Das Insolvenzverfahren der deutschen P&R-Unternehmen tritt durch die Insolvenzeröffnung in die heiße Phase.
Nach dem Beschluss des Amtsgerichts München vom 24. Juli 2018, die Insolvenz zu eröffnen, können Anleger ihre Forderungen anmelden. Die Anmeldung sollte unbedingt rechtssicher erfolgen. Das Insolvenzgericht hat dazu einen Zeitrahmen bis zum 14. September 2018 festgelegt. Diese Frist sollten P&R-Anleger unbedingt einhalten, denn bis dahin können sie Ihre Ansprüche kostenfrei anmelden.
(IINews) - Wie die Insolvenzverwalter mitteilen, hat sich der Fehlbestand an Containern seit über 10 Jahren kontinuierlich ins Minus entwickelt.
Das Ergebnis: statt etwa 1,6 Mio. Containern sind effektiv nur rund 0,6 Mio. Blechboxen vorhanden. Konkret wird in der aktuellen Meldung der Insolvenzverwaltung davon gesprochen, dass es faktisch niemals so viele Container gab, wie man an die Anleger verkauft hat. Es stellt sich damit zwangsläufig die Frage, ob das nicht auch denjenigen auffallen musste, die das P&R-Investment in den vergangenen Jahren an die Privatanleger vermittelt haben.
Forderungsanmeldung ist kein Spaziergang durch den Formularblätterwald
Wenn auch die beiden Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinle öffentlich erklärten, dass sie die P&R Containerinvestoren Informationen zukommen lassen werden und auch eine formularmäßige Erklärung zusenden werden, reicht es nach der Erfahrung dr hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten im Regelfall nicht aus, um Anleger zufrieden zu stellen.
Bei der Forderungsanmeldung auf Nummer sicher gehen
Sich auf diese einseitige Informationslage zu verlassen, kann für P&R Containereigentümer die Gefahr eines Eigentores bergen. Für die meisten P&R-Anleger geht es bei den Containern nicht nur um irgendein Investment, sondern ganz konkret um ihre Altersversorgung. Das Risiko ist offensichtlich, da die beiden Insolvenzverwalter schon öffentlich erklärt haben, dass sie die Eigentumslage der Anleger bezweifeln.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass es gerade – aber nicht nur – für die P&R-Investoren wirtschaftlich sinnvoll ist, sich professionelle Unterstützung zu sichern, wenn es darum geht, das Eigentum an den Containern zu sichern. Auch wenn es auf den ersten Blick anlegerfreundlich anmutet, wenn Formulare der Insolvenzverwalter den Anlegern zugesandt werden, sollte man sich nicht darauf verlassen. Denn wer die Formulare unkontrolliert verwendet, kann nicht sicher sein, dass das anscheinend über 10 Jahre manipulierte Zahlenwerk von P&R wirklich innerhalb von nur vier Monaten komplett kontrolliert und bereinigt worden ist. Wichtig: Ansprüche müssen individuell und genau bezeichnet werden, das geht beim gescheiterten Containerinvestment im Milliardenumfang letztlich nur mit fachlich versierter Hilfe.
Die Gläubigerversammlung – leider olympiareif
Bei P&R geht es um große Dimensionen: Von dem P&R-Containerchaos sind über 50.000 Sparer betroffen. Deshalb hat das Insolvenzgericht für die Gläubigerversammlung Mitte Oktober die Olympiahalle in München angemietet, um alle erwarteten Gläubiger unterbringen zu können. Die Termine für die wesentlichen P&R-Gesellschaften sind am 17. und 18.10.2018. Auch bei dieser wichtigen Versammlung werden diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für Anleger vor Ort aktiv sein. Hier werden Fragen zum Schicksal der Container diskutiert und entschieden; damit geht es ganz konkret um das Geld der P&R-Investoren.
Um die beiden Insolvenzverwalter zu begleiten und zu kontrollieren, wird ebenfalls ein Gläubigerausschuss zu bilden sein. Wer in dieses Kontrollgremium entsendet werden soll, die Anleger zu entscheiden haben.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Investoren, wenn es um das Bewältigen von Krisensituationen geht.
Sie gehört damit zu den von Fachleuten und Medien anerkannten Beratern bei der Abwehr von Forderungen in Insolvenzverfahren und dem Durchsetzen von Kapitalanlegerrechten. „Auf über 20 Jahre Erfahrung können Sie vertrauen“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen
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Datum: 26.07.2018 - 09:46 Uhr
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