InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Gewerbeauskunft-Zentrale: Keine Betrugsverfahren vor Gericht!

ID: 1627796

Tausende Gewerbetreibende sind auf die amtlich aussehenden Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ hereingefallen und in eine teure Abofalle getappt.


(IINews) - Viele Empfänger der erhaltenen amtlich aussehenden Formulare der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ waren der Meinung, sie würden einer amtlichen Aufforderung folgen und schickten die Formulare ausgefüllt zurück. In Wahrheit jedoch, wurde mit der Rücksendung des Formulars die Aufnahme in das Online-Branchenverzeichnis der GWE Wirtschaftsinformations GmbH beantragt. Der fette Jahrespreis 570.- Euro. Den geprellten Unternehmen war zu keinem Zeitpunkt klar, dass sie einen Vertrag abschlossen.

Wer nicht zahlte wurde mit Inkasso- und Gerichtsverfahren überzogen.

Das haben sich viele der geprellten Unternehmen nicht gefallen lassen und Strafanzeige gegen die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ erstattet. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ermittelte dann auch wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gegen mehrere Personen. Schadenshöhe 20 Millionen Euro.

Dann kommt die Überraschung, die keiner der geschädigten Unternehmen versteht:

Das zuständige Landgericht Düsseldorf widerspricht dem Betrugsvorwurf der Staatsanwaltschaft und lehnte es ab, die Betrugsvorwürfe der Staatsanwaltschaft zum Prozess zuzulassen.

Ist das jetzt ein Freibrief für notorische Betrüger?

Die geprellten Unternehmen haben aber trotzdem gute Chancen die erhaltene Rechnung nicht bezahlen zu müssen, denn zivilrechtlich ist das Vorgehen der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ als Irreführung untersagt. So hat in dieser Sache auch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Wer also noch zu solchen Zahlungen aufgefordert wird, oder von anderen Abzockereien betroffen ist, kann sich als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „getäuscht und abgezockt“ auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft getäuscht und abgezockt“ anschließen.





Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf getäuscht und abgezockt“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
staud

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''''RECHT § BILLIG'''' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.



Leseranfragen:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Infografik der AGRAVIS Raiffeisen AG zur Landwirtschaft der Zukunft
SolidLine bietet Backup als Cloud-Service für SOLIDWORKS Kunden
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 04.07.2018 - 16:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1627796
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:

Dieburg


Telefon: 060719816810

Kategorie:

Dienstleistung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 147 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gewerbeauskunft-Zentrale: Keine Betrugsverfahren vor Gericht!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.250
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 222


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.