InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Regeln in einer Patchworkfamilie

ID: 1636441

ARAG Experten klären die Rechte und Pflichten von Stiefeltern


(IINews) - ''Vater, Mutter, Kind'' mag vielleicht noch immer ein beliebtes Spiel unter Kindern sein, aber in der realen Welt hat dieses traditionelle Familienbild längst ausgedient. Zu vielfältig sind die familiären Lebenswirklichkeiten mittlerweile mit Stiefvaterfamilien, Familien mit gemeinsamen Kindern und Stiefkindern, Regenbogen- und Pflegefamilien. Das Familienrecht hat sich den alternativen Lebensformen - genannt Patchworkfamilien - angepasst. Welche Rechte Stiefeltern haben, erläutern ARAG Experten.



Kleines Sorgerecht

Bei einem sogenannten "echten" Stiefelternverhältnis - d.h. der Ehepartner hat das alleinige Sorgerecht für das leibliche Kind - hat der Stiefelternteil laut § 1687b BGB das Recht, in Alltagsangelegenheiten das Kind betreffend mitzuentscheiden. Dazu zählen z.B. die Freizeitgestaltung, Hobbys sowie alltägliche Schulangelegenheiten (Teilnahme am Schulausflug, Unterzeichnung von Noten und Zeugnissen). Allerdings muss hier Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Partner bestehen. Einmischung in erzieherische Maßnahmen gegen den Willen des leiblichen Elternteils ist also tabu.



Gemeinsames elterliches Sorgerecht

Haben die getrennten, leiblichen Eltern das gemeinsame Sorgerecht, gilt das "kleine Sorgerecht" nicht. Damit der Stiefelternteil dennoch Entscheidungen treffen darf, muss eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Diese gilt aber nicht für wesentliche Entscheidungen (z.B. Schulanmeldung), diese bedürfen immer auch der Zustimmung des zweiten leiblichen Elternteils.



Umgangsrecht

Haben Kind und Stiefelternteil längere Zeit in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt, so hat der Stiefelternteil nach Trennung bzw. Scheidung vom leiblichen Elternteil ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.



Vormundschaft

Der Stiefelternteil kann die Vormundschaft für sein Stiefkind beantragen, wenn laut Gerichtsbeschluss dem leiblichen Elternteil das Sorgerecht nicht übertragen wird, oder wenn der leibliche Elternteil verstorben ist. Dieser kann auch im Testament verfügen, dass der Stiefelternteil als Vormund eingesetzt werden soll. An diese Festlegung ist das Gericht grundsätzlich gebunden.







Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur die leiblichen, nicht jedoch die Stiefkinder mitversichert. Das Kind bleibt auch nach der Trennung der leiblichen Eltern bei dem Elternteil mitversichert, bei dem es das auch bislang war.



Erbschaft

Da Stiefkinder mit ihren Stiefeltern nicht verwandt sind, gilt hier das gesetzliche Erbrecht nicht. Wer seinem Stiefkind Vermögen hinterlassen möchte, muss dies in seinem Testament rechtzeitig verfügen. Doch ARAG Experten raten zur Vorsicht: Die Erbschaftssteuer ist für Stiefkinder wesentlich höher, die Freibeträge wesentlich geringer als bei leiblichen Kindern.



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Keine Lust! - pädagogischer erster Lesestoff für junge Leser
Yasmin, die etwas besondere Elfe - Mutmachendes Kinderbuch
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.08.2018 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1636441
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 120 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Regeln in einer Patchworkfamilie
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel - Teil 2 ...

Steuerbefreiung für kleine SolaranlagenAb dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen. Die Einkünfte aus diesen kleinen Solaranlagen müssen nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung a ...

ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel ...

Zahnfüllungen nicht mehr mit AmalgamAb dem 1. Januar 2025 tritt in der Europäischen Union ein Amalgam-Verbot für neue Zahnfüllungen in Kraft. Hintergrund ist, dass Amalgam Quecksilber enthält, das als umweltschädlich gilt. Das Verbot betrifft n ...

Faktencheck Verhütung ...

Neun von zehn jungen Deutschen zwischen 16 und 25 Jahren verhüten und zwei Drittel aller Jugendlichen benutzen Kondome oder die Pille. Das Verhütungsverhalten der Jugend ist also fast vorbildlich. Ob die Deutschen auch bei der Treue so vorbildlich ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 197


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.