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VW-ABGASSKANDAL: Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Volkswagen AG sind sehr gut.

ID: 1634548

Das Oberlandesgericht Karlsruhe – Zivilsenate in Freiburg – hält eine Verurteilung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung seiner vom Diesel Abgasskandal betroffenen Kunden für wahrscheinlich!


(IINews) - Mit Verfügung vom 06.07.2018 hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe – Zivilsenate in Freiburg – seine vorläufige Rechtsauffassung für die Verfahren in Dieselfällen bekannt gegeben.

Das Oberlandesgericht führt aus, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung „deutlich mehr für eine Haftung der VW AG auf Schadensersatz nach § 826 BGB als dagegen“ spricht.

Dies bedeutet, dass das Oberlandesgericht eine Verurteilung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung seiner vom Diesel Abgasskandal betroffenen Kunden für wahrscheinlich hält!

Diese Einschätzung entspricht der Auffassung vieler mit Klageverfahren gegen die Volkswagen AG wegen des Dieselskandals befasster Landgerichte. Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte, die außergerichtlich und gerichtlich mehrere Hundert geschädigte Käufer von Dieselfahrzeugen des Volkswagen Konzerns (Volkswagen AG, Audi, Seat, Skoda) vertreten, begrüßen diese vorläufig geäußerte rechtliche Einschätzung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ausdrücklich.

Es ist wichtig, dass vom Diesel Abgasskandal betroffene Kunden endlich diesen positiven Hinweis eines Oberlandesgerichts erhalten, dass die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Volkswagen AG sehr gut sind. Auch die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stützen die für ihre Mandanten bundesweit eingereichten Klagen im Diesel Abgasskandal auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der betroffenen Fahrzeugkäufer.

Erfreulich ist zudem, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe aufgrund des Bußgeldbescheides der Staatsanwaltschaft Braunschweig auch eine Begründung der Haftung der VW AG über § 831 BGB für möglich hält.

•Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bietet die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.





Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Datum: 26.07.2018 - 14:33 Uhr
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