Dieselskandal: Beschlagnahmte VW-Unterlagen dürfen ausgewertet werden.
Im Dieselskandal dürfen die Ermittler umfangreiche Unterlagen aus einer im Auftrag von VW arbeitenden Kanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab. Das melden am 7. 7. 2018 verschiedene Medien, darunter auch SPIEGEL online.
(IINews) - Das BVG wies damit die Verfassungsbeschwerden von VW zurück. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es demnach zur Begründung.
Der Streit dreht sich um Daten und Akten, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden, heißt es bei SPIEGEL online. Die Kanzlei arbeite den Abgasskandal für den Autobauer intern auf. Dazu würden auch Mitarbeitergespräche geführt. Die Akten dazu befanden sich demnach in der Kanzlei in München und wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und zusammen mit zahlreichen elektronischen Dateien sichergestellt.
Es ist zu erwarten, dass nun bislang unbekannte Einzelheiten zum Abgas-Skandal ans Licht kommen.
•Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, sollten Sie unbedingt jetzt handeln.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden. Diese Kanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.
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Als betroffener Aktienkäufer sollten Sie deshalb die Anmeldung ihrer Forderungen auf den sogenannten Kursdifferenzschaden im Rahmen des KapMuG-Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig prüfen.
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Käufer von Dieselauto sollten ebenfalls unbedingt Ansprüche geltend machen.
•In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.
•Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher. Vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer, die ihre Rechte durchsetzen möchten, sollten allerdings nicht mehr lange warten, da zum 31.12.2018 die Ansprüche gegen VW verjähren.
Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.
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Datum: 09.07.2018 - 16:36 Uhr
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