Update zur Pressemitteilung: "Fälschungen bei Amazon - NEW YORKER gewinnt Rechtsstreit auf sofortige Auskunft" vom 02.08.2018
(ots) -
- Das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 21.09.2017
(Aktenzeichen 22 O 1330/17) bestätigte zu Gunsten von NEW YORKER
die einstweilige Verfügung gegen die beiden
AMAZON-Gesellschaften.
- Die dagegen seitens AMAZON beim Oberlandesgericht Braunschweig
(Aktenzeichen 2 U 73/17) eingelegte Berufung wies das OLG mit
Beschluss vom 27.02.2018 zurück.
- AMAZON gab sodann im Juli 2018 die Abschlusserklärung gegenüber
NEW YORKER ab, wodurch AMAZON das Urteil des Landgerichts
Braunschweig vom 21.09.2017 als nach Bestandskraft und Wirkung
einem entsprechenden Hauptsachetitel gleichwertig anerkannte.
- Die vorliegend entscheidende markengesetzliche Vorschrift ist
§ 19 MarkenG, der maßgeblich durch die Enforcement-Richtlinie
der EU geändert wurde.
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Datum: 03.08.2018 - 17:24 Uhr
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