Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu verkaufsoffenen Sonntagen
(ots) - Der im 4. und 5. Jahrhundert in Le Mans lebende
und in Paderborn bestattete Bischof Liborius galt als Brückenbauer.
Selbst er wäre jedoch vermutlich als Streitschlichter zwischen der
Gewerkschaft Verdi einerseits sowie der Stadt Paderborn, dem Handel
und einem Teil der in den Läden Beschäftigten überfordert. Der Streit
steckt in einer Sackgasse fest und muss zunächst juristisch und dann
erneut politisch gelöst werden. Im Fall des Paderborner Liborifestes
nutzt Verdi geschickt eine offenbar im Gesetz vorhandene Lücke, um
die sonntägliche Öffnung von Geschäften außerhalb der Innenstadt zu
verhindern. Möglicherweise hat es die neue NRW-Landesregierung in
ihrem Drang, die Wirtschaft zu entfesseln, mit der Detailgenauigkeit
nicht so ernst genommen. Dabei sollte es im konkreten Fall eigentlich
keinen Zweifel geben, dass Libori ein Fest der ganzen Stadt
Paderborn, ja sogar der Region ist - nicht nur der City. Wenn der
Heilige Liborius also schon keine Brücke zwischen den streitenden
Parteien bauen konnte, so sollte er nun wenigstens der
NRW-Landesregierung helfen, das Gesetz so neu zu abfassen, dass es
künftig rechtssicher sein wird.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.07.2018 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1633001
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bielefeld
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 38 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu verkaufsoffenen Sonntagen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).