Gericht urteilt zu envion AG: Keine Entscheidungen von Woestmann ohne Zustimmung der Gründer / Richter zu Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von Falkenhausen: "Sittenwidrig und besonders verwerflich"
(ots) - Der CEO der envion AG, Matthias Woestmann, darf nur
noch mit Zustimmung der von ihm der Mehrheit beraubten envion-Gründer
maßgebliche Geschäfte tätigen. Nach dem Urteil des Landgerichtes
Berlin (Kammer für Handelssachen 90 / AZ: 90 O 38/18) ist damit nicht
nur Woestmanns freier Zugriff auf die Assets der Investoren
unterbunden, sondern dies ist auch der Sycamore GmbH untersagt, die
aktuell die Mehrheit der Aktien an der envion AG hält. Für die
Gründer der envion AG um Michael Luckow ist das eine weitreichende
Entscheidung. Das Verhalten der nach der unrechtmäßigen
Kapitalerhöhung neuen Mehrheitseigner der envion AG, Matthias
Woestmann (Quadrat Capital GmbH), Thomas van Aubel und Jutta Freifrau
von Falkenhausen (Sycamore GmbH) geisselte das Gericht als
"sittenwidrig" und "besonders verwerflich".
"Mit diesem Urteil haben wir einen wichtigen Sieg für uns und auch
für die Investoren der envion AG gewonnen", so Michael Luckow, der
die klagende Trado GmbH vertritt, in der die Interessen des
Gründerteams gebündelt sind. "Wer jetzt noch glaubt, er könne mit
Woestmann als envion-CEO Geschäfte abschließen, der muss sich des
Risikos bewusst sein, dass seine Geschäfte keine Gültigkeit haben, es
sei denn, wir haben dem Geschäft vorher zugestimmt."
Die Gründer hatten im Rahmen der Gründung der envion AG, die wenig
später den sehr erfolgreichen ICO durchführte, eine vertragliche
Vereinbarung mit der Quadrat Capital GmbH geschlossen, deren
Geschäftsführer Matthias Woestmann ist. Danach sollte Woestmanns
Quadrat Capital zur Vereinfachung der Gründung vorläufig für eine
kurze Zeit die Anteile der Gründer halten, was 81 Prozent der Aktien
des Unternehmens entsprach. Woestmann selbst hielt 19 Prozent der
Firmenanteile. Doch anstatt die Anteile wie gefordert (erst mehrmals
mündlich, dann im Januar 2018 schriftlich) an die Gründer
zurückzugeben, nutzte Woestmann die Gunst der Stunde und führte ohne
Wissen der Gründer eine Kapitalerhöhung durch. Während die Gründer
danach nur noch 31 Prozent am Unternehmen hielten und damit ihrer
Entscheidungsmehrheit beraubt wurden, sicherten sich Matthias
Woestmann, sein Freund Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta
Freifrau von Falkenhausen die Mehrheitsanteile an der envion AG, just
nach Abschluss des ICO und nachdem ca. 100 Mio USD in den Kassen des
Unternehmens waren. Gegen die unrechtmäßige Kapitalerhöhung und der
für sie schwerwiegenden Folgen wehrten sich die Gründer juristisch.
Die Richter des Landgerichtes Berlin bewerten die unrechtmäßige
Kapitalerhöhung als klare Pflichtverletzung Woestmanns gegenüber den
ihm vertraglich verbundenen Gründern. Auch die Begründung Woestmanns
für die unrechtmäßige Kapitalerhöhung wollten die Richter nicht
akzeptieren. Woestmann hatte behauptet, die Gründer hätten
vertragswidrig zu viele Token erstellen lassen. Die Richter stellten
in ihrem Urteil fest, dass die Anzahl der tatsächlich existierenden
Token den Vorgaben des Wertpapierprospektes entspricht.
Mit dieser richterlichen Feststellung werden auch all die falschen
Behauptungen von Woestmann ausgehebelt, die dieser in die Medien
lancieren ließ, um die die unrechtmäßige Kapitalerhöhung zu
rechtfertigen und um die Gründer gezielt zu diskreditieren. Diese
offensichtlich falsche Behauptung wird in der Investoren-Community
auch als "Woestmanns 40-Millionen-Märchen" belächelt.
Woestmann mit seiner Quadrat Capital GmbH habe seine vertraglichen
Pflichten gegenüber den Gründern verletzt, indem er "ohne
Einwilligung" der Gründer das Kapital des Unternehmens erhöht habe.
"Durch die Kapitalerhöhung wurde der wirtschaftliche Gehalt ihrer
Beteiligung geschwächt. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass sie
ihre Mehrheitsbeteiligung verloren haben und daher die in Artikel 12
der Satzung der envion AG vorgesehenen Beschlüsse nicht mehr mit der
erforderlichen Mehrheit fassen können." Außerdem bestehe eine weitere
Pflichtverletzung des Vertrages durch Woestmann darin, dass er die
Gründer weder von der beabsichtigten Kapitalerhöhung informiert noch
deren Zustimmung eingeholt habe.
"Die Pflichtverletzung ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass
Woestmann meint, die Kapitalerhöhung sei im Interesse der Gläubiger
und Investoren erfolgt, weil die Antragstellerin (die Gründer) der
envion AG angeblich grundlos ICO-Erlöse vorenthalten habe (.....).
Unabhängig davon, dass die Antragsgegnerin zu 1. (Woestmanns Quadrat
Capital GmbH) ein derart geschäftsschädigendes Verhalten der
Antragstellerin (die Gründer) nicht glaubhaft gemacht hat, ist eine
Kapitalerhöhung ohne vorherige Ankündigung und hinter dem Rücken der
Antragstellerin nicht geeignet, die Pflichtverletzung zu
rechtfertigen", so die Urteilsbegründung.
Das Gericht gesteht den Gründern deshalb "einen Anspruch auf
Unterlassung sämtlicher Verfügungen, Belastungen und sonstigen
Handlungen" zu, "die eine wirtschaftliche Beeinträchtigung der
treuhänderisch verwalteten Aktienbeteiligung der Antragstellerin nach
sich ziehen könnte."
Auch Woestmanns Freund Thomas van Aubel, der mit seiner Ehefrau
Freifrau Jutta von Falkenhausen über die Sycamore GmbH nach der
unrechtmäßigen Kapitalerhöhung die Mehrheit an der envion AG hält,
bekommt vom Gericht die Leviten gelesen. Er habe als Freund von
Woestmann und als von diesem beauftragter Rechtsberater der envion AG
sehr wohl gewusst, dass die Kapitalerhöhung unrechtmäßig war. Das
Gericht stellt hierzu fest: "Dies war offensichtlich". Durch den
Erwerb der dadurch generierten Aktien habe er und seine Frau (beide
Geschäftsführer der Sycamore GmbH) "in einer gegen die guten Sitten
verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt." Diesen
Schaden habe van Aubel und Freifrau von Falkenhausen in
sittenwidriger Weise verursacht. Objektiv sittenwidrig ist ein
Verhalten, das nach Inhalt oder Gesamtcharakter gegen das
Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkender verstößt, d.h. mit
den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht
vereinbar ist. Hinzutreten muss zudem eine besondere Verwerflichkeit
des Verhaltens, welche das Gericht ebenfalls festgestellt hat, denn
"sie (van Aubel und seine Sycamore GmbH) ist ein gegen eindeutige
vertragliche Bestimmungen zwischen Antragstellerin (Gründer) und
Antragsgegnerin zu 1. (Woestmann/Quadrat Capital) verstoßendes
Rechtsgeschäft eingegangen und hat damit im Zusammenwirken mit der
Antragsgegnerin zu 1. (Woestmann / Quadrat Capital) die
Antragstellerin (die Gründer) vorsätzlich geschädigt."
Envion Mitbegründer Michael Luckow: "Die Bewertung der Vorgänge
durch das Gericht nehmen wir als Grundlage für eine
Schadensersatzklage gegen Woestmann und van Aubel. Das Gericht hat
eindeutig festgestellt, dass uns ein Schaden entstanden ist."
Im Zuge ihrer Transparenzoffensive werden die Gründer der envion
AG die Dokumentation der juristischen Auseinandersetzungen auf
www.envion-founders.org veröffentlichen
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Datum: 04.07.2018 - 15:59 Uhr
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