"Gebühr" für das Laub / Nachbar kann bei vielen grenznahen Bäumen einen finanziellen Ausgleich fordern (FOTO)
(ots) -
Wer einen Garten besitzt, der muss damit leben, dass es auch mal
vom Nachbargrundstück Laub herüberweht. Das gehört einfach dazu und
wird auch von den Gerichten in aller Regel so gesehen. Aber wie immer
im Leben machen es der Umfang der Belästigung und die anderen
Rahmenbedingungen aus, ab wann man von einer nicht mehr zumutbaren
"Laubplage" sprechen muss. Im konkreten Fall war ein
Grundstückseigentümer für mehrere Bäume verantwortlich, die nach
landesrechtlichen Bestimmungen den Grenzabstand verletzten. Eine
Beseitigung der Bäume war wegen des Ablaufs der entsprechen-den
Fristen nicht mehr durchsetzbar. Aber immerhin gestand der
Bundesgerichtshof nach Information des Infodienstes Recht und Steuern
der LBS in letzter Instanz den Nachbarn einen Ausgleichsanspruch für
den erhöhten Reinigungsaufwand durch die großen Mengen von Laub,
Nadeln, Blüten und Zapfen zu. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR
8/17)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 02.07.2018 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1626600
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 40 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
""Gebühr" für das Laub / Nachbar kann bei vielen grenznahen Bäumen einen finanziellen Ausgleich fordern (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 18-07-laub-gebuehr.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).