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Existenzgründung aus ALG I / ALG II Bezug

ID: 162893

Klarheit anstelle Verwirrung, Zuversicht anstelle Mutlosigkeit. Nicht in allen Fällen steckt eine innovative oder die „one Million $ Idee“ dahinter. Der Gedanke diesen Schritt zu gehen, wird oft aus der Erkenntnis der gefühlten Chancenlosigkeit auf dem Arbeitsmarkt geboren.


(IINews) - Wird dieser Gedanke weiterverfolgt, strömt auf den potentiellen Existenzgründer eine Fülle an Informationen ein, geeignet den Gedanken, die Geschäftsidee, ja den aufkommenden Mut, diesen Schritt zu gehen, im Keim zu ersticken und wiederum Zweifel an seinen Fähigkeiten aufkommen zu lassen, diesen „Brocken zu stemmen“. Jeder Selbstständige weiß, dass Angst und Selbstzweifel der denkbar schlechteste Berater und Begleiter ist. Allein der allererste Schritt, den Gedanken zur Selbständigkeit ernsthaft weiterzuverfolgen, die Notwendigkeit einen Businessplan vorzulegen, ist, verständlicherweise, für viele eine unüberwindliche Hürde. Mustervorlagen und allgemeine Informationsveranstaltungen helfen da nur rudimentär diese Hürde zu überwinden. Schlussendlich geht es darum, eine Entstehende Firma, in all ihren geschäftsrelevanten Überlegungen, Hintergründen, wirtschaftlichen, personellen, strategischen, Prozessen, abzubilden. Dazu noch schriftlich, glaubwürdig und nachvollziehbar abzubilden so dass, sowohl die Arbeitsagentur, das Finanzamt und ggf. notwendige Kaptalgeber und Institutionen zu Bewilligung von Fördergeldern, überzeugt sind von, der persönlichen, mentalen und intellektuellen Qualifikation, der strategischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit des individuellen Vorhabens. Herausfordernd hinzu kommt ein zeitlicher Aspekt. Aus der Situation von ALG I heraus die Selbständigkeit zu wählen, muss innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten zu einem wirtschaftlich tragfähigen Unternehmen führen. Danach läuft der Bezug von Gründungsförderung durch die Agentur für Arbeit aus. Durch professionelles Coaching und Beratung, schon vor der eigentlichen Gründung, was zudem staatlich und von der EU gefördert wird, nimmt der Existenzgründer die unabdingbar notwendige Fahrt auf. Dieses Coaching beginnt bei der eigentlichen Geschäftsidee und dem damit zu berücksichtigenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften, setzt sich fort bei der Hilfe und Unterstützung zur Erarbeitung des Businessplanes. Damit hat der Existenzgründer sein persönliches Handbuch und seine persönliche to do Liste die weiteren Schritte zur Geschäftseröffnung koordiniert, planvoll zu gehen und lernt, ganz nebenbei, unternehmerisches Denken. Beratung und Unterstützung jedes einzelnen Existenzgründers bei seinem individuellen Vorhaben, die Bereitschaft des Beraters persönlicher „Coach“ zu sein, ist Voraussetzung zur Bestmöglichen Vorbereitung des gewünschten Gründungserfolges. Das „ich will“, „ich kann“, „ich zieh das durch“, das muss der Existenzgründer mitbringen.



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Datum: 16.02.2010 - 13:50 Uhr
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