Rheinische Post: Bundesfinanzminister erwägt, Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieten zu kappen
(ots) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erwägt,
die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten im Zuge der
anstehenden Reform der Steuer zu beschneiden. Das geht aus der
Antwort des Finanzministeriums auf eine kleine Anfrage der
FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post"
(Mittwoch) vorliegt. "Die Meinungsbildung, ob das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer Auswirkungen auf das
Vermieter-/Mieterverhältnis hat, ist noch nicht abgeschlossen", heißt
es in dem Papier. Da nach einer Reform vor allem in teureren Lagen in
den Ballungszentren mit teils erheblichen Steuererhöhungen zu rechnen
ist, denkt Minister Scholz offenbar darüber nach, die Mieter vor
steigenden Kosten zu schützen. Bisher darf der Vermieter die
Grundsteuer komplett auf die Mieten umlegen. "Bemerkenswert ist, dass
die Bundesregierung nicht ausschließt, dass die Umlagefähigkeit der
Grundsteuer eingeschränkt beziehungsweise abgeschafft wird", sagte
FDP-Politiker Markus Herbrand der Redaktion. "Alle Besitzer von
Mietshäusern würden im Ergebnis zusätzlich zur Kasse gebeten. Ein
solcher Schritt stellt sicher keinen Investitionsanreiz zur Schaffung
neuen Wohnraums durch private Investoren dar."
Kontext:
Das Verfassungsgericht hatte die Berechnungsgrundlage der
Grundsteuer im April für verfassungswidrig erklärt und der
Bundesregierung für eine Reform bis Ende 2019 Zeit gegeben. Die
veraltete Bewertung von Grundvermögen entspreche nicht mehr dem
Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz, hatten die Richter
geurteilt. Die bisherigen Bewertungskriterien stammen in
Westdeutschland aus dem Jahr 1964. In Ostdeutschland sogar aus dem
Jahr 1935. Auf deren Grundlage sei eine gleiche und gerechte
Steuerbelastung für Mieter und Immobilienbesitzer nicht mehr gegeben.
Die notwendige Reform wird Veränderungen für Eigentümer und Mieter
bringen. Dabei wird es Gewinner und Verlierer geben.
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Datum: 04.07.2018 - 00:05 Uhr
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