige Rolle bei der Betreuung von Kindern. Haben die Eltern keine Zeit, etwa weil sie arbeiten müssen, kümmern sich oft Oma und Opa um den Nachwuchs. Doch wie sieht es mit dem Unfallschutz aus, wenn sich ein Kind in der Obhut der Großeltern verletzt? Passiert ein Unfall während der Tagespflege in einer staatlich anerkannten Kindertagesstätte, sind Kinder durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Genauso ist es laut Gesetz bei der Betreuung durch "geeignete Tagespflegepersonen". Gelten auch die Großeltern als "geeignet?" Der Fall: Eine Großmutter hatte regelmäßig ihre beiden Enkelkinder, einen Jungen und ein Mädchen, betreut. Die Kinder blieben oft tagsüber bei ihr und übernachteten manchmal auch dort. Eines Tages stürzte der einjährige Junge in den Swimmingpool auf dem Grundstück der Großmutter. Nach seiner Rettung blieben durch den Sauerstoffmangel Hirnschäden zurück, die unter anderem zu einer Epilepsie führten. Der Junge ist damit auf Dauer schwerbehindert. Die Großmutter versuchte nun durchzusetzen, dass die gesetzliche Unfallversicherung den Unfall als Versicherungsfall anerkennt und entsprechend zahlt. Sie war der Ansicht, dass sie selbst auch als "geeignete Tagespflegeperson" anzusehen sei. Daher müssten die Kinder während ihrer Betreuung gesetzlich unfallversichert sein. Das Urteil: Das Bundessozialgericht war anderer Ansicht. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erläuterte das Gericht, dass eine rein private Betreuung ohne staatliche Beteiligung nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung falle. Unter "geeignete Tagespflegepersonen" seien nur Personen zu verstehen, die beim Jugendamt registriert seien, die eine entsprechende Eignung nachgewiesen hätten und die das Jugendamt vermittelt habe. Hier musste die gesetzliche Unfallversicherung daher keine Leistungen für das verletzte Kind erbringen.





Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Juni 2018, Az. B 2 U 2/17 R







Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.



Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.



Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.



Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
das(at)hartzkom.de
089 99846116
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Keuchhusten-Impfung für die ganze Familie
Jutta Speidel zur Preisträgerin gekürt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.08.2018 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1637558
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 120 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Sozialversicherungsrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 239


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.