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Autokredit-Widerruf: Positives Urteil vom LG Hamburg

ID: 1635303


(ots) - Das Landgericht Hamburg hat die Bank Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe GmbH mit Versäumnisurteil vom 29. Juni 2018 -
330 O 145/18 - zur Rückabwicklung der Finanzierung eines Diesel-Pkws
verurteilt. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger schloss mit
der Hamburger Bank, die unter anderem mit dem Autohersteller Hyundai
zusammenarbeitet, im Januar 2015 einen Darlehensvertrag über die
Finanzierung eines Hyundai Santa Fe mit Euro-5-Dieselmotor. Als
Hamburger war der Kläger nicht nur von dem Wertverlust seines
Fahrzeugs durch den Dieselskandal, sondern darüber hinaus auch von
den Durchfahrtsbeschränkungen betroffen. Der Widerruf des
Finanzierungsvertrags bot dem Geschädigten einen Ausweg.

Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn sie ihr
Fahrzeug entweder teil- oder vollfinanzieren. Die Ausübung des
Widerrufsrechts führt nicht nur zur Rückabwicklung des
Darlehensvertrags, sondern auch zur Rückabwicklung des
Fahrzeug-Kaufvertrags. Es handelt sich um sogenannte verbundene
Geschäfte. Die Frist zur Ausübung dieses Widerrufsrechts wird jedoch
nur durch Vertragsunterlagen in Lauf gesetzt, die die gesetzlichen
Anforderungen erfüllen. Diesen Umstand machte sich der Kläger nun
erfolgreich zu Nutze.

"Um das Urteil richtig einordnen zu können, muss man wissen, dass
ein Versäumnisurteil nur ergehen kann, wenn der vorgetragene
Sachverhalt auch tatsächlich zu einem Rechtsanspruch führt",
kommentiert der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
Rechtsanwälte die erstrittene Entscheidung. Das Urteil ist allerdings
noch nicht rechtskräftig. HAHN Rechtsanwälte hatten im Rahmen ihrer
Rechtsprüfung mehrere Fehler in den Vertragsunterlagen der Bank
Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH festgestellt und diese
gerichtlich geltend gemacht.

Interessant sind auch die Rechtsfolgen des Widerrufs. Denn wegen




der Fehler in den Vertragsunterlagen muss sich der Verbraucher keine
Abzüge für die Nutzung des Fahrzeugs bzw. die gefahrenen Kilometer
entgegenhalten lassen. "Man kann insofern von einer Sanktionierung
der unsorgfältigen Bank sprechen", so Hahn. "Verbraucher, denen im
Dieselskandal auch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller
zustehen, sollten daher ebenfalls ihre Widerrufsmöglichkeiten
kostenfrei von uns prüfen lassen, wenn sie ihr betroffenes
Dieselfahrzeug entweder anteilig oder in voller Höhe finanziert
haben", rät Hahn.

Die Bank tritt im Rahmen der Rückabwicklung an die Stelle des
Autohauses. Daher erhält der Verbraucher nicht nur sämtliche
Leistungen auf das Darlehen, sondern auch eine Zahlung in Höhe einer
etwaigen Anzahlung für das Fahrzeug direkt von der Bank zurück. "Der
Kunde ist sein Fahrzeug über drei Jahre quasi kostenfrei und ohne
Wertverlust gefahren", erläutert Hahn. Dies gelte auch für die
Finanzierung von Benzinern, verrät Hahn abschließend.

HAHN Rechtsanwälte bietet Verbrauchern kostenfreie Überprüfungen
hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit an. Die Kanzlei ist schon
seit mehreren Jahren auf den Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat
bereits tausende Verbraucher im Bereich des Widerrufs von
Immobiliendarlehen vertreten. Die Streitigkeiten enden oftmals in
einem Vergleich. Dennoch hat HAHN Rechtsanwälte in Widerrufsfällen
bereits über 50 positive Urteile für Verbraucher erstritten und ist
gemessen hieran bundesweit die derzeit erfolgreichste
Rechtsanwaltskanzlei. Weitere Informationen finden Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen &
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger-
und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin,
Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, und sein assoziierter Partner
Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank-
und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon
sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN
Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 30.07.2018 - 12:04 Uhr
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