Deutsche Umwelthilfe fordert mindestens 20 Milliarden Euro Bußgelder gegen betrügerische Autohersteller wegen illegaler Abschalteinrichtungen bei Diesel-Pkw
(ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert Verkehrsminister
Scheuer mit "Three Billboards Outside BMVI" im Zuge einer
Guerilla-Aktion vor dem Ministerium plakativ zum Handeln auf - Das
zuständige Kraftfahrt-Bundesamt muss 5.000 Euro Bußgeld pro
Betrugsdiesel gegen Audi, BMW, Daimler, Opel, Porsche, VW und
ausländische Hersteller wie Fiat wegen der Verwendung illegaler
Abschalteinrichtungen verhängen und geltendes Recht durchsetzen -
Neues Rechtsgutachten belegt, dass Bußgelder auch gegen ausländische
Fahrzeughersteller wie Fiat möglich und erforderlich sind -
Hersteller müssen zur technischen Nachrüstung der Betrugs-Diesel auf
eigene Kosten verpflichtet werden - Einnahmen aus den überfälligen
Geldbußen sollen zur Finanzierung der Verkehrswende in Deutschland
verwendet werden
+++ English version of the press release: http://l.duh.de/p180718
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer auf, endlich geltendes Recht durchzusetzen und
Bußgelder in der nach EU-Recht geforderten Höhe gegen die
betrügerischen Autokonzerne zu verhängen, deren Diesel-Pkw
nachweislich mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen sind.
Aktuell sind bei circa vier Millionen Diesel-Pkw betrügerische
Abschalteinrichtungen amtlich nachgewiesen. Weitere Euro 5 und 6
Diesel-Pkw-Modelle mit Betrugssoftware werden folgen. Die DUH geht
insgesamt von elf Millionen betroffenen Diesel-Pkw in Deutschland
aus.
Trotz der eindeutigen Rechtslage hat das Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA) bislang keine Geldbußen gefordert. Dabei wäre das KBA auch für
diejenigen Autohersteller zuständig, gegen die noch keine deutsche
Staatsanwaltschaft ermittelt, vor allem also für die ausländischen
Hersteller, die Autos in Deutschland verkaufen. Um auf diesen
Missstand hinzuweisen, hat die DUH am frühen Morgen des 18.Juli.2018
drei große Werbetafeln vor dem Verkehrsministerium in Berlin
installiert. Sie tragen die Botschaft "12.860 DEAD, 800.000 SICK, 11
MILLION CHEATED DIESEL-OWNERS"; "AND STILL NO REAL FINES OR FIXES?";
"HOW COME, MINISTER SCHEUER?". Zum Pressefoto:
http://l.duh.de/p180718.
Ihre Forderung untermauert die DUH mit einem bei der Aktion
vorgestellten aktuellen Rechtsgutachten von Remo Klinger. Dieses
belegt die nach nationalem Recht vorhandenen Möglichkeiten, die
Hersteller von Kraftfahrzeugen, die Fahrzeuge mit unzulässigen
Abschalteinrichtungen in Verkehr gebracht haben, mit Geldbußen zu
belegen. Das durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen
Volkswagen verhängte Bußgeld von einer Milliarde Euro betrifft andere
schwerwiegende Rechtsverstöße. Allein die sich aus dem
Inverkehrbringen von 2,6 Millionen VW-Betrugsdiesel ergebende
Geldbuße beläuft sich auf 13 Milliarden Euro, wie das Rechtsgutachten
zeigt.
"Während Bundesverkehrsminister Scheuer wie schon seine Vorgänger
nicht willens ist, die gesetzlich vorgeschriebenen Strafen gegen die
Konzerne auszusprechen, fordert beispielsweise die französische
Antibetrugsbehörde 18 Milliarden Euro Strafe von inländischen und
italienischen Herstellern. Doch nicht nur die Beachtung rechtlicher
Vorgaben wird durch Minister Scheuer missachtet, auch die Umsetzung
der politischen Vereinbarung des Koalitionsvertrags, wie etwa die
Durchsetzung wirksamer Hardwarenachrüstung für alle Betrugsdiesel,
kommt nicht voran. Während einer Privatperson beim dreimaligen
Busfahren ohne Fahrschein eine Gefängnisstrafe droht, schützt
Dieselminister Scheuer einseitig die Autokonzerne und lässt die
betrogenen Autohalter im Dieseldunst allein", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH. "Die auch seitens der EU-Kommission
geforderten Strafzahlungen sollten zweckgebunden für die Finanzierung
der Verkehrswende verwendet werden. Wir müssen die kollektiven
Verkehre, Bahn, Bus und Straßenbahn stärken und den motorisierten
Individualverkehr nach dem Beispiel von Wien und Zürich aus den
Innenstädten weitgehend verbannen."
Die DUH geht davon aus, dass insgesamt circa elf Millionen Euro 5
und Euro 6 Diesel-Pkw in Deutschland mit einer illegalen
Abschalteinrichtung ausgestattet sind und unsere Innenstädte mit dem
giftigen Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) verpesten. 12.860
vorzeitige Todesfälle sind jährlich in Deutschland auf die Belastung
mit NO2 zurückzuführen. Der Schadstoff verursacht zudem nach
Berechnungen des Umweltbundesamts jedes Jahr mehr als 800.000
Atemwegs-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes - besonders
Kinder, alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen sind gefährdet.
Das KBA verzichtet nicht nur auf Geldbußen - es verlangt auch
keine wirksame Reduktion der Abgasemissionen, sondern genehmigt sogar
die Implementation neuer, nun "legaler" Abschalteinrichtungen, wie
sogenannte "Thermofenster". So kommen die deutschen Hersteller selbst
im Falle eines festgestellten Betrugs mit weitgehend unwirksamen
Micky-Maus-Software-Updates davon. Und dies obwohl CDU/CSU und SPD im
Koalitionsvertrag vereinbart hatten, die technische Nachrüstung der
insgesamt über elf Millionen Betrugs-Diesel in Deutschland "zu
prüfen" und entsprechend den Ergebnissen der Expertengruppe 1 im
Bundesverkehrsministerium durchzusetzen.
Das nun vorliegende Rechtsgutachten zur "Festsetzung von Geldbußen
gegenüber Kraftfahrzeugherstellern wegen der Verwendung illegaler
Abschalteinrichtungen" von Rechtsanwalt Remo Klinger zeigt auf, dass
nach nationalem Recht nicht nur gegen inländische Automobilhersteller
wie Volkswagen, Daimler oder Opel, die illegale Abschalteinrichtungen
verwendet haben, Bußgelder verhängt werden können.
Auch ausländische Hersteller, wie Fiat, können für den Verkauf von
Fahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung in Deutschland mit einem
Bußgeld belegt werden. Das dem Verkehrsministerium unterstehende und
für die Verhängung von Bußgeldern zuständige KBA kann bei
ausländischen Herstellern zwar nicht auf die im Ausland erteilte
EG-Typgenehmigung Einfluss nehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass in
Deutschland begangene Ordnungswidrigkeiten nicht in Deutschland
geahndet werden könnten.
Die Rechtslage ist aus Sicht der DUH klar: Da die illegalen
Abschalteinrichtungen bei der Typzulassung nicht angegeben worden
sind, sind die Übereinstimmungsbescheinigungen der Fahrzeuge
ungültig. Mit dieser ungültigen Bescheinigung sind sie verkauft
worden. Auf dieser Grundlage muss ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro
je Fahrzeug verhängt werden.
Für die knapp vier Millionen vom KBA mit illegalen
Abschalteinrichtungen versehenen Diesel-Pkw der Marken VW, Audi,
Porsche, Daimler, BMW und Opel ergibt dies ein Bußgeld in Höhe von 20
Milliarden Euro. Gegen Opel ist trotz jahrelanger Ermittlungen immer
noch kein amtlicher Rückruf erfolgt, wogegen die DUH verschiedene
Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig führt. Auch
dies hätte längst geschehen müssen.
Das KBA hat, ergänzend zu dem Rückruf für 2,6 Millionen
manipulierte VW-Fahrzeuge, mittlerweile unter anderem Rückrufe für
die Fahrzeugtypen Mercedes Vito, Mercedes C-Klasse, den Mercedes
Geländewagen GLC, Audi A6, A7 und A8, BMW 5er und 7er, Porsche
Cayenne und Macan, sowie einen großen Teil der VW-Diesel-Pkw verfügt.
Die DUH beantragte daher beim KBA in bislang vier getrennten
Verfahren die Festsetzung von Geldbußen wegen der Verwendung
illegaler Abschalteinrichtungen bei diesen Fahrzeugen.
Sollten keine Bußgelder durch deutsche staatliche Stellen
festgesetzt werden, verstößt dies gegen die unionsrechtliche Pflicht
zur abschreckenden Sanktionierung von Verstößen gegen das
Typzulassungsrecht für Kraftfahrzeuge. Da die deutschen Behörden
diese Pflicht bislang nicht erfüllt haben, hat die EU-Kommission im
Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
eingeleitet.
Das Fazit von Rechtsanwalt Remo Klinger, der das Gutachten
erstellt hat, lautet: "Es liegt ein eindeutiger Rechtsbruch vor. Es
sind illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden, die Behörden
haben das mit ihren Rückrufen bestätigt. Doch noch immer hatten diese
keine rechtlichen Konsequenzen, es werden noch immer keine Bußgelder
von den zuständigen Behörden verhängt. Das ist eindeutig rechtswidrig
und illegal von Seiten der Behörden, allen voran des
Verkehrsministeriums. Ebenso wie sein Vorgänger Alexander Dobrindt
weigert sich Andreas Scheuer geltendes Recht durchzusetzen. Dabei
sieht unser nationales Recht die Verhängung von Bußgeldern gegenüber
Kraftfahrzeugherstellern wegen der Verwendung illegaler
Abschalteinrichtungen eindeutig vor."
Links:
Pressefoto von der Aktion: http://l.duh.de/p180718
Rechtsgutachten: http://l.duh.de/p180718
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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Datum: 18.07.2018 - 09:09 Uhr
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