Alexander König und Ernst Weidenbusch: Zeugeneinvernahme von Ministerpräsident Söder entlarvt erneut unsinnige GBW-Vorwürfe - Opposition muss sich entschuldigen (FOTO)
(ots) -
Die Zeugeneinvernahme von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat
gezeigt, dass sich sämtliche Vorwürfe der Opposition in Sachen GBW in
Luft auflösen. "Außer Spesen nichts gewesen", fasst Alexander König,
Vorsitzender des GBW-Untersuchungsausschusses, zum Abschluss der
Beweisaufnahme zusammen. "Nach der heutigen Zeugeneinvernahme von
Ministerpräsident Dr. Markus Söder steht endgültig fest, dass an den
Vorwürfen nichts dran ist. Markus Söder gebührt stattdessen großer
Dank. Er hat durch großen persönlichen Einsatz das
EU-Beihilfeverfahren zur Bayerischen Landesbank zu einem guten Ende
gebracht, sodass die BayernLB gerettet werden konnte und erheblicher
Schaden vom bayerischen Steuerzahler abgewendet wurde. Das sollte
auch die Opposition anerkennen."
Die Opposition hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder wider
besseres Wissens der Lüge bezichtigt, kritisiert Ernst Weidenbusch,
CSU-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Untersuchungsausschusses.
"Dabei ist es die Opposition, die die Öffentlichkeit belügt. Da
sämtliche Vorwürfe vollständig in sich zusammengefallen sind, muss
sich die Opposition bei Markus Söder entschuldigen. Wer wie Natascha
Kohnen ständig Anstand, Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit einfordert,
muss sich selbst daran messen lassen."
Zum Ende der Beweisaufnahme steht fest, dass die Staatsregierung
zum Verkauf der GBW-Anteile durch die Bayerische Landesbank im April
2013 immer die Wahrheit gesagt hat. "Der Verkauf der GBW-Anteile war
aufgrund der Forderungen der EU-Kommission unausweichlich", so König.
"Einen Exklusivverkauf auf Basis eines Wertgutachtens hat die
EU-Kommission trotz intensiver Bemühungen der Staatsregierung
verboten. Die im Rahmen des Verkaufs vereinbarte Sozialcharta konnte
bei der EU-Kommission nur auf massiven Druck des Freistaats Bayern
durchgesetzt werden. Einen Kauf der GBW-Anteile durch den Freistaat
Bayern hat die EU-Kommission faktisch verboten. Bei einem solchen
Kauf hätte ein neues Beihilfeverfahren mit unkalkulierbaren Risiken
gedroht."
Das ist das, was Söder auch bereits 2012 gesagt hat, etwa am 19.
März gegenüber dem SPD-Abgeordneten Halbleib auf eine Schriftliche
Anfrage. Söder damals wörtlich: "Ein Erwerb der GBW AG durch den
Freistaat Bayern scheidet aus. Gegebenenfalls würde bei einem Erwerb
durch den Freistaat die Gefahr eines neuen EU-Beihilfeverfahren
drohen, wenn der Freistaat mit einem Kauf der GBW AG indirekt neue
staatliche Hilfen gewähren würde." Die EU-Kommission hat diese
Angaben im maßgeblichen Beihilfebescheid C(2013) 507 bestätigt: "Die
Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass ein Erwerb durch den
Freistaat Bayern im Rahmen eines Bieterverfahrens die Prüfung eines
weiteren Beihilfentatbestandes nach sich ziehen könnte."
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