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Versicherungstipp: Vier Dinge, die es bei Roadtrips im Ausland zu beachten gilt

ID: 1634378


(ots) - Vier Dinge, die es bei Roadtrips im Ausland zu
beachten gilt

- 85 Prozent der deutschen Autofahrer saßen schon mal selbst im
Ausland am Steuer.
- Knapp jeder Vierte (23 Prozent) von ihnen macht sich vor
Reisebeginn selten oder nie mit den wichtigsten Verkehrsregeln
vor Ort vertraut.
- Ein Versicherungsexperte von CosmosDirekt erklärt, was Reisende
in anderen Ländern beachten sollten und wie man Bußgelder
vermeiden kann.

Gepäck in den Kofferraum, einsteigen, losfahren: Mit dem eigenen
Auto kann man sofort in den Urlaub starten. Kein Wunder, dass sich
hierzulande viele für eine Reise auf vier Rädern entscheiden: 85
Prozent der deutschen Autofahrer saßen schon einmal selbst im Ausland
am Steuer. (1) Von ihnen geben 77 Prozent an, sich vor Fahrten in
andere Länder meistens mit den wichtigsten Verkehrsvorschriften vor
Ort vertraut zu machen. Das ergab eine repräsentative Umfrage im
Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in
Deutschland.

Gut informiert in den Urlaub

Die Umfrage zeigt jedoch auch: Knapp jeder vierte (23 Prozent)
Autofahrer macht sich selten oder nie vor seiner Abreise über die
wichtigsten Verkehrsvorschriften seines Urlaubslandes vertraut. Laut
Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte und Jurist bei CosmosDirekt,
ist diese Recherche vor Auslandsfahrten wichtig, um sich Stress und
teils hohe Bußgelder zu ersparen: "In Europa gelten teils
unterschiedliche Gesetze im Straßenverkehr. Wer sich frühzeitig
informiert, schont Nerven und Geldbeutel. Denn: Wurde der Strafzettel
aus dem Ausland früher eher als folgenloses Souvenir angesehen,
werden Verkehrsdelikte heute europaweit verfolgt." Der Experte gibt
Tipps, wie Autourlauber im Ausland sicher und stressfrei unterwegs
sind.

1. Licht an - auch tagsüber





In vielen europäischen Ländern sind Autofahrer verpflichtet, auch
tagsüber mit Licht zu fahren: etwa in Tschechien, Slowenien, Italien,
Polen oder der Schweiz. Wer die Scheinwerfer nicht einschaltet,
riskiert Bußgelder. In Italien (2) zahlen Autourlauber Strafen von
mindestens 41 Euro, in Tschechien (3) rund 75 Euro. Um sicherzugehen,
sollten Autofahrer im Ausland immer mit Licht fahren.

2. Warnweste anziehen, nicht nur dabeihaben

Auch für Warnwesten gelten je nach Urlaubsland unterschiedliche
Bestimmungen. Wer Bußgelder vermeiden will, sollte die Weste immer
griffbereit haben und sich in jedem Fall vorab über die
vorgeschriebene Anzahl und die Tragepflicht informieren. Jeder
Autoreisende, der sich beispielsweise in Frankreich außerhalb
geschlossener Ortschaften im Fahrbahnbereich aufhält, muss laut
Gesetz eine Warnweste tragen - oder zahlt ein Bußgeld (4) von
mindestens 90 Euro.

3. Alter Führerschein gilt europaweit

Eine gute Nachricht für alle, die noch einen alten grauen oder
rosafarbenen Führerschein haben: Dieser wird europaweit anerkannt.
Wer bei einer Polizeikontrolle im Ausland auf die entsprechende
Vereinbarung der Europäischen Kommission hinweisen will, sollte den
dafür wichtigen Textauszug der EU-Entscheidung (5) in der Sprache
seines Urlaubslandes dabeihaben, um unnötige Diskussionen zu
vermeiden.

4. Grüne Versicherungskarte und Unfallbericht mitführen

Kommt es im Auslandsurlaub zum Unfall, sind Urlauber mit dem
Europäischen Unfallbericht und der Grünen Versicherungskarte auf der
sicheren Seite. In der Karte sind alle wichtigen Versicherungsdaten
aufgeführt, um die Schadensregulierung auch innerhalb Europas zu
erleichtern. Der Europäische Unfallbericht unterstützt dabei, ein
Protokoll des Unfallhergangs zu erstellen. Den Bericht gibt es beim
ADAC zum kostenlosen Download.

(1) Repräsentative Trendumfrage "Sommerreisezeit 2018" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.331 Autofahrer befragt,
darunter 1.126 Autofahrer, die schon einmal selbst im Ausland
gefahren sind.
(2) https://www.bussgeldkatalog.org/italien/
(3) www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/ausland/
lichtpflicht-tag/
(4)
www.adac.de/_mmm/pdf/Warnwestenpflicht%202015%20-%20TIB_166056.pdf
(5) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016D1
945&qid=1504

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-roadtrips-im-ausland



Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartner

Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa(at)generali.com

Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de(at)generali.com

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 26.07.2018 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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