Der Tagesspiegel: EU-Abgeordneter Brok: Londons Brexit-Vorschläge sind "etwas unausgegoren"
(ots) - Der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok sieht
angesichts der Vorschläge der Londoner Regierung für die künftigen
Wirtschaftsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU noch
Nachbesserungsbedarf. "Das ist alles etwas unausgegoren", sagte Brok
dem "Tagesspiegel" (Freitagausgabe). Das Weißbuch der britischen
Regierung stelle aber immerhin eine "Grundlage für die Verhandlungen
der künftigen Beziehungen" dar, sagte der Brexit-Koordinator der
Europäischen Volkspartei (EVP) im Europaparlament weiter.
"Es wird im Detail weiter verhandelt, wenn der Austrittsvertrag
vom EU-Parlament ratifiziert ist", sagte Brok. Das Europaparlament
muss vor dem Brexit im März 2019 dem Austrittsvertrag zustimmen. In
dem Austrittsvertrag, der unter anderem die finanziellen Bedingungen
der Trennung zwischen beiden Seiten regelt, sollen ebenfalls die
Grundzüge der künftigen Wirtschaftsbeziehungen festgehalten werden.
Der vollständige Artikel unter: https://www.tagesspiegel.de/politi
k/brexit-eu-abgeordneter-brok-londons-vorschlaege-etwas-unausgegoren/
22794342.html
Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Newsroom,
Telefon: 030-29021-14909.
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd(at)tagesspiegel.de
Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 12.07.2018 - 15:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1630463
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 33 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der Tagesspiegel: EU-Abgeordneter Brok: Londons Brexit-Vorschläge sind "etwas unausgegoren"
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Der Tagesspiegel (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).