21 Verbände fordern mit Resolution die Regulierung und Kennzeichnung neuer Gentechniken
(ots) - Gentechnik bleibt Gentechnik. Auch neue Verfahren
und Produkte müssen entsprechend reguliert und gekennzeichnet werden.
Das fordern 21 Organisationen und Stiftungen aus den Bereichen
Landwirtschaft sowie Umwelt- und Verbraucherschutz in einer
Resolution an den Deutschen Bundestag und Europaabgeordnete.
Hintergrund ist ein für Ende Juli erwartetes Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dabei geht es um die Frage, ob es
sich bei Methoden wie "Genom-Editing", "CRISPR/Cas" oder
"zielgerichteter Mutagenese" um Gentechnik handelt. Auch mit diesen
neuen Verfahren wird das Genom von Tieren und Pflanzen technisch
manipuliert. Wie bei der "alten" Gentechnik wird in das Erbgut
eingegriffen, teils mit sehr ähnlichen Methoden. Daher seien eine
Risikobewertung, die Regulierung und die Kennzeichnung neuer
Gentechniken zwingend erforderlich, heißt es in der Resolution.
"Bei den neuen Gentechniken sind die Risiken bisher kaum
erforscht, ihre angebliche Sicherheit ist bisher eine unbewiesene
Behauptung. Deshalb sind ihre Regulierung nach dem Gentechnikrecht
und die Kennzeichnung der mit ihnen erzeugten Produkte zwingend
geboten", sagte der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND), Hubert Weiger. "Der Gesetzgeber hat gerade bei
der Gentechnik eine besondere Sorgfaltspflicht. Der Schutz unserer
natürlichen Lebensgrundlagen muss stets Vorrang vor den Interessen
der Industrie haben", forderte Weiger.
Die zivilgesellschaftlichen Verbände, darunter der Bund
Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der BUND, der Deutsche
Naturschutzring (DNR), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche
Landwirtschaft (AbL) und viele weitere Organisationen, erinnern die
Regierung an ihre Selbstverpflichtung, das Vorsorgeprinzip konsequent
anzuwenden. Im Koalitionsvertrag heißt es, die Regierung werde im
Anschluss an die EuGH-Entscheidung zu den neuen Gentechniken "auf
europäischer und gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen
vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit
gewährleisten". Aus Sicht der Verbände können Vorsorgeprinzip und
Wahlfreiheit aber nur gewährleistet werden, wenn alle neuen
gentechnischen Verfahren und Produkte nach dem geltenden
Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden.
Für den Schutz von Umwelt und Gesundheit steht dabei viel auf dem
Spiel: "Bei der Gentechnik geht es um Lebewesen, die sich vermehren,
genetisch austauschen und sich auch unkontrolliert ausbreiten können.
Gelangen ihre Gene beispielsweise in natürliche Populationen, können
sie kaum mehr zurückgeholt werden", warnen die Verbände. Eine
systematische Risikobewertung vor der Markteinführung ist bislang
nicht vorgeschrieben, Daten zur möglichen Wirkung auf Umwelt und
Gesundheit liegen nicht vor.
Die Resolution der Verbände finden Sie zum Download als PDF unter:
www.bund.net/gentechnik-resolution
Pressekontakt:
Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin, Tel.: 030-27586-456,
E-Mail: heike.moldenhauer(at)bund.net bzw. Annika Natus,
BUND-Pressesprecherin, Tel.: 030-27586-464, E-Mail: presse(at)bund.net,
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Datum: 03.07.2018 - 12:24 Uhr
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