Winkelmeier-Becker/Hirte: CDU/CSU begrüßen Fortschritte beim Europäischen Insolvenzrecht
(ots) - Ausschluss eines Fiskusprivilegs und Schutz für
kleine und mittlere Gläubiger müssen Priorität haben
Zur Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen hat sich
der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) am 2. Juli
2018 positioniert und haben die auslaufende bulgarische und die
Anfang Juli begonnene österreichische Ratspräsidentschaft einen
Kompromissvorschlag gemacht. Hierzu erklären die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter für Insolvenzrecht,
Heribert Hirte:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Wir begrüßen ausdrücklich den
Vorschlag der Ratspräsidentschaft, das vorgesehene Moratorium durch
Mitgliedstaatenwahlrechte sowohl zeitlich als auch vom Umfang her in
einem vernünftigen Rahmen zu halten. Gleiches gilt für den Vorschlag,
dass das Moratorium bei Bedarf vorzeitig durch ein Insolvenzgericht
aufgehoben werden kann. Dabei sollte die Höchstdauer eines
Moratoriums, wie von der Berichterstatterin im Europäischen Parlament
Frau Prof. Dr. Angelika Niebler (CSU) gefordert, bei zehn Monaten
liegen. Die jeweiligen Eingriffe in Gläubigerrechte müssen dem frühen
Verfahrensstadium gerecht und entsprechend ausgewogen ausgestaltet
werden. Auch die Möglichkeit, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des
Schuldners ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnen zu können,
entspricht unseren Vorstellungen. In Bezug auf die Entschuldung von
natürlichen Personen unterstützen wir den Vorschlag des Europäischen
Parlaments, statt ursprünglich drei eine Entschuldungsfrist von
maximal fünf Jahren vorzusehen. Dies muss im Trilog unbedingt
beibehalten werden."
Heribert Hirte: "Im Bereich der Planbestätigung ist noch viel zu
tun: Eine Mehrheit von maximal 75 Prozent ist nicht das, was wir uns
vorgestellt haben. Hier muss im Trilog erreicht werden, dass sich die
Zustimmungsquote an den Werten des Squeeze-out orientiert und damit
bei 90 oder 95 Prozent liegt. Unsere deutliche Unterstützung findet
dabei der Vorstoß des Europäischen Parlaments, bei einem Cross Class
Cram-down sowohl eine Kopf- wie auch eine Summenmehrheit zu fordern.
Bei den Privilegien für sogenannte Neugläubiger bedarf es hingegen
einer Nachsteuerung: Zwar ist es positiv, dass eine Anfechtung nicht
mehr grundsätzlich ausgeschlossen ist. Jedoch muss deutlich
klargestellt werden, dass es keine besonderen Vorrechte geben darf:
Weder für den Staat (Fiskusprivileg), noch für Arbeitnehmer oder
andere Gruppierungen. Zudem müssen wir sicherstellen, dass ein
vorinsolvenzliches Verfahren weder zur Umschuldung noch zur
übermäßigen Finanzierung von Beratern dienen darf."
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat am 22. November 2016 einen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und
Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-,
Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie
2012/30/EU (COM(2016) 723 final) vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht
neben der Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens
eine Mindestharmonisierung der Restschuldbefreiung sowie Maßnahmen
zur Steigerung der Effizienz von Insolvenzverfahren vor. Auf diesen
Kommissionsvorschlag beziehen sich sowohl der JURI-Beschluss als auch
der Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft.
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