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ING-DiBa AG wegen Härteklausel zur Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt

ID: 1627557


(ots) - Das Landgericht Frankfurt am Main hat die ING-DiBa
AG durch Urteil vom 22. Juni 2018 - 2-21 O 74/18 zur Rückzahlung
einer Vorfälligkeitsentschädigung von 37.117,76 Euro verurteilt. Der
Anspruch der Kläger folge aus ungerechtfertigter Bereicherung. Ein
Anspruch der Beklagten sei wegen Vorliegens der Härtefallregelung
nicht gegeben. Es könne dahinstehen, ob die Härtefallbedingungen
bereits bei Vertragsschluss in den Vertrag einbezogen wurden oder ob
den Klägern das Merkblatt erst später übersandt wurde. Denn im
letzten Fall wäre die Einbeziehung im Wege der Vertragsänderung ohne
Zugang der Annahmeerklärung möglich gewesen. Nach dem Merkblatt mache
die ING-DiBa AG bei Vorliegen der genannten Rahmenbedingungen und
Nachweis eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht geltend. Anderenfalls
- so das Gericht - handele die Beklagte treuwidrig.

Der Hintergrund: Die Parteien schlossen im Jahr 2003 einen
Darlehensvertrag über 428.000,00 Euro zur Finanzierung eines zu
Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses. Zusammen mit den
Darlehensunterlagen erhielten die Kläger ein "Merkblatt
Vorfälligkeitsentschädigungen für Immobilienfinanzierung". Der
Kläger, der als Alleinverdiener im Haushalt seine Ehefrau und seine
beiden minderjährigen Kinder zu versorgen hatte, wurde im November
2016 aufgrund einer Kündigung seines bisherigen Arbeitgebers
arbeitslos. Deswegen verkaufte er sein Eigenheim an einen Dritten und
kündigte gegenüber der Beklagten die Ablösung des Darlehens an. Er
bat diese unter Bezug auf die Härtefallregelung, auf die
Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten. Sodann erklärten die
Kläger den Widerruf ihrer auf den Abschluss des Darlehensvertrages
gerichteten Willenserklärung. Die Beklagte wies den Widerruf zurück
und stellte eine Vorfälligkeitsentschädigung von 37.117,67 Euro in




Rechnung, den die Kläger zahlten.

Betroffene Verbraucher sollten ihre diesbezügliche Chance auf
Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Vorliegen ähnlicher
Voraussetzungen nutzen", rät der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von
HAHN Rechtsanwälte. "HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen
Verbrauchern, die überlegen, ob sie ihren mit der ING-DiBa AG
geschlossenen Immobiliardarlehensvertrag aktuell noch rückabwickeln
können, eine kostenfreie Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf
Fehlerhaftigkeit an. Die Kanzlei vertritt beim Darlehenswiderruf
bundesweit Tausende von Darlehensnehmern. "In den Jahren 2017/18
haben wir in vergleichbaren Widerrufsfällen bundesweit bis jetzt
allein 36 positive Urteile für unsere Mandanten erstritten", teilt
Hahn mit. "So erfolgreich ist derzeit keine andere Kanzlei auf diesem
Gebiet.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 04.07.2018 - 10:00 Uhr
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