Rheinische Post: Kommentar /
Personalaufbau im Landtag bleibtÄrgernis
= VON THOMAS REISENER
(ots) - Der aktuelle Landtag tagte bislang seltener als
seine Vorgänger, hat weniger Gesetze verabschiedet, und die
Plenarsitzungen sind auffallend kurz. Kein Problem. Die Qualität von
Politik wird gewogen und nicht gezählt. Aber das sichtbar rückläufige
Arbeitsaufkommen in Teilen des parlamentarischen Alltags steht in
krassem Widerspruch zu dem üppigen Personalaufbau, den die
Abgeordneten sich zu Jahresbeginn gegönnt haben: Wegen des angeblich
dramatisch gewachsenen Arbeitsaufkommens in ihren Büros genehmigten
sie sich eine Erhöhung des Budgets für eigene Mitarbeiter um 89
Prozent. In Zeiten von allgemeinen Personaleinsparungen eine wohl
beispiellose Größenordnung. Besonders ärgerlich war die
Kaltschnäuzigkeit, mit der CDU, SPD, FDP und Grüne die Erhöhung
durchsetzten. Sie schoben nicht einmal einen externen Gutachter vor,
sondern entschieden nach eigenem Gutdünken. Ihr Kalkül: Die
Wahlperiode ist noch lang, die Empörung bald wieder vergessen.
Irrtum. Wer die Kelle so laut in die Suppe haut, muss mit einem
langen Echo rechnen. Die 199 Abgeordneten des aktuellen Landtages
werden sich wegen dieser Aktion sicher noch häufiger Fragen nach
ihrem tatsächlichen Arbeitsaufwand gefallen lassen müssen.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 06.08.2018 - 21:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1637427
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 24 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar /
Personalaufbau im Landtag bleibtÄrgernis
= VON THOMAS REISENER
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).