Es lohnt sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen Kapitalanlageverluste erstattungsfähig sind. Dabei geht es meist um ungeeignete Anlageprodukte und Falschberatung.
(IINews) - Viele Kapitalanleger sind sich oft nicht bewusst, dass Anlageverluste eventuell zurückgeholt werden können und keineswegs unbedingt auf Grund eigener falscher Entscheidungen entstanden sind. Natürlich ist es richtig, dass nicht alle erlittenen Verluste erstattungsfähig sind. Eine genaue Prüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob nicht doch ein Fehlverhalten vorliegt, führt aber oft zu erstaunlichen Ergebnissen.
Viele Graumarktanbieter machen das Gespenst der Altersarmut mit Horrorgeschichten greifbar und bieten dann ihren scheinbaren Schutz durch ihre wunderbaren Anlageprodukte an.
Das Zauberwort, hohe Rendite bei maximaler Kapitalgarantie, öffnet oft die Brieftaschen hoffnungsvoller gut gläubiger Anleger.
„Kein seriöser und seinen Kunden verpflichteter Anlageberater wird jemals Ergebnisse garantieren“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. Nur ein Blick in die Vergangenheit des Anlageprodukts ist möglich, wobei aber die Vergangenheit keine Vorhersage für die Zukunft zulässt. Das Versprechen von hoher Rendite bei kaum Risiko entpuppt sich vor diesem Hintergrund als glatte Lüge.
Wo mit überdurchschnittlich hohen Renditeversprechen gearbeitet wird, besteht oft die Gefahr, dass man einem Schneeballsystem zum Opfer fällt.
Obwohl diese Betrugsmasche die von dem Unternehmer Carlo "Charles" Ponzi entwickelt wurde, aus den 1920er Jahren stammt, ist sie in immer wechselnder Gestalt. auch heute noch aktuell. Das Prinzip ist immer das gleiche: Die Anleger werden mit hohen Renditen gelockt, eine Zeit lang werden neue Anlegergelder verwandt um frühere Investoren zu bezahlen, wenn diese Pyramide irgendwann zusammenbricht ist das Geld der Anleger restlos verloren und die Initiatoren haben sich mit dem Geld der Anleger aus dem Staub gemacht.
Fazit des BSZ e.V.
Es sind meist die ganz miesen Produkte die mit extrem hohen Renditen, Null Risiko und dubiosen Garantien beworben werden.
BSZ e.V. Tipp
Finger weg!
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie Sie vielleicht glauben.
Es lohnt sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
•Dazu gehören auch Rückforderungen von Ausschüttungen, Überprüfung von Lebensversicherungsverträgen, Ansprüche aus Bankdarlehen und Finanzierungsverträgen. Diese Überprüfung führen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für unsere Fördermitglieder kostenlos durch.
•Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.
•Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.
•Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner für die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Jeder Anleger kann unverbindlich Kontakt mit den BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien aufnehmen wenn er auch die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen will und einer bestimmten ,,BSZ e.V. Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beitreten.
Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
•Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
•Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
•Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
•Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.
•Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Datum: 01.08.2018 - 12:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Geldanlage
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