Unfall mit Handy wird teuer
(IINews) - Dass Telefonieren ohne Freisprechanlage zu mehr Unfällen führt, haben mittlerweile auch die Versicherungen bemerkt und beschäftigen sich intensiv mit den Folgen von Handy-Unfällen. Beim Telefonieren mit Handy am Ohr reagiert der Fahrer langsamer und kann sein Fahrzeug nur noch eingeschränkt bedienen. Gefährlich ist natürlich auch, dass die Bedienung des Handys den Blick von der Straße lenkt.
Grobfahrlässiges Verhalten erlaubt es den Versicherern, die Leistungen im Schadensfall zu kürzen, und deutsche Gerichte haben das Fahren mit Handy am Ohr bereits als grob fahrlässig eingestuft. Kommt eine Drittperson zu Schaden, zahlt zwar die Haftpflichtversicherung voll, nimmt aber teilweise Regress auf den Unfallverursacher. Das heißt: Der fehlbare Fahrer wird bei schweren Unfällen mit sechsstelligen Forderungen seiner Versicherung rechnen müssen.
Und auch die Krankenkassen schließen sich an: Autofahrer, die ohne Freisprecheinrichtung telefonieren und bei einem Unfall verletzt werden, haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wer das Handy-Verbot ignoriert und ohne Freisprecheinrichtung während der Autofahrt telefoniert, handelt grob fahrlässig und verschuldet im Falle eines Unfalls seine Krankheit oder Verletzung selbst, so die Krankenkassen, welche die Sachlage mit der Gurt-Anschnallpflicht vergleicht.
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Datum: 16.02.2010 - 09:00 Uhr
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