Anstieg beim Stornovolumen spricht für sich / Hinweispflicht auf die Verkaufsmöglichkeit am Zweitmarkt für Lebensversicherungen längst überfällig
(ots) - Lebensversicherte verzichten bei Vertragskündigung
nach wie vor auf Vorteile, die ein Verkauf am Zweitmarkt bringen
würde. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
ist das Stornovolumen von Lebensversicherungen in 2017 mit 12,7
Milliarden Euro im Vergleich zu 2016 wieder leicht gestiegen. "Die
aktuellen Zahlen zeigen, dass sich in Bezug auf das Stornoverhalten
von Lebensversicherten nicht viel geändert hat", sagt Dr. Marcus
Simon, Vorstand der Winninger AG. "Immer noch ist den meisten
Versicherungsnehmern unbekannt, dass es mit dem Policenverkauf eine
bessere Alternative zur Kündigung gibt, denn etwa ein Drittel dieser
Policen hätte am Zweitmarkt gewinnbringend verkauft werden können.
Wir sind der Meinung, dass diese Unwissenheit nur durch eine
Hinweispflicht auf den Zweitmarkt behoben werden kann. Dieser sollten
Versicherungsunternehmen ebenso wie Banken und Vermittler
nachkommen."
Versicherte, die ihren Vertrag auf jeden Fall kündigen wollen oder
auf Grund eines Liquiditätsengpasses kündigen müssen, sollten diesen
besser am Zweitmarkt verkaufen. Hier erhalten sie in der Regel zwei
bis vier Prozent mehr Geld und behalten ebenfalls einen
Rest-Todesfallschutz (beim Tod der versicherten Person erhalten die
Hinterbliebenen die Todesfallsumme abzüglich des Kaufpreises und der
bis dahin eingezahlten Prämien und einer Verzinsung als nachträgliche
Kaufpreiserhöhung ausgezahlt).
"Von einer Hinweispflicht, wie es sie in anderen Ländern seit
vielen Jahren gibt, werden deutsche Verbraucher profitieren", so
Simon. "Aber auch für die Versicherungsunternehmen und die Vermittler
ist das nicht von Nachteil, da die verkauften Policen ja bis zum
Ablauf weitergeführt werden. So wird das Versichertenkollektiv nicht
durch Storno geschwächt und der Bestand des Maklers reduziert sich
ebenfalls nicht."
Winninger kauft unabhängig vom Versicherungsunternehmen nahezu
alle Kapitallebens- und -Rentenversicherungen, die folgende Kriterien
erfüllen: der Mindestrückkaufswert beträgt 10.000 Euro und die
Mindestrestlaufzeit drei Jahre. Bei größeren Verträgen wird auch der
Ankauf von kürzeren Restlaufzeiten geprüft. Ausgeschlossen sind
Direktversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen sowie
Riester- oder Rürup-Verträge.
Die Winninger AG mit Sitz in Hamburg setzt mit ihrem innovativen,
online basierten Ankaufsprozess einen neuen Standard im Zweitmarkt
für Lebensversicherungen. Bereits im Jahr 1999 haben ihre
Gesellschafter den Ankauf von Lebensversicherungen in Deutschland ins
Leben gerufen und verfügen über entsprechend langjährige Erfahrung.
Das Unternehmen kauft ausschließlich deutsche Kapitallebens- und
Rentenversicherungen.
Pressekontakt:
PR.iO Public Relations
Inga Oldewurtel
Oldewurtel(at)prio-pr.de
T 08178/908866 oder M 0176-62261897
Original-Content von: Winninger AG, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 05.07.2018 - 14:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1628228
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hamburg
Telefon:
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 58 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Anstieg beim Stornovolumen spricht für sich / Hinweispflicht auf die Verkaufsmöglichkeit am Zweitmarkt für Lebensversicherungen längst überfällig
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Winninger AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).