Für viele geschädigte Anleger ist ein Hauptgrund nichts zu unternehmen, die Angst vor einer hohen Anwaltsrechnung. Das lässt sich ändern!
Immer wieder wird Anlegerschutzanwälten unterstellt von Gier motiviert zu sein, hohe Gebühren von ihren Mandanten zu kassieren und schlussendlich nichts dafür zu leisten.
(IINews) - In Deutschland sind Rechtsanwälte eine zunehmend dominierende Kraft. Es ist eine Berufsgruppe, die sich von ihren eigenen, für den Laien undurchsichtigen Regeln, leiten lässt und die oftmals den Eindruck erweckt den Profit für die eigene Tasche an erste Stelle zu setzen.
So ist für viele Anleger notleidender Kapitalanlagen, ein Hauptgrund nichts zu unternehmen, die Angst vor einer hohen Anwaltsrechnung. „Trotz des hohen Bedarfs an juristischer Beratung bei gescheiterten Kapitalanlagen, ist die Bereitschaft der betroffenen Kapitalanleger sich zur Wehr zu setzen dramatisch niedrig“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Die Angst der Anleger gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen, begründet sich offensichtlich in der entsprechenden Marketingstrategie der Finanzindustrie, aber auch im aggressiven Werbeverhalten einiger weniger Rechtsanwälte.
Für die große Masse der praktizierenden Rechtsanwälte ist die Beschuldigung gierig zu sein unzutreffend. Nicht wenige Anwälte erbringen gegenüber bedürftigen Rechtssuchenden häufig sogar kostenlose Dienstleistungen. Es würde den Verbreitern des Märchens von den „gierigen Rechtsanwälten“ gut zu Gesicht stehen einmal zu recherchieren wie hoch der Wert der jährlich gespendeten Rechtsdienstleistungen in Euro zu bemessen ist.
In einer gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es stets eine Partei die gewinnt und eine die verliert. Auch „Recht bekommen“ ist ein wettbewerbsfähiger Prozess. Wer mehr investiert, hat auch die größere Chance das gewünschte Ergebnis zu erreichen.
Viele Rechtssuchenden sind auf der Suche nach einem "billigen" Anwalt, aber er wird in der Regel nicht so engagiert und qualifiziert sein wie das gewünscht wird. Es ist wie im übrigen Leben auch, billig wird oft teuer bezahlt.
Man kann aber auch einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen!
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Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.
Prinzipiell gilt:
Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko!
Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:
• Kapitalanlageverluste
• Versicherungsstreitigkeiten
• Lebensversicherungen
• Fondsverluste
• Schadensersatz bei Personenschäden
• Falschberatung durch Banken
• Fehlberatung durch Rechtsanwälte
Zur rechtlichen Einschätzung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei Versicherungen werden benötigt:
1.Antrag
2.Versicherungsschein
3.AGB`s
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5.Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)
Bei sonstigen Finanzinstrumenten werden benötigt:
1.Zeichnungsschein
2.AGB`s
3.Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
4.Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)
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Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium.
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche
wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Datum: 27.07.2018 - 15:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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