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''Tödliche'' Gefahr durch Hitzewelle - nicht nur für alte Menschen

ID: 1636977


(ots) - Wir erfahren es zurzeit täglich aus den Medien:
die Hitzewelle ist gerade für alte Menschen eine tödliche Gefahr.
Konzentrationsprobleme erhöht die ohnehin hohe Anzahl der oft
tödlichen Unfälle in Haus und Garten.

Wie ''tödlich'' so ein Haushaltsunfall auch für Angehörige oder
Bekannte werden kann, die sich um einen alten Menschen kümmern, zeigt
der Fall Manfred Genditzki.

Herr Genditzki ist seit 5. September 2012 als Mörder rechtskräftig
verurteilt und bereits seit 26. Februar 2009 hinter Gittern. Dies,
obwohl die Obduktion der verstorbenen 87jährigen, die in ihrer
Badewanne ertrunken war als Fazit feststellte, dass "aus
rechtsmedizinischer Sicht keine zwingenden Anhaltspunkte für die
Mitwirkung fremder Hand in Bezug auf das Hineinkommen ins Wasser"
gefunden werden konnten.

Weiter: "Gegen die Freigabe der Leiche bestehen ärztlicherseits
keine Bedenken."

Der bayerische SPD-Abgeordnete Franz Schindler lud am 26. Juli,
nach intensiver Beschäftigung mit diesem Fall, zu einem
Pressegespräch in den bayerischen Landtag, bei dem er seine Zweifel
an dem rechtskräftigen Schwurgerichtsurteil erläuterte. Das
Pressegespräch ist in voller Länge hier zu sehen:

https://youtu.be/vuLc6QoaLtY

Eine der Verteidigerinnen von Herrn Genditzki, Regina Rick,
erläutert, wie schwierig und wie teuer ein Wiederaufnahmeverfahren
werden kann. Erst nach fünf Jahren zeichnet sich Möglichkeit eines
neuen Beweismittels ab, das für ein Wiederaufnahmeverfahren
erforderlich ist.

Die Verurteilung als Mörder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
- auch ohne Beweise oder aussagekräftige Indizien - war für die
Münchner Justiz wesentlich einfacher.



Pressekontakt:
Rechtsanwältin Dagmar Schön, Sebastiansplatz 3, 80331 München




info(at)kanzlei-schoen.de, Fon: 089/28806677; 0176/24211285

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Datum: 03.08.2018 - 15:03 Uhr
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