Dank der Diesel-Affäre ist nun mit dem Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ und VW ein denkmalwürdiges Gesamtkunstwerk entstanden.
350.000 VW Diesel-Betrugs- Autos parken verteilt auf 37 riesigen Parkplätzen in den USA. Tausende von Golf-, Käfer-, Jetta-, Passat- und Audi-A3-Fahrzeugen parken in den USA auf extra angemieteten Stellflächen.
(IINews) - Für umgerechnet rund 7,4 Milliarden US-Dollar hat Volkswagen in den USA ungefähr 350.000 Abgas-Betrugs-Dieselautos zurückgekauft. Diese lagern nun verteil auf 37 Parkplätzen in den USA. Unter anderem in einem ehemaligen Fußballstadion in einem der Vororte von Detroit, einer ehemalige Papierfabrik in Minnesota und in der Wüste in der Nähe von Victorville, Kalifornien. Ein riesiger Parkplatz nördlich des Pikes Peak International Raceway ist jetzt voller Fahrzeuge – selbst an Tagen, an denen keine Rennwagen um das Oval herumfahren.
•Nachdem VW 2015 gestanden hatte, bei den Abgaswerten betrogen zu haben, muss das Unternehmen bis Juni 2019 85 Prozent der betroffenen Autos zurückkaufen oder die Abgaswerte in Ordnung bringen. Ansonsten drohen weitere Strafzahlungen.
Insgesamt hat VW zugestimmt, in den USA mehr als 25 Milliarden Dollar für Ansprüche von Eigentümern, Umweltbehörden, Staaten und Händlern auszugeben und bot an, etwa 500.000 umweltschädliche Fahrzeuge zurückzukaufen. Die Rückkäufe werden bis Ende 2019 fortgesetzt.
Laut EPA kann VW keine der betroffenen Autos weiterverkaufen oder exportieren, ohne zuvor genehmigte Emissionsmodifikationen vorzunehmen. Aber es braucht Zeit, um so viele Autos zu reparieren. Und deshalb braucht Volkswagen so viele Parkplätze.
Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen. In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.
Anfang April 2018 schrieb der UTR e.V.:
Wir hätten in Deutschland einen hervorragenden Platz um zurückgekaufte Betrugs-Diesel zu parken. Nachdem der Antrag des BSZ e.V. den Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ unter Denkmalschutz zu stellen vom „Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege“ abgelehnt wurde, könnte er doch wunderbar als Parkplatz genutzt werden, da Autos bekanntlich nicht fliegen können. Da sich Gleich und Gleich bekanntlich gerne zusammengesellt, wäre der BER als Parkplatz für die Betrugsdiesel perfekt und der Flughafen wäre das was er eigentlich schon lange ist: Ein Stehplatz!
•Jetzt nutzt VW einen Teil der leeren Flächen als Abstellplatz für hunderttausende nagelneuer Autos, die ihrer Genehmigung harren. Derweil gammeln sie vor sich hin und werden von Vögeln eingekotet.
Nun ist ein denkmalwürdiges Gesamtkunstwerk entstanden:
Die Denkmalwürdigkeit liegt im öffentlichen Interesse am Erhalt eines Zustands, der nachfolgenden Generationen dokumentiert, wohin falsche politische Entscheidungen, Ämterpatronage, Unfähigkeit, Planungsfehler, Pfusch, Arroganz, Korruption, Verschwendung von Steuergeldern und Intransparenz führen. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann bekanntlich die Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Politik und Wirtschaft und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten.
Insofern ist BER als Parkplatz weithin sichtbares Musterbeispiel vom Wandel einer Epoche, in der auf solide Bauweise, Zuverlässigkeit und Sparsamkeit Wert gelegt wurde, zu einer Zeit, in der Verschwendung, Prunksucht und Überheblichkeit vorherrschen. Insofern ist die Lage vergleichbar mit der in der Endphase des alten Roms. Auch dort drücken sich Verfallszustände in den Baudenkmälern aus.
Bei dem BSZ e.V. und dem UTR fragt man sich was wir da gerade erleben, einen Umweltskandal? Einen Wirtschaftskrimi? Wer zieht die Fäden? Wer sind die Gewinner und wer die Verlierer?
•Wie kann es sein, dass ein Abmahnverein eine Schlüsselindustrie wie die Autobranche ins Wanken bringen kann?
Mit dem UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) hat sich eine völlig aus dem Ruder gelaufene Abmahnindustrie zur Paralelljustiz entwickelt. Jetzt sehen wir das Ergebnis, wenn der Staat hoheitliche Rechte in private Hände legt, sagt Horst Roosen.
Ein Gerichtsurteil bestätigt sogar, dass an die Behauptungen von DUH e.V. Vorstand Resch weniger strenge Maßstäbe angelegt würden, als dies etwa Gerichte bei Texten in Zeitungen machten: Resch könne „nicht am Maßstab ,journalistischer Sorgfalt‘ gemessen werden“, weil die DUH kein Presseunternehmen und Resch kein Journalist sei, heißt es in dem Urteil weiter. Auch im Vergleich zur Stiftung Warentest gewähren die Richter Resch und seiner Organisation Rabatte: Resch und die DUH seien „anders als die Stiftung Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.
Kommentar? Da ist man einfach nur noch sprachlos!!
Durch die Panikmache um den Dieselmotor und die „giftige Luft“ wurden in Deutschland enorme Vermögenswerte vernichtet und eine epidemieartige Angst um die Gesundheit entfacht.
Das Wort Panik ist vom griechischen Hirtengott Pan abgeleitet, von dem die Sage ging, dass er in der größten Mittagsstille durch einen lauten Schrei auf einmal ganze Herden zu plötzlicher und anscheinend sinnloser Massenflucht aufjagen könne. Die Rolle des Pan hat offensichtlich die DUH übernommen. Die Öffentlichkeit einschließlich Politik die Rolle der Schaafherde.
Diese meist unbewiesenen möglichen Gefahren werden hier symbolisch überhöht und auf ein vereinfachtes katastrophisches Modell reduziert. Hier wird ausschließlich das Katastrophen-Gaffer Phänomen bedient.
Die Gesundheitsgefahren durch Feinstaub und Stickoxide werden bewusst aufgebauscht.
Fakten werden immer wieder unterdrückt. Der Zusammenhang zwischen Stickoxiden und Gesundheitsschäden wurde noch nie untersucht. Aber…….Wer die Todesfallzahlen anzweifelt, wird nicht ernst genommen.
„Jede Woche ein neuer Umweltskandal – doch viele fallen bei genauerer Prüfung in sich zusammen. Trotzdem bestimmen sie Politik und Wirtschaft“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Deutschen sollen trotz „Vorsprung durch Technik“ und „Freude am Fahren“ zu Fußgängern werden. ………Nichts ist unmöglich!
Vor etwa zehn Jahren wurden die heutigen Abgasgrenzwerte für Autos festgelegt, also die Emissionswerte. Die Ingenieure wussten seinerzeit nicht, wie sie die überhaupt erreichen könnten. Es gab noch keinerlei Technologien dafür.
•„Ein Wert, der mit der Dartscheibe geworfen wurde“, sagt heute Werner Ressing, ehemaliger Ministerialdirektor im Bundeswirtschaftsministerium, der damals die Verhandlungen in Brüssel für Deutschland führte. Er, der sich mit am längsten mit den Grenzwerten beschäftigt hat, stellte jetzt auch in seiner Stellungnahme für das Bundesverwaltungsgericht klar:
„Mir ist klar, dass die 40 Mikrogramm NO2 der geltende Grenzwert sind: Gleichwohl möchte ich als früher zuständiger Beamter des BMWi Ihren Blick darauf lenken, dass dieser Grenzwert relativ willkürlich gewählt wurde und Sie als unabhängiges Gericht die Politik auffordern sollten, diesen Grenzwert zu ändern.“
Denn, so Ressing, der 40 Mikrogramm-Grenzwert wurde von der WHO nicht empfohlen, sondern von der EU aus einem Sammelsurium von WHO-Grenzwerten willkürlich festgelegt.
Medizinisch sei der Grenzwert nicht zu begründen. Zudem gelten völlig unterschiedliche Grenzwerte für zum Beispiel Büroarbeitsplätze von 60 µg/Kubikmeter, am Arbeitsplatz gelten als maximaler Wert 950 in der Schweiz sogar 6.000 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Ressing verweist auf die USA: Dort gelten im Verkehr 100 Mikrogramm und es gibt keine Fahrverbote; 100 Mikrogramm werden in jeder deutschen Stadt unterschritten.
Ressings Fazit: „Der Grenzwert ist willkürlich gewählt und viel zu niedrig. Fahrverbote hätten unabsehbare wirtschaftliche Konsequenzen und sind deshalb unverhältnismäßig.“
Seine Aufforderung als Reaktion auf das Leipziger Urteil:
Die Politik muss nach Brüssel marschieren und den Grenzwert ändern!
Aber genau das verweigert bislang die Bundesregierung. Sie lässt Brüssel die Schmutzarbeit erledigen und hofft, dass sie trotzdem weiter Wählerstimmen kassiert, weil die Verantwortung doch in Brüssel liege. Aber genau das ist falsch – in Berlin sitzen die Verantwortlichen für das Elend von Millionen Autobesitzern, Handwerkern und Berufstätigen, die jetzt neue Autos kaufen sollen.
Mit Umweltschutz hat es nichts zu tun
Es gibt keinerlei Belege dafür, dass Stickoxide in den Straßen zu Erkrankungen führen – jedenfalls nicht in jenen geringen Konzentrationen, wie sie in bestimmten Bereichen der Innenstädte zu finden sind. Vollkommener Unsinn ist die Rede von 10.000 Toten durch Dieselabgase. Wir haben das hier auch beim UTR oft genug belegt.
Ein Grenzwertwahn, der durch nichts belegt ist, aber gut als Hebel taugt und vor allem die Kosten der Mobilität drastisch erhöht. Allein die Chemiefabrik in der Auspuffanlage verschlingt hohe laufende Kosten. So bereitet derzeit bei den kalten Außentemperaturen der Zusatz Ad Blue erhebliche Probleme – und damit Kosten.
Das ist eine wässrige Lösung, die bei kalten Außentemperaturen leicht gefriert. Tank und Leitungen müssen also beheizt werden, erhöht letztlich den Treibstoffverbrauch. Im Augenblick herrscht gerade wieder große Nachfrage nach Heizmatten und Schaltern, die leicht kaputt gehen. Die Kosten dafür reichen bis zu 450, 500 Euro.
Es geht den NGOs nicht um Gesundheit, sondern um ihr Geschäftsmodell und darum, Deutschland zu deindustrialisieren.
Es ist schön, dass mit dem Kampf gegen das Auto und die Mobilität müheloser Geld verdient werden kann als mit der mühsameren Entwicklung neuer Autos und Antriebe
2Die Vorschriften der Europäischen Union sehen ausdrücklich vor, dass Messungen nicht an den Orten ihrer höchsten Konzentration gemessen werden sollen.
Die Werte sollen vielmehr einen breiteren Einzugsbereich repräsentieren. Ein wichtiger Teil der EU-Vorschrift wird in Deutschland gern unterschlagen: Die Messwerte dürfen nicht zum Beispiel in einer engen Straßenschlucht gesammelt werden. Der Luftstrom um den Einlass der Messstelle darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden. Vermieden werden soll damit, dass zufällige höhere Konzentrationen an einer Stelle den Wert für eine gesamte Stadt manipulieren.
Viele Messstationen sind nicht richtig aufgestellt.
Sie liefern falsche Messwerte. Wenn die Messstationen richtig aufgestellt wären und korrekte Messwerte geliefert hätten, und wenn dabei keine Überschreitungen aufgetreten wären, hätten alle bis jetzt aufgetretenen Schäden verhindert werden können! Mit Hilfe einer breiten Leseraktion Hat der UTR e.V. den Wahnsinn dokumentiert, der sich quer über Deutschland ausbreitet. Fotos und Berichte können auf www.dokudrom.de eingesehen werden.
Neues Chaos bei Luftmessstellen
Die Natur hat dieses Jahr gewagt, mit ihrer unermesslichen Feinstaubproduktion von Pollen die Menschen gemachte weit in den Schatten zu stellen. Eine Gefahr für die Gesundheit stellt laut Aussagen von Wissenschaftlern beides nicht dar.
Was wird hier eigentlich gemessen? Wie richtig ist das? Und wie kann dieser dubiose Messwerte-Wirrwarr tatsächlich als Fundament von Fahrverboten herhalten?
So weiß man in Stuttgart nicht, was die Feinstaubmessgeräte tatsächlich gemessen haben.
An Deutschlands »tödlichster« Straßenecke wurden bis Ende März an 16 Tagen mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft gemessen. Im gesamten Jahr darf an maximal 35 Tagen der Wert überschritten werden.
Jetzt stellt sich heraus, was jeder Asthmatiker in der schwäbischen Metropole um diese Zeit am eigenen Leib gespürt hat: Es waren die Pollen. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affaere/feinstaub-messstation-in-stuttgart-reagierte-auf-pollen-15660234.html Dieses Jahr war ein ungewöhnlich hohes Aufkommen an Blütenpollen, das schlug sich in den Messungen nieder. Normalerweise sind Pollen ein wenig größer und werden von der zweiten, feineren Stufe der Messsysteme nicht erfasst.
Aber in diesem Jahr scheinen sich die Pollen nicht an die Vorschriften gehalten zu haben und flogen auch in geringen Größen durch die Gegend und verwirrten die Messgeräte. Die Natur hat es gewagt, mit ihrer unermesslichen Feinstaubproduktion die Menschen gemachte weit in den Schatten zu stellen. Eine Gefahr für die Gesundheit stellt laut Aussagen von Wissenschaftlern beides nicht dar.
Nun spielen die Feinstaubwerte an dieser Messstation keine größere Rolle mehr.
Sie sind niedrig, steigen nur in der Heizsaison an, wenn auf Halbhöhenlage die Holzkamine angeworfen werden, oder wenn die Bäume Frühling feiern.
Erhöht sind die Stickoxid-Werte direkt an dieser Station, über deren unkorrekte Lage wir hier schon häufig berichtet haben. Misst man ein paar Meter weiter, sinken die Werte drastisch ab. Wie seriös also die Messungen sind, ist mehr als zweifelhaft, wie das unsere Messstellen-Aktion ergeben hat. Genau die Station am Neckartor in Stuttgart steht konträr zu den EU-Vorschriften. Ihre Ergebnisse dürften also nicht als Rechtfertigung für Fahrverbote dienen.
Die aber hat gerade die grün-schwarze Landesregierung unter Ministerpräsident Kretschmann in dieser Woche grundsätzlich beschlossen. Auch die CDU Landtagsfraktion im Stuttgarter Landtag hat für Fahrverbote ab 1. Januar 2019 gestimmt. Die Details müssten allerdings noch geklärt werden, sagte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz.
So ganz wohl ist selbst den Grünen im Herzen des deutschen Automobilbaues offenbar nicht.
Schwarz brachte ein »Bündnis für Luftreinhaltung« mit Ausbau des Personennahverkehrs, Elektromobilität, flüssigerer und intelligenterer Verkehrsführung sowie Hardware-Nachrüstung in das öffentliche Gerede.
Ob aber nach möglichen demonstrativen Fahrverboten die restgrünen Lehrer und Beamten in Stuttgarter Halbhöhenlage für einen Wahlerfolg Kretschmanns ausreichen werden, dürfte sehr die Frage sein. Die mehrheitlich in der Auto- und Zulieferindustrie Arbeitenden dürften das angesichts der Gefahren für die Arbeitsplätze anders sehen.
Es wäre das erste flächendeckende Fahrverbot zu einem angeblichen »Gesundheitsschutz« in der Republik.
Mit dem Verbot reagiert das Land auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter folgten den Argumenten des Klägers Deutsche Umwelthilfe (DUH). Fahrverbote seien zulässig und geboten, wenn es kein anderes Mittel gebe, um die Stickstoffdioxidwerte schnell zu senken.
Kretschmann vollmundig: »Wir sind ein Rechtsstaat, wir halten uns an das Urteil.« Doch die Stickstoffdioxidbelastung am Neckartor lag Ende Mai bezogen auf das Jahresmittel bei 68,6 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, zulässig sind 40 Mikrogramm. Das Gericht hält Fahrverbote auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 für möglich, aber frühestens zum 1.?September 2019. Ein Gutachten für die Landesregierung, das der StZ vorliegt, nennt für das Fahrverbot bis einschließlich Euro 4 einen Wert von 60 Mikrogramm, einschließlich Euro 5 von 48 Mikrogramm.
Die Richter haben die Möglichkeit eröffnet, von weiteren Verboten abzusehen, wenn man sich dem Grenzwert stark annähert. Hier könnte sich weiterer Streit mit der DUH anbahnen.
Gute Voraussetzungen für Klagen gegen Fahrverbote.
Unzuverlässige oder falsche Messungen können wohl kaum zur Rechtfertigung von Fahrverboten dienen. Einmal ganz abgesehen davon, dass die Grenzwerte vollkommen willkürlich gewählt wurden und nichts mit einer Gefährdung der Gesundheit zu tun haben.
Immerhin legt jetzt Daimler als erster Autohersteller Widerspruch gegen den Zwangsrückruf seines Transporters Vito ein. Das Kraftfahrtbundesamt hält seit einer deftigen Rüge des Bundesverkehrsministers bestimmte Funktionen in der Motorsteuerung für unzulässig. Daimler soll deshalb 4.900 Vitos zurückrufen, damit Software-Updates aufgespielt werden können. Diese Motoren übrigens kommen von Renault-Nissan. Gegen die restlichen 774.000 Autos hat das Kraftfahrtbundesamt es noch nicht geschafft, einen klaren offiziellen Bescheid mit Begründung vorzulegen. Auch diesem Bescheid will Daimler dann widersprechen.
Vermutlich sind alle Mitarbeiter des Kraftfahrtbundesamtes damit beschäftigt, vor der Zulassung jeden einzelnen neuen Wagen nach den neuen Richtlinien zu prüfen.
Immerhin sorgt die Diesel-Affäre für die ersten Einnahmen des Flughafens Berlin-Brandenburg.
VW nutzt einen Teil der leeren Flächen als Abstellplatz für hunderttausende nagelneuer Autos, die ihrer Genehmigung harren. Derweil gammeln sie vor sich hin und werden von Vögeln eingekotet.
Der ehemalige Interessensvertretung der Autofahrer, der ADAC, will jetzt am Dieseldesaster verdienen, indem er nachweist, dass eine im Prinzip unsinnige Nachrüstung von älteren Dieselfahrzeugen mindestens 50.000 Kilometer funktioniert. Was nicht besonders viel ist und kaum Aussagekraft hat, aber immerhin vom vom grünen Verkehrsminister Baden-Württembergs, also den Steuerzahlern im Südwesten, bezahlt wird.
Deutschland 2018: Ein heilloses Autodesaster, gut verdienende NGOs und Abmahnvereine wie die Deutsche Umwelthilfe, die ersten Erträge eines Flughafens, den niemand fertig stellen kann, aus Abstellgebühren für Autos, die zweifelhafte Grenzwerte nicht einhalten können.
Kann man das jetzt als neuen Wirtschaftskreislauf bezeichnen? Zumindest Grüne würden dem begeistert zustimmen.
Die prinzipielle Diskussion über den Diesel ist absolut aus dem Ruder gelaufen!
Es geht um einige Mikrogramm Stickoxide, die angeblich zu viel aus dem Auspuff kommen. Menschenleben sind nach Erkenntnissen der Wissenschaft weder durch Feinstaub noch durch Stickoxide in der Luft in Gefahr – im Gegensatz zu den Alarmschreien des Abmahnvereins Deutsche Umwelthilfe e.V., der mit falschen, aber umso lauter in die Welt geschrienen Behauptungen fette Beute macht. Bei echten Fehlfunktionen der Autos aufgrund konstruktiver Fehler dagegen, bei denen immer wieder Menschen starben, kamen die Autohersteller mit Millionenbeträgen weg; in der Regel wanderten keine Verantwortlichen in Haft.
Bisher herrschte ein Graubereich bei den Abgaswerten vor. Die Autos waren wie allgemein üblich auf die Prüfzyklen optimiert und hielten die zum Zeitpunkt der Zulassung gültigen Grenzwerte ein. Doch die waren nur teilweise definiert. Die Vorschriften enthielten auch eine ganze Palette an Unklarheiten. Jetzt sagt das Kraftfahrtbundesamt offenbar unter politischem Druck, dass Grenzwerte eindeutig überschritten worden seien.
Bisher ist juristisch nicht ausgefochten, was Betrug ist und was nicht. Erst jüngst hat Daimler angekündigt, ein wenig juristische Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Was ist technisch bedingt, was ist möglicherweise Manipulation? Dies soll keine Entschuldigung für mögliche Schwindeleien seien, wenn sie denn bewiesen sind. Doch muss man die Kirche im Dorf lassen.
Von den politisch Verantwortlichen kommen nur flotte Sprüche, die den Betroffenen nicht helfen – nicht den Städten, den Bürgern und schon gar nicht den Autofahrern.
Dabei wird die klagende Deutsche Umwelthilfe e.V. massiv mit Bundesmitteln unterstützt. Wenn sich jetzt die Bundesregierung versucht wegzuducken, dann ist das nicht glaubhaft. Es war die Bundesregierung, die für die Grenzwerte wie für das Vorgehen der DUH e.V. die Verantwortung trägt – und jetzt so tut, als habe sie damit nichts zu tun.
UTR-Fazit:
„Auch die Verhaftung von Audi-Chef Stadler verdeutlicht die weiter anhaltende Unfähigkeit der deutschen Automobilindustrie, einen Skandal zu überwinden, der im September 2015 begann, als die US-Umweltschutzbehörde Volkswagen beschuldigte, Dieselfahrzeuge mit illegaler Software auszustatten, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht e.V.
Es ist offensichtlich auch notwendig, sich in Erinnerung zu rufen, dass Autos immer noch Deutschlands wichtigster Exportartikel ist. Deutsche Fahrzeuge genossen bisher weltweit einen sehr guten Ruf. Mittlerweile arbeiten aber offensichtlich interessierte Kreise intensiv daran, diesen guten Ruf nachhaltig zu beschädigen. Die Diesel-Technologie, die einst von der Politik als Lösung für den Klimawandel gefeiert und gefördert wurde, soll nun, wenn es nach diesen Kreisen ginge, zu Grabe getragen werden
Will die Autoindustrie die Diesel-Krise überstehen, dann sollte sie zunächst einmal die Interessen ihrer getäuschten Kundschaft in den Fokus ihres Handelns stellen und akzeptieren, dass es nicht die Kunden sein können, die den Schaden auszubaden haben.
UTR-TIPP für betroffene Dieselkäufer:
Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.
Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen.
•Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.
Es ist nämlich ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.
•Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.
Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann erklären die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihrem Händler ganz genau, dass hier eine unerlaubte Handlung vorliegt die auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands gerichtet ist und warum es für ihn Sinn macht den Kaufvertrag für das manipulierte Fahrzeug rückgängig zu machen und Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen. Darüber hinaus wird vom Hersteller die Feststellung der Einstandspflicht für aus der Beschaffenheit der Abgasreinigungsanlagen des Fahrzeugs resultierende Schäden gefordert. In vielen Fällen funktioniert das dann ohne Gerichte und hohe Kosten.
•„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.
Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
•Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB nichtig.
•Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.
Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück - bundesweit“.
Alternativen: Aufspielen einer zweifelhaften Software oder Zwangsstilllegung des Autos.
•Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nämlich nicht reagiert, muss damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.
•Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.
Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere Post- oder E-Mailadresse dokudrom(at)email.de. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.
Versprechen von:
Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote geben“
UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück“
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gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…
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Der Verein UTR Umwelt-Technik-Recht ist eine Non-Profit-Organisation und beschäftigt sich mit Fragen des Umweltschutzes mit dem Ziel des Aufbaus und der Erhaltung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele eines recht verstandenen Umweltschutzes auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.
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Datum: 03.07.2018 - 11:38 Uhr
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