Kündigung des Handyvertrags: Bitte nicht per Telefon
(ots) - Wer seinen Handyvertrag kündigen möchte, der
sollte dies möglichst nicht per Telefon tun. Davor warnt das
Telekommunikations-Portal Smartklar.de. "Am sichersten ist noch immer
die gute alte Kündigung per Einschreiben", heißt es. Viele Anbieter
fordern zwar einen Rückruf, um die Kündigung zu bestätigen. Dabei
besteht allerdings die Gefahr, vom Hotline-Mitarbeiter überredet zu
werden - schlimmstenfalls muss man danach sogar einen teureren
Handyvertrag zahlen als vorher.
Daher gilt: Wer Ärger vermeiden will, der kündigt per
Einschreiben. So hat man den Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig
verschickt wurde. Bitten um Rückrufe des Anbieters bezüglich der
Kündigung sollte man ignorieren - es reicht aus, dass der Anbieter
die Kündigung erhalten hat. Eine erneute Bestätigung ist nicht nötig.
Auch von Online-Kündigungen sollte man absehen, warnt
Smartklar.de. So bieten viele Anbieter mittlerweile zwar die Option,
im Online-Kundenportal per Mausklick zu kündigen. Dahinter verbirgt
sich aber oft eine Mogelpackung: "In der Regel muss man diese
Online-Kündigung dann aber wiederum per Telefon bestätigen, sonst
gilt sie nicht", schreibt das Verbraucherportal. Besser ist es daher,
den eher unbequemen Weg gehen: Also ein Kündigungsschreiben
aufzusetzen und per Brief an die Adresse schicken, die im Impressum
steht. Kündigungsvorlagen gibt es im Internet.
Weitere Infos zur Handyvertrags-Kündigung:
https://www.smartklar.de/mobilfunk/kuendigung/
Pressekontakt:
Smartklar.de
Justin Pietsch
Kielmannseggstr. 25
22043 Hamburg
Tel: 040 94367343
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Datum: 30.07.2018 - 10:00 Uhr
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