InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Rückforderung von Weihnachtsgeld

ID: 1627678

(LifePR) - spruch auf eine bis zum 1. Dezember zu zahlende Sonderzuwendung vorsieht. Diese dient auch der Vergütung für geleistete Arbeit. Die Sonderzuwendung ist vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen, wenn er in der Zeit bis zum 31. März des folgenden Jahres aus eigenem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis im Oktober 2015 zum Januar 2016. Mit der Abrechnung für den Monat November 2015 zahlte die Klägerin an ihn die tarifliche Sonderzuwendung in Höhe eines Monatsentgelts. Nachdem das Arbeitsverhältnis geendet hatte, verlangte sie die Sonderzuwendung nach der tarifvertraglichen Regelung zurück. Der Beklagte lehnte das ab, weil die Tarifvorschrift unwirksam sei. Die Klage war auf Rückzahlung in allen Instanzen erfolgreich. Die Rückzahlungsverpflichtung des Beklagten, die sich aus der tarifvertraglichen Stichtagsregelung ergibt, verstößt laut BAG nicht gegen höherrangiges Recht. Die tarifvertragliche Regelung greife zwar in die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ein. Art. 12 Abs. 1 GG schütze auch die Entscheidung eines Arbeitnehmers, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in einem gewählten Beruf beizubehalten oder aufzugeben. Die Einschränkung der Berufsfreiheit der Arbeitnehmer sei hier aber noch verhältnismäßig, meint das BAG. Die Grenzen des gegenüber einseitig gestellten Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erweiterten Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien seien nicht überschritten, erläutern ARAG Experten (BAG, Az.: 10 AZR 290/17).
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Caledonia schüttet vierteljährliche Dividende in Höhe von 6,875 US-Cent pro Aktie aus
Kostenlose Bargeldeinzahlung
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 04.07.2018 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1627678
Anzahl Zeichen: 1843

Kontakt-Informationen:
Stadt:

04.07.2018 (lifePR) - In Tarifverträgen kann der Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung vom Besta



Kategorie:

Finanzen



Dieser Fachartikel wurde bisher 136 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rückforderung von Weihnachtsgeld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Recht schnell... ...

+++ (Kein) Schadensersatz bei fehlendem Kita-Platz +++Eine Gemeinde ist nicht ohne Weiteres zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann, hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenth ...

Früherkennung rettet Leben: Krebsrisiko effektiv senken ...

Krebserkrankungen sind bundesweit die zweithäufigste Todesursache. Im vergangenen Jahr starben daran in Deutschland fast240.000 Menschen. Viele dieser Fälle hätten einen glimpflicheren Verlauf nehmen können, wären sie früher erkannt worden. Abe ...

Was tun nach Geschenke-Fail an Weihnachten? ...

Weihnachten ist nicht mehr lange hin und die Geschenke müssen auch noch eingekauft werden. Egal, ob nun ganz traditionell im Geschäft, Kaufhaus, auf dem Weihnachtsmarkt oder online. Aber was ist, wenn man dabei voll danebengreift und die Geschenke ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.253
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 479


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.