OVID bedauert EuGH-Entscheidung zu neuen Züchtungsmethoden
(ots) - Genom-Editierung ist Gentechnik, sagt der
Europäische Gerichtshof. Das ist keine gute Nachricht für den
Agrarstandort Europa.
Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
entschieden, dass die neuen biotechnologischen Züchtungsmethoden wie
CRISPR-Cas9 dem EU-Gentechnikrecht unterliegen und die mit diesen
Verfahren hergestellten Produkte grundsätzlich als gentechnisch
veränderte Organismen (GVO) einzustufen sind. "Damit verlieren
wissenschaftliche Bewertungen als Grundlage für rechtliche und
politische Entscheidungsprozesse weiter an Bedeutung. Das ist keine
gute Nachricht für Pflanzenzüchter, Landwirte und Unternehmen der
Wertschöpfungskette. Europa koppelt sich dadurch vom technologischem
Züchtungsfortschritt ab, der bereits global beachtliche Erfolge
erzielt", so Jaana Kleinschmit von Lengefeld, Präsidentin von OVID
Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland.
Kleinschmit von Lengefeld weiter: "Die deutsche Ölmühlenindustrie
bedauert die Entscheidung des Gerichts. Damit gerät der freie
Agrarhandel, der ohnehin bereits unter zunehmenden tarifären
Eingriffen leidet, noch mehr unter Druck. Das Urteil erschwert
außerdem den Handel mit wichtigen Importrohstoffen für die Agrar- und
Ernährungswirtschaft in Europa, da die neuen Verfahren bereits in den
USA und weiteren Märkten außerhalb der EU zum Einsatz kommen und dort
jeweils einzelfallbezogene Entscheidungen im Hinblick auf artfremden
Gentransfer relevant sind". In der Regel ist solche Importware von
konventionell erzeugten Produkten nicht zu unterscheiden und
Rückschlüsse auf die angewandte Züchtungsmethode im Nachhinein nicht
möglich.
Mit Genom-Editierung wie CRISPR-Cas9 können DNA-Bausteine in der
Zelle punktuell und damit gezielt verändert werden. Das Ergebnis kann
dem der zufälligen Mutation in der Natur entsprechen oder das einer
herkömmlichen Züchtung sein, sodass sich so veränderte Organismen
nicht mehr eindeutig einer Züchtungsmethode zuordnen lassen. Anders
als bei der klassischen Gentechnik werden in der Regel keine
artfremden Gene übertragen. Entgegen dem EuGH-Urteil bestätigten
bereits 2012 das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie das Joint Research Centre, ein
wissenschaftliches Beratergremium der EU-Kommission, dass die neuen
Züchtungsmethoden in den meisten Fällen nicht der Gentechnik
zuzuordnen sind.
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Datum: 25.07.2018 - 14:06 Uhr
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